Diskussion:Tarifverhandlung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 85.176.175.32 in Abschnitt Unterschied zur Schlichtung
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Unterschied zur Schlichtung[Quelltext bearbeiten]

Die Tarifverhandlung ist ja, genau wie das Schlichtungsverfahren, ein bestimmtes Verhandlungsformat. Warum aber sind überhaupt diese zwei unterschiedlichen Verhandlungsformate üblich? Also warum geht man nicht gleich in das Schlichtungsverfahren und verzichtet auf die weniger formellen Tarifverhandlungen, bzw. umgekehrt? Hat diese Kombination von Tarifverhandlung und Schlichtung nur deswegen mehr Erfolg als ein einzelnes der beiden Verfahren, weil es unterschiedliche Menschen sind, die verhandeln, und ein etwas anderes Prozedere? Wäre schön, wenn der Artikel den Unterschied zwischen Tarifverhandlung und Schlichtung erklären würde. (nicht signierter Beitrag von 85.176.175.32 (Diskussion) 23:01, 4. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Ablauf von Tarifverhandlungen[Quelltext bearbeiten]

Tarifverhandlungen sind ein sehr allgemeines Thema, zu dem es eigentlich viel zu beschreiben gibt. Deshalb finde ich den Artikel etwas ausbaubedürftig. Ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet. Was ich jedoch am meisten vermisse, ist ein Ablaufdiagramm, das übersichtlich die einzelnen Schritte darstellt. Wie findet ihr diese Idee? Wenn nichts dagegen spricht, werde ich mir das auf meine Wiki-ToDo-List setzen. (nicht signierter Beitrag von Sandro M. Roch (Diskussion | Beiträge) 23:23, 24. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Tarifvertragsparteien, Haus-/Firmen-/Unternehmenstarifverträge[Quelltext bearbeiten]

M. E. sind auch die Verhandlungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften zwecks Abschluss eines Haustarufvertrages Tarifverhandlungen, oder?

So ist es. Gleiches gilt für Unternehmenstarifverträge. --Sat Ra 12:23, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

1. Zum einen sollte dieser Artikel wohl Tarifverhandlungen in Deutschland heißen, da dieses System von anderen differiert. 2. Es steht geschrieben, dass beide Parteien dem Vorschlag einer Schlichtung zustimmen müssen. Dies ist nur bedingt richtig. Da für den Arbeitskampf an sich das Ultima Ratio- Prinzip gilt, müssen alle Mittel zur Beilegung der Interessendivergenzen ausgeschöpft sein. In diesem Sinne ist es den Tarifvertragsparteien bewusst, das bei einem Ablehnen des Mittels der Schlichtung für sie rechtliche folgen haben würde. Sie stimmen deshalb einer Schlichtung im finalen Fall immer zu. Offen muss aber gesagt werden, dass diese zustimmung als maximal bedingt freiwillig angesehen werden kann. (Vgl. Keller, Einführung in die Arbeitspolitik, 5. Auflage, Oldenbourg- Verlag, 1997, S.163)

Ich kenne mich mit den Anforderungen beim schreiben eines Wikipedia- Artikels nicht aus und werde dies deshalb lediglich in der Diskussion posten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Mir ist der de-Baustein im Artikel aufgefallen, doch zumindest in Österreich (und offenbar auch in der Schweiz) ist dieses Lemma einfach nicht gebräuchlich. Mir ist auch nicht klar, weshalb dieser Artikel zusätzlich zu Tarifvertrag besteht. Wäre eine Vereinheitlichung nicht besser? Das, was auf englisch „collecitve bargaining“ heißt, nennt sich in at jedenfalls Kollektivvertrag und die jährlichen Verhandlungen heißen demnach KV-Verhandlungen bzw. Lohnrunden. --redtux 18:11, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten