Diskussion:Tecan Group

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Pherm in Abschnitt CEO Titel existiert im CH-Obligationenrecht nicht
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CEO Titel existiert im CH-Obligationenrecht nicht[Quelltext bearbeiten]

  • CH Obligationenrecht kennt den Begriff des CEO nicht
  • Die Befugnisse eines vom VR mit der Geschäftsleitung betrauten Managers nach CH-Obligationenrecht (umgangssprachlich vielfach fälschlich als "CEO" bezeichnet) sind nicht mit den Befugnissen eines CEOs angelsächsischer Prägung gleichzusetzen; insbesondere kann ein CH Geschäftsführer nicht ohne den VR seine Geschäftsführerkollegen rekrutieren, wohingegen dieses Recht (weisungsbefugnis) dem CEO nach US-recht möglich ist
  • Der CEO Titel ist daher innerhalb der Schweiz nur ein Marketingbegriff
  • Tecan bezeichnet das Management (durch VR mit der Geschäftsleitung beauftragte Personen) als "Konzernleitung", siehe Geschäftsbericht 2015, S. 61.
  • Der "CEO" ist daher als "Vorsitzender der Konzernleitung" zu bezeichnen, eine bezeichnung als CEO ist - auch wenn das Unternehmen ihn so nennt - inkorrekt

--Pherm (Diskussion) 08:00, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Die Firma Tecan sieht das wohl anders. Siehe als Beweis die Webseite http://www.tecan.com/management
--Ijbond (Diskussion) 11:48, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Es kann sein, dass die Firma dies anders sieht, jedoch handelt es sich hierbei um einen Marketingbegriff. Auch wenn ich auf meine Unternehmenswebsite schreibe, dass mein Firmenchef "König von China" heisst, hat dies noch keine rechtliche Bedeutung.
Innerhalb eines CH-Aktienunternehmens nach OR-Recht existiert der Begriff des "CEO" schlicht nicht. Organe sind der Verwaltungsrat sowie vom VR mit der Geschäftsführung betraute Dritte.
--Pherm (Diskussion) 13:33, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten
@Pherm: Ist dir eigentlich langweilig? Die Diskussion hatten wir schon einmal, dann hast du es eine Weile lang gelassen und jetzt fängst du wieder damit an. Was willst du uns hier beweisen? --Be11 (Diskussion) 21:49, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich will gar nichts beweisen, wir hatten die Diskussion schon einmal, aber bisher hat noch keiner den Gegenbeweis angebracht, dass der CEO Titel im CH-Obligationenrecht legitim ist. Der Begriff existiert faktisch für CH-Firmen nicht und sollte daher auch nicht in einem Lexikon stehen. --Pherm (Diskussion) 20:04, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten