Diskussion:Talāq

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 109.41.2.203 in Abschnitt “Erziehungsmaßnahme“?
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Verstoßung im Islam[Quelltext bearbeiten]

<injoke>Tach auch, Ihr Hasen: nie war der Hinweis zu Rechtsthemen so wertvolllos wie heutehier.</injoke> --tickle me 16:54, 19. Okt 2005 (CEST)

“Erziehungsmaßnahme“?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

im Artikel heißt es: “Die widerrufliche Verstoßung ist deshalb als Drohung oder Erziehungsmaßnahme zu verstehen“.

Wie bitte - Drohung oder “Erziehungsmaßnahme“?

Seit wann “erzieht“ ein Mann seine Ehefrau?

Darf die Ehefrau auch ihren Mann “erziehen“?

Mit freundlichen Grüßen

--109.41.2.203 03:29, 12. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Römisches Recht[Quelltext bearbeiten]

Wann gab es denn im römischen Recht das Institut der 'Verstoßung'? Soweit mir bekannt ist, konnten beide Seiten jederzeit die Ehe auflösen: "Ungeachtet des Lebenszeitprinzips gehörte bis zum Ende der Klassik die freie Ehescheidung zum hergebrachten, dem römischen Individualismus entsprechenden Gedankenhut (...)" (aus: Saar, Stefan: "Ehe, Scheidung, Wiederheirat - zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.-10. Jahrhundert)" S. 10 mit - weitergehenden Verweisen)