Diskussion:Taxistand

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Knallexus in Abschnitt Taxi <--> Taxen
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Taxi <--> Taxen[Quelltext bearbeiten]

Der gesetzlich vorgeschriebene Namen dafür ist laut StVO eindeutig Taxenstand. Auch sicherestrassen.de und Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland sprechen von Taxenstand. [1] mit [2] verglichen spricht viel für Taxenstand. -- Knallexus MfG 18:42, 23. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Was soll der Unfug? Dies ist das deutschsprachige und nicht das deutsche Wikipedia. Allein auf der Grundlage eines einzelnen Verkehrsschildes solche Verschiebung vorzunehmen ist falsch. Vor allem, wenn der Verschieber sich dann nichtmal die Mühe macht, und den Artikel sowie die Links entsprechend anpasst. Ansonsten gibts für die Lemmawahl sowas wie die Häufigkeit, wenn es keine Fachbegriffe sind. 4360 für Taxenstand vs. 158.000 für Taxistand sprechen da eine klare Sprache. Übrigens kennt der Duden den Taxenstand nichtmal, sondern nur den Taxistand.Oliver S.Y. 00:20, 24. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Was häufiger ist bzw. was Umgangssprache ist, war noch nie relevant. Habe noch niemanden gehört, der eine Ampel Lichtzeichenanlage nennt und dennoch ist das Lemma so korrekt. Entweder man erklärt es unabhängig von der Verkehrsordnung oder man nimmt den juristisch korrekten Begriff. Was der Duden kennt ist auch relativ egal, weil es sich wie schon gesagt und wie Du es oben richtig sagst (wenn es keine Fachbegriffe sind), um einen festen Ausdruck in der StVO handelt. Ich bitte Dich also um einen Gesetzestext als Quelle für Taxistand. Google beeindruckt mich sicherlich nicht. ;-) -- Knallexus MfG 23:29, 24. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Inwiefern ist eine juristische Nomenklatur für eine nicht-juristische Entität namensgebend? Zur Illustration der Frage: Wäre eine (biologisch falsche) Benennung einer Tierspezies in einem Gesetzestext dann doch das richtige Lemma? Weil´s Juristen sind? Bitte begründe deine erneute Verschiebung, ansonsten werde ich dies wieder rückgängig machen. --Gleiberg 22:26, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Zum einen müsste zuerst bewiesen werden, dass es sich bei Taxistand nicht um [[Wikipedia:Keine Theoriefindung|Begriffetablierung handelt. Die Straßenverkehrsordnung ist eine zitierfähige Sekundärliteratur. Desweiteren müsste auch eine Begründung dafür geliefert werden, wieso Taxenstand verkehrswissenschaftlich falsch ist und es sich dabei um eine juristische Unsauberheit handelt (entsprechend dem Biologie-Beispiel). Dass es in wikipedia, als Enzyklopädie, neuerdings üblich ist Lemmata nach umgangssprachlich verbreitetenden Begriffen zu benennen (Standspur, Zebrastreifen, Bus(fahr)spur, Spielstraße) ist mir neu, denn es wird bisher gehandhabt sie nach ihrer Bennenung in der StVO einzuordnen.-- Knallexus MfG 15:10, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten