Diskussion:Technische und organisatorische Maßnahmen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wolfdietmann in Abschnitt Rechtschreibung Plural TOM
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Rechtschreibung Plural TOM[Quelltext bearbeiten]

M.E. lautet der Plural von TOM ebenfalls TOM und nicht TOMs, ebenso wie der Plural von LKW, LKW und nicht LKWs lautet.


Erklärung: der Plural von Maßnahme endet auf n und nicht auf s (Maßnahmen und nicht Maßnahmes oder so ähnlich) (nicht signierter Beitrag von 2001:7C0:F00:402:B4B9:EEBB:8D66:7504 (Diskussion) 13:06, 28. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Du hast recht, aber die Erklärung ist nicht die Art der Pluralbildung, sondern die Tatsache, dass TOM bereits für "... Maßnahmen" (= Plural) steht. Dasselbe gilt für AGB, was für "... Bedingungen" steht (→ [1] und [2]). --Robbit (Diskussion) 03:22, 31. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die unsignierte Einschätzung ganz oben ist falsch. Zumindest gemäß Duden kann durchaus der übliche Sprachgebrauch "LKWs" verwendet werden. Für den Plural von "eine technische oder organisatorische Maßnahme" ist der übliche Sprachgebrauch unter Datenschützern "TOMs", die sprachpuristische Version "TOM" stößt dort auf Verwunderung.--Wolfdietmann (Diskussion) 19:18, 31. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Nachdem es keinen Widerspruch gegeben hat, habe ich heute die Rechtschreibung korrigiert. --Wolfdietmann (Diskussion) 19:44, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Für welches Land bzw. Länder sind die "Technischen und organisatorischen Maßnahmen" gültig bzw. relevant? Das sollte unbedingt in die Einleitung rein. Gleich in den ersten Satz. --Kuebi [ · Δ] 10:24, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Meinst du wirklich, dass der Geltungsbereich der DSGVO oder des BDSG in seiner jeweiligen Fassung noch erläutert werden muss? --Wolfdietmann (Diskussion) 19:42, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten