Diskussion:Technizität

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Sinkende Technizität[Quelltext bearbeiten]

Das mit der sinkenden Technizität halte ich für ziemlich daneben. Die Frage, ob eine Neuerung technischen Charakter hat oder nicht, ist eine Ja/Nein-Entscheidung, Jein oder ein bischen gibt es nicht. Ich hab das aber erst mal so stehen gelassen. Swen 06:06, 5. Aug 2005 (CEST)

Die Vielfalt von Gerichtsentscheidungen über umstrittene Technizität zeigt dass es hier bestimmt nicht um eine Schwarz-Weiss-Frage handelt. Rbakels (Diskussion) 17:36, 26. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Rote Taube[Quelltext bearbeiten]

Die "Rote Taube" Entscheidung wird zwar häufig - und auch im Artkel - als DIE'' Entscheidung betrachtet die den Technikbegriff mit dem berühmten "Naturkräfte" Formel definiert, aber in wirklichkeit sagte der BGH "Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob und wieweit diese Tätigkeit dem Begriff der "Technik" unmittelbar zugeordnet werden kann oder ob eine entsprechende Anwendung dieses Begriffs auf die patentrechtliche Behandlung biologischer Kräfte und Erscheinungen stattzufinden hat." Rote Taube sagt dass der Erfindungsbegriff "nicht statisch" sei, und dass die Wiederholbarkeit entscheidend sei - und die Züchtungsmethode in diesem Fall ist nicht wiederholbar. Die Rote Taube Formel ist nicht "Technisch ist ..." sondern "dem Patenenschutz zugänglich ist ..."! Rbakels (Diskussion) 20:33, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

"Innovation"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Innovation" ist kein Rechtsbegriff, und schon gar kein Patentrechtsbegriff - sondern ein ökonomischer Begriff: bei Innovation handelt es sich um die Verbreitung ("Diffusion") von neuen Technologien in der Gesellschaft. Bei Patente handelt es sich um den "Anmeldegegenstand" (oder die "Anmeldung") die bei ausreichender Technizität als Erfindung betrachtet wird. 81.207.20.42 21:42, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:07, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"Bedeuting"[Quelltext bearbeiten]

Sämtliche Argumente in diesem Abschnitt sind Mangelhaft:

  • "schon lange": dass betrfft Deutschland. In Europäischen Patentabkommen (1973) with bewusst kein Technizitätserfordernis erwähnt weil das (damals) in den anderen (zukünftigen) EPÜ Mitgliedstaaten nicht anerkannt wurde.
  • "allen Gebieten der Technik": diese Worten sind aus dem TRIPS Abkommen übernommen wo mit das Wort "alle" üblicherweise "keins ausgeschlossen" bezeichnet, und auch so gemeint war, und nicht als "nur". Das Ziel war damals besonders die WTO Mitgliedstaaten auch zu Patentierbarkeit von Arzneimittel zu verpflichten.
  • "Stand der Technik" heisst im EPÜ "state of the art" (auch die übliche übersetzung aus dem PatG). Hiermit wird lediglich angegeben dass Neuheit und erfinderischer Schritt relativ sum heutigen Stand beurteilt werden müssen.
  • Mitglieder des DPMA sind entweder "technisch" oder es sind Juristen.

Allerdings sind nur Erfindungen patentierbar, und nichts anderes, auch wenn es neu und nicht naheliegend ist. In Deutschland ist man dazu geneigt die Erfindung zu definieren als Technik. Das gescheht auch in der "Rote Taube" BGH Entscheidung. En englischer Richter hat das Technizitätserfordernis mal zu Recht beschrieben as a "restatement of the problem in more imprecise terminology". Rbakels (Diskussion) 17:58, 26. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

"IBM Entscheidung Software als eigenständiges Prodoukt zu vermarkten"[Quelltext bearbeiten]

Das stimmt nicht Bis in den 70-er Jahren wurde Software unentgellich den Benutzer von IBM-Computer geliefert, aus dem einfachen Grund dass diese Software lediglich auf IBM Computer lief. Das wurde anders als in den späteremn 70-er Jahren andere Hersteller "IBM Compatible" Computers verkauften. IBM wollte kein gratis Software liefern für Computer von Wettbewerbern. Rbakels (Diskussion) 21:13, 21. Jul. 2022 (CEST)Beantworten