Diskussion:Tatort: Trimmel hält ein Plädoyer

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 217.93.75.143 in Abschnitt Sachliche Fehler in der Handlung
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Sachliche Fehler in der Handlung[Quelltext bearbeiten]

Die Handlung enthält sachliche Fehler:

Der Polizist Petersen hält Conny Schiefelbeck in der Vernehmung vor, das in Schiefelbecks Auto gefundene Blut stamme von der Ermordeten ("Das ist amtlich"). Im Jahre 1978 war es noch nicht möglich, eine Blutprobe einer bestimmten Person eindeutig zuzuordnen. Die DNA-Analyse wurde in den 1980er Jahren etabliert. Es war 1978 nur möglich, Blutgruppeneigenschaften (Antigene) zu bestimmen, aber daraus lässt sich keine konkrete Person identifizieren.

Als der Staranwalt Dr. Zanck die polizeiliche Vernehmung unterbrechen möchte, um mit seinem Mandanten zu sprechen, sagt Polizist Petersen: "Aber im Gesetz steht nirgends, dass ein Anwalt jetzt schon (=gemeint ist während der Vernehmung) Sprecherlaubnis erhalten muss". Daraufhin Anwalt Dr. Zanck: "Vollkommen richtig, aber dass Sie mich rausschmeißen müssen, steht dort auch nicht".

Richtig ist: Genau DAS steht im Gesetz, dass der Verteidiger JEDERZEIT seinen Mandanten sprechen darf, sogar vor der Vernehmung.

Es gibt auch keine besondere "Sprecherlaubnis", um die ein Anwalt die Polizei bitten müsste.

Der § 136 Strafprozessordnung (StPO) lautet:

(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einem von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. .........

--2003:D2:7743:D133:7499:3DBB:9A5D:1E24 17:36, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Siehe dazu Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Richtlinien#Inhalt: "Nicht erwünscht sind dabei übliche Filmfehler ohne besondere Rezeption oder Auswirkungen." --XenonX3 – () 17:43, 3. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ein "Filmfehler" ist ein aufnahmetechnischer Fehler (z.B. Römer mit Armbanduhr).
Hier geht es um Sachfehler in der Handlung. Das ist etwas anderes.
Und dieser Sachfehler ist vorliegend wesentlich, denn weil damals eine Blutspur nicht der Ermordeten zugeordnet werden konnte, blieb als Täterschaftsindiz nur noch der vom Beschuldigten vorgelegte Geldschein, der aus dem Besitz der Toten stammte, wobei der Beschuldigte gar nicht abstritt, den Geldschein von der Toten erhalten zu haben, nur eben im Auftrag der Toten, er sollte für sie zur Bank gehen.
Somit wäre es nie und nimmer zu einem Haftbefehl gekommen.
Und die falsche Darstellung der Rechtslage führt ebenfalls zu Wegfall des dargestellten Handlungsstranges. Denn die (konnotierte) Aussage des Filmes soll ja sein, dass der prominente Dr. Zanck quasi eine Extrawurst von der Polizei erhielt, die andere Anwälte so nicht bekommen, und deshalb seinem Mandanten einen unlauteren Vorteil verschaffte. Tatsächlich gibt es hier keine Extrawurst und auch keinen unlauteren Vorteil. --217.93.75.143 17:37, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten