Diskussion:Techniker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:D2:2F10:E63E:C84F:8292:1619:87C4 in Abschnitt Staatl.gepr. Techniker
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Techniker - staatlich anerkannter Techniker[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte auf einen "Fehler" aufmerksam machen. So heißt es unter dem Punkt "staatlich anerkannter Techniker" dies seien Abschlüsse an Berufsfachschulen. Dies ist falsch! Es handelt sich bei den Abschlüssen zum "staatlich anerkannten Techniker für Betriebswissenschaft" und um den Abschluss zum "staatlich anerkannten Ledertechniker" um Fachschulabschlüsse an privaten, staatlich anerkannten Fachschulen die Ergänzungsschulen sind. Siehe hierzu bitte auch Azubister von der Bundesagentur für Arbeit unter:

http://www.azubister.net/berufe/6011/KB/Techniker/in-Betriebswissenschaft/Kurzbeschreibung

http://www.azubister.net/berufe/5931/KB/Techniker/in-Ledertechnik/Kurzbeschreibung

Diese Schulen bieten ergänzend zu staatlichen Programmen (als vom Staat als sinnvolle Ergänzung eingestufte) Weiterbildungen an. Sie unterscheiden sich z. B. von privaten Fachschulen die Ersatsschulen sind dahingehend, dass die privaten Ersatzschulen (welche (wie staatliche Schulen) den Abschluss "staatlich geprüfter Techniker" vergeben)eine vom Staat konziperte Weiterbildung anbieten. Das heißt die Unterschiede zwischen einem "staatlich geprüften Techniker" und einem "staatlich anerkannten Techniker" sind, dass die Ausbildungsordnung beim "staatlich anerkannten Techniker" von der Schule erstellt und vom Staat "abgesegnet" wird und bei den "staatlich geprüften Technikern" die Ausbildungsordnungen vom Staat vorgegeben werden, des weiteren, dass die Abschlüsse nach Landesrecht gültig sind. Dies heißt jedoch nicht, dass andere Länder diesen Abschluss nicht anerkennen (der "Titel" lautet nicht "ländlich..." sondern "staatlich anerkannter..."). Die Zugangsvoraussetzungen sind gleich, die Mindeststundenzahl von 2400 Std. wird weit übertroffen, die Abschlussprüfungen finden unter Vorsitz des Oberschulamtes statt, auf dem Zeugnis (staatliches Abschluss-Zeugnis) steht FACHSCHULE nicht Berufsfachschule.

Der "Titel" "staatlich anerkannter Techniker" differenziert sich ebenfalls über seinen Titel von Berufsabschlüssen wie Radio- und Fernsehtechniker, Zahntechniker, Kfz-Service-Techniker udgl. welche allesamt, in diesem Sinne, keine Techniker darstellen, durch den zum "Titel" "Techniker" vorangesetzten Zusatz "staatlich anerkannter". So ist z. B. die Ausbildung zum "Kfz-Service-Techniker" staatlich anerkannt, der "Titel" wird aber niemals lauten: "staatlich anerkannter KFZ-Service-Techniker" (auch wenn Bildungsanbieter dies suggerieren)sondern schlicht "Kfz-Service-Techniker".

Wenn Sie weitern Informationsbedarf haben sollten, stehe ich gerne zur Verfügung. Desweitern, wenn doch offensichtlich so scharf darauf geachtet wird wer hier was schreibt, sollte auch darauf geachtet werden was hier von "Urverfassern" zusammengeschrieben wird. Und die Angabe es handle sich bei den oben erwähnten Abschlüssen um Berufsfachschulabschlüsse lässt sich allein schon via Internet in wenigen Sekunden überprüfen und wiederlegen. Oder ist es etwa i.O. wenn man die Behauptung aufstellt ein Techniker ist ein Ingenieur, oder wird oberhalb dessen angesiedelt, oder was einem sonst einfallen könnte?

Ich bin im Bereich der Berufsbildung und Weiterbildung und Hochschulstudium sehr bewandert (und kann meine Aussagen belegen!). Von daher ist es für mich unerträglich einen solchen Unfug - öffentlich verbreitet - lesen zu müssen und möchte darum bitten, gerade im Bereich "Bildung" darauf zu achten was hier verbreitet wird.

Weiteres:

Ein oft behandeltes Thema sind die Qualifikationsebenen der diversen Berufsausbildungen an sich. Siehe hierzu:

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbvi/anlage_13_575.html (nicht signierter Beitrag von 92.75.108.47 (Diskussion) 20:59, 4. Jul. 2008)

noch ein Fehler in Aufnahmevoraussetzung[Quelltext bearbeiten]

"mind. fünf Jahre Berufserfahrung (einschl. Ausbildung)" ist nicht ganz Richtig! Bildung ist Ländersache. Daher gibt es keine einheitliche Regelung in allen Bundesländern. In NRW brauch man z.B. nur Berufsausbildung + 1 weiteres Jahr- was im Normalfall insgesamt nicht 5 Jahren entspricht.

Änderung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der neue gesichtete Artikel hat mehr Fehler als vorher. Erstens handelt es sich nicht um einen Titel. Titel sind solche wie Doktor oder ein Adelstitel, welche auch im Ausweiß aufgegührt werden können. Des Weiteren muss die Voraussetzung komplett überarbeitet werden. Der Ausdruck in der Titelzeile ist ein grauen und jeder der diese Seite zufällig sieht denkt, hier kann es sich nur um Schwachköpfe handeln. Auch ist der Inhalt nicht wirklich zu gebrauchen. Eine Ausbildung ist normalerweise eine Bedingung und nicht als ggf. anzusehen. Ausserdem ist die zweite Zeile redundant und nicht stimmig. Nicht 1 - 7 Jahre, sondern mind. 1 Jahr Berufserfahrung müsste es heißen. Diese Zeile würde ich kommplett rausnehmen. Auch ein Berufsschulabschluss ist eine Bedingung für den Besuch einer Fachschule für Technik (nicht Technikerschule). Das Berufsausbildungsföderungsgesetz wird so abgekürzt.: BAföG Das sind nur die wichtigsten Fehler, die mir beim überfliegen aufgefallen sind.

Also Herr unbekannt, ändern Sie bitte den unsinnigen Text des Beitrages.

PS: Die neue Einschränkung ist eher schlecht, als es Nutzen bringt.

Anderung der Artikelüberschrift[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte nicht plump "Techniker", sondern korrekt "staatlich geprüfter Techniker/in" heißen. Als Nachweiß kann ja jeder Staatlich geprüfte Techniker mal auf Schulformulare, Zeugnisse usw. schauen welche Bezeichnung er dort trägt. Techniker allein impliziert tatsächlich, dass es sich nur eine handwerkliche Fachkraft handelt. Und wenn man schon jahrelang Schule und Prüfungen auf sich nimmt, dann sollte man auch bei der richtigen und vollständigen Bezeichnung bleiben. Eric79 13:39, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

„Staatlich geprüft“ ohne Angaben staatlicher Quellen[Quelltext bearbeiten]

Staatlich geprüft ist einfach die korrekte Bezeichnung für diese Qualifikation, siehe http://www.bvt-online.de/de/qualifikation/voraussetzungen/ und http://www.bvt-online.de/de/qualifikation/technik/

statt "Die Industrie wertet die Qualifikation eines "Staatlich geprüften Technikers" zwischen Meister und Dipl.-Ing. [...]" sollte dann "In der Industrie wird der Techniker im mittleren Management und zur Lösung technisch-naturwissenschaftlicher Problemstellungen eingesetzt" stehen. Boxxy 22:53, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Techniker-„Studium“?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird ständig der Begriff "Studium" benutzt, obwohl ich meine Zweifel habe, dass diese Ausbildung überhaupt ein Studium darstellt. Mag sein, dass man das umgangssprachlich gern als Studium verklärt, aber mit einer Hochschulausbildung hat das doch nichts zu tun. In einer Enzyklopädie sollte auf etwas mehr Korrektheit geachtet werden. Ich werde das daher mal ändern. (nicht signierter Beitrag von 89.48.186.51 (Diskussion | Beiträge) 00:50, 18. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Diese Unterscheidung finde ich recht spitzfindig. Wenn man im Artikel Studium schaut, steht da: Ferner wird auch die Aus- oder Weiterbildung an Berufsakademien als Studium bezeichnet. usw. Eigentlich kann man jegliche Wissenserweiterung mit Praxis orientiertem Hintergrund als Studium bezeichnen, auch wenn es im HF-Fall sicher nicht das gleiche theoretische Niveau und auch nicht die exakt gleiche Art ist wie bei einer FH, Uni oder TU. Schliesslich richten sind die HF Ausbildungen auch mehr an Praktiker. Bei den Berufsbegleitenden HF Ausbildungsmodellen ist es zugegebenermassen eher eine Schulische Angelegenheit und man besucht eigentlich nur Vorlesungen, da davon ausgegangen wird, dass man im Job ausrechend praktische Problemstellungen hat, um das erworbene Grundwissen anzuwenden. Vollzeit Ausbildungsmodelle haben in der Regel bis zu 30% mehr Lektionen. Diese zusätzliche Zeit ist für praktische Projektarbeiten und dergleichen vorgesehen. --Gurit 21:53, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Techniker versus Wissenschaftler[Quelltext bearbeiten]

Im Sprachgebrauch an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen grenzt man Wissenschaftler von Technikern ab. Dabei wird nicht unterschieden, welche nicht-akademische Ausbildung die "Techniker" haben. Es kann sich z.B. um Chemisch-Technische Assistenten oder Chemielaboranten handeln. In Österreich hingegen bezeichnen sich Absolventen technischer Universitäten stolz als Techniker, was hier kein Widerspruch zu "Akademiker" ist. Wie kann der umgangssprachliche Gebrauch eines Begriffes mit Quellen gestützt werden? --Mineraloge 09:51, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Diesen punkt möchte ich auch bekräftigen. Ein Techniker ist vor allem einer, der sich mit Technik auskennt. Dass diese Expertise sich in Deutschland und der Schweiz sich juristisch einrahmen lassen ist nicht wirklich entscheidend: es gibt offensichtlich zwei Bedeutungen - eine davon viel spezifischer. Es wäre, als ob man sagen würde, ein "Mathematiker" ist jemand, der ein Studium an einer Mathematischen Fakultät abgeschlossen hat. Dabei wären die meisten Mathematiker der Geschichte ausgeschlossen. Ich finde somit, dass der Fokus dieses Artikels viel zu stark auf Deutschland (und auf die Schweiz liegt). Delio.mugnolo (Diskussion) (11:15, 24. Okt. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Techniker in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Maschinebautechniker ist nicht = Konstruktionstechniker. Es gibt aber die beiden Fachrichtungen Konstruktion und Automation für welche man sich nach der ersten Hälfte der Ausbildung entscheiden muss. Ein entsprechender Änderungsvorschlag ist formuliert. --Gurit 22:08, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Staatl.gepr. Techniker[Quelltext bearbeiten]

Ganz allgemein erst mal ein offizielles Dokument zum Thema :. http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_DE_EN.pdf .. zu beachten ist Seite 26 (rechts, unten). Damit ist hoffentlich die Diskussion um den Titel des Staatl.gepr. Technikers außer Frage gestellt. Der Titel ist übrigens wie beim Ing., Dr. oder ähnlichem ebenfalls gesetzlich geschützt.
Zusätzlich sollte man noch anfügen, dass es den Begriff des Technikers wie in Deutschland zumindest im Englisch nicht gibt. Der Begriff des Technican beschreibt einen Monteur, ‚Geselle’ oder jemand der einmal eine Bedienungsanleitung durchgelesen hat. Im Englischen ist der richtige Begriff eigentlich der Engineer und JA ich ausdrücklich .. Nicht der Dipl.-Ing. sondern der Engineer!
Im Gegensatz zum Monteur haben Staatl.gepr. Techniker bereits eine Grundausbildung im jeweiligen Bereich von 3,5 Jahren zusätzlich vier Jahre Berufserfahrung und danach noch 4 Semester Theorie zu leisten, bevor sie sich mit dem Titel Staatl.gepr. Techniker schmücken dürfen.

Der Staatl.gepr. Techniker steht akademisch zwischen dem Meister und dem Dipl.-Ing. wobei die Ausbildung im Gegensatz zum Meister eher theoretisch ‚wissenschaftlich’ erfolgt. Die Tätigkeit des Staatl.gepr. Technikers erstreckt sich für gewöhnlich vom Facharbeiter über den Ausbilder bis hin zum Bereichsleiter oder Entwickler.

Umstritten ist seit längerem der nachträglich zu bekommende Titel als ‚Staatl.gepr. Techniker EUR ING’. Vorraussetzung hierfür ist der Besitz des Staatl.gepr. Technikers sowie eine 10 jährige „intensive“ Berufserfahrung. Der beschriebene Titel sollte ursprünglich die Wissenslücke zwischen der Ausbildung in Deutschland und anderen EU Ländern schließen.

Datei:SGTU3.pdf

--Tr3xx 21:42, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Dabei handelt es sich in erster Linie um einen Registereintrag der mit laufenden Kosten verbunden ist. Sowohl der Staatlich geprüfte Techniker, wie auch der Bachelor Professional in Technik bedürfen einer fachgerechten Übersetzung. Vom Bewerber, Subunternehmer, oder Chef selbst angefertigt ist das nicht ideal. Die Registratur des EUR ING übernimmt diese kostenpflichtige Aufgabe neutral und gerichtsfest. Der Master Professional sowie der weniger Stunden umfassende Bachelor Professional sind in Deutschland seit 2020 zusätzlich auf die Berufsschulzeugnisse aufgedruckte[1][2] Titel[3]
[4][5] im Berufschulbereich. Sie entsprechen meist dem Rang eines Fachwirtes, staatlich anerkanntem Erziehers[6] Meisters, Schweißlehrers oder Technikers[7] und sollen, trotz der Verwendung von zwei Sprachen, der internationalen Verständlichkeit dienen.[5] Mitten im Titel wechselt die Sprache. --2003:D2:2F10:E63E:C84F:8292:1619:87C4 04:02, 2. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesrat beschließt „Berufsbachelor“. 29. November 2019, abgerufen am 16. Juni 2021.
  2. https://www.sueddeutsche.de/bildung/bachelor-professional-bundesrat-1.4703152
  3. Übersetzungshilfen von IHK-Fortbildungsprüfungen. (PDF) IHK Nord Westfahen, abgerufen am 20. Juni 2021.
  4. Anna-Maja Leupold: Sind alle Handwerksmeister jetzt Bachelor Professional? In: handwerk.de. 19. Januar 2021, abgerufen am 14. August 2021.
  5. a b {{Internetquelle
    |url=https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/-bachelor-professional-und-master-professional--33632
    |titel="Bachelor Professional" und „Master Professional“
    |sprache=de
    |abruf=2021-06-16}}
  6. Fachschule Erzieher
  7. Techniker

Fehler im Punkt Projektarbeit[Quelltext bearbeiten]

Rechtlich richtig müsste sich das entsprechend anhören:. (Beispiel aus einem Zertifikat - Deutschland)

Das Technikum will seine Studierenden befähigen, mit Informationen umzugehen, sie auf zu spüren, auf ihre Relevanz hin zu prüfen, auszuwählen und mittels Eigeninitiative und Kreativität zu Neuem zusammen zu fügen und lässt deshalb entsprechende Projektarbeiten durchführen. Diese Projektarbeiten sind Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung.

Das Abschlusszeugnis zum „Staatlich geprüften Techniker“ lässt keine eigene Bewertung für die durchgeführte Projektarbeit zu. Das Technikum zertifiziert – dem hohen Aufwand von mindestens 120 Arbeitsstunden entsprechend – deshalb hiermit die erbrachten Leistungen wie folgt:


Technische Realisierung:
Dokumentation und schriftliche Ausarbeitung:
Abschließende öffentliche Präsentation:

--93.213.152.162 22:32, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Gemäß Wortlaut der Rahmenvereinbarung ist sie optional, jedoch ist es natürlich schon so, dass eine Projektearbeit sich bei technischen Fachschulen nahe zu aufdrängt.
Der Wortlauf kommt wohl daher, dass die Rahmenvereinbarung für alle Fachschule gilt, also auch z.B. für Pflegeberufe. Ich kann mir gut vorstellen, das dort weitaus schwieriger ist eine sinnvolle Facharbeit zu finden als bei uns Technikern.
Nicht desto trotz lautet der Wortlaut der Rahmen Vereinbarung aber nun mal kann; d.h. irgend eine technische Fachschule könnte Abschlüsse vergeben auf Grundlage von vier schriftlichen Prüfungen, aber ohne Facharbeit. Das ist dann aber sicher die Ausnahme und nicht der Normalfall.
Um nun das ganze zusammenzufassen: Ein Facharbeit ist sicher der Normalfall, aber es könnte Schulen geben, welche eine Abschlussprüfung ohne eine Facharbeit haben.
Diese (mögliche) Varianz ist nun mal Fluch und Segen eine föderalistischen Bildungssystems.
-- MichaelFrey 19:04, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Fachhochschulreife[Quelltext bearbeiten]

Hochschulreife [Bearbeiten]

Nach Abschluss des zweiten oder vierten Ausbildungsjahres (Vollzeit- bzw. Teilzeitausbildung) besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit, durch eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erhalten, welche zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. In einigen Bundesländern wird die Fachhochschulreife automatisch mit erfolgreichem Abschluss erworben. Die Absolventen der zweijährigen Fachschule Technik erhalten zusätzlich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Universitätsstudium) für beruflich besonders qualifizierte (höher qualifizierte)--91.56.248.147 13:17, 6. Okt. 2010 (CEST)--91.56.248.147 13:17, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Also ich Weiß nur das in NRW, mit einer Zusatz Prüfung und einen Zensurenschnitt mit besser 3 die FH reife erworben wird. In Hessen dagegen kann man die FH reife nur mit den Realschulabschluss erlangen, und ohne Realschulabschluss nur den Techniker für selbstädige. Ich habe noch nichts davon gehört das mit bestander Techniker Prüfung so mit den FH abschluss hat.

Das solltest du dir aber noch mal genauer ansehen. Wenn man von einem Thema keine Ahnung, behält man besser Stillschweigen. Bildung ist übrigens Ländersache und NRW ist nicht Deutschland. (nicht signierter Beitrag von 95.118.66.166 (Diskussion) 12:41, 7. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Projektarbeit[Quelltext bearbeiten]

Die Projektarbeit ist nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Weiterhin wird auch kein Prüfungsfach erlassen, sondern es sind 4 schriftliche Abschlussprüfungen zu erbringen. Ich habe den Staatlich gepr. Techniker in Sachsen gemacht, kenne es aber auch so und nicht anders von anderen Bundesländern. Oder ist die Bildung in Sachsen wirklich um so viel anspruchsvoller? (nicht signierter Beitrag von 95.118.66.166 (Diskussion) 12:41, 7. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Gemäss Verordnung auf Bundes Niveau ist sie Fakultativ: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-RV-Fachschulen.pdf
Die Verordnung ist natürlich nur ein minimum Standard, jedes Bundesland und jede Schule können mehr, aber sicher nicht weniger verlangen.
Wenn du mir für jedes einzelne Bundesland einen Nachweis machst, ist es mir auch recht.
Jedenfalls: Ich werde es so machen: Ich werde es umformulieren, dass die Projektarbeit normalerweise bei den Technischen Fachschulen dazugehört und dass die Verordnung nur einen minimum Standard darstellt und nicht den normalfall.
Wenn du mir noch einen Beleg für Sachsen bringst, wäre das perfekt.
-- MichaelFrey 08:53, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Lebensmitteltechniker- nicht Lebensmitteltechnologe! falscher Link[Quelltext bearbeiten]

Der Link unter "Lebensmitteltechnik" führt zur Seite "Lebensmitteltechnologie". Doch das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Leute die an einer Technikerschule waren tragen den Titel Lebensmittelverarbeitungstechniker und diejenigen die Lebensmitteltechnologie (Studienfach) studiert haben heißen Lebensmitteltechnologen. Bitte ändern! (nicht signierter Beitrag von James87 (Diskussion | Beiträge) 20:57, 24. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Warum hat das damit nichts zu tun? Genau darum geht es in der Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker für Lebensmitteltechnik (nicht Lebensmittelverarbeitungstechniker) und die aufgeführten Fächer werden auch auf einer Fachschule unterrichtet. Es geht nun mal um Lebensmitteltechnologie, ganz gleich auf welcher Bildungseinrichtung. (nicht signierter Beitrag von 217.93.152.163 (Diskussion) 19:35, 23. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Übertrag aus dem Artikel[Quelltext bearbeiten]

Hierher übertragen, wegen Stil und weil Copy&Paste – ursprünglich von IP im Artikel eingefügt: Meldung des BVT. Übertragen von --smax 08:04, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Techniker in der DDR[Quelltext bearbeiten]

In der DDR wurde Ende der 80er Jahre ergänzend zur Ingenieurausbildung die Ausbildung zum Techniker wieder eingeführt. Diese qualifizierende Ausbildung betrug nach dem vorherigen erfolgreichen Abschluss einer verwandten Berufsausbildung 2 Jahre und war mit der in der BRD vergleichbar.--77.24.80.43 06:44, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten


Techniker sind auch Menschen die in der Technik tätig sind[Quelltext bearbeiten]

wurden als Berufsgruppe vergessen Lg --77.24.80.43 06:47, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:37, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten