Diskussion:Technische Anschlussbedingungen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Radionaut in Abschnitt Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

was ist das denn für ne erklärung

was ist denn da für eine formatierung im artikel?--ot 07:07, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Allgemeine Geschäftsbedingungen?[Quelltext bearbeiten]

Stimmt der einleitende Satz Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verteilnetzbetreiber? Es sind m.E. technische Bedingungen, aber keine zum geschäftlichen Verkehr des Unternehmens. AGB sind im BGB § 305-310 geregelt, die TAB in NAV § 20. Also völlig unterschiedliche Rechtsvorschriften. Allenfalls ist es bei TAB ähnlich wie bei AGB, dass sie allgemein für alle Anschlussnehmer bzw. alle Kunden gelten und damit in die Verträge wirksam einbezogen werden.

Mein Vorschlag wäre: In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) definieren die Verteilnetzbetreiber Vorgaben für die elektrischen Anlagen der Anschlussnehmer und Anschlussnutzer. Sie sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß Netzanschlussverordnung. Anm.: Wenn jemand Wert drauf legt, kann auch noch ein Halbsatz mit einer Analogie zu den den AGBs rein: , ähnlich wie das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fall ist.--Radionaut (Diskussion) 10:27, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten