Diskussion:Teileinkünfteverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Tagen von 79.199.220.48 in Abschnitt VERALTET
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Frage[Quelltext bearbeiten]

Annahmen: Der Einzelunternehmer hält die Beteiligung im Betriebsvermögen (aber kein Gewerbebetrieb). Hat das Auswirkungen? Oder bleibt es beim Teileinkünfteverfahren? Oder ist doch die Abgeltungssteuer anzuwenden da es sich um keinen Gewerbebetrieb handelt??? _ _ _ _ _ (nicht signierter Beitrag von 77.188.252.255 (Diskussion) 22:33, 29. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ich wüsste nicht, warum hier nach Gewerbe und Nicht-Gewerbe unterschieden werden sollte. Bitte Begründung zur Rückfrage, ich denke der Artikel ist eindeutig... gruß to--Tobias heinrich karlsruhe 14:01, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

FEHLER[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie stimmt die Berechnung entweder bei Leitendenen Angestellten oder Geringverdiener für 2007 und damit bei den Prozentangaben nicht. Bei beiden steht die Dividende mit 58,90. Dieser Betrag wäre bei 25% Körperschaftssteuer falsch (100-20gewerbe-25körperschaft-1,38SOli=54,62) Bei Geringverdienern steht zwar nur 20 € für Körperschaftssteuer womit der Betrag 58,90 stimmen würde, aber wie kommt der bei 25% zustande?) (nicht signierter Beitrag von 78.54.8.153 (Diskussion) 08:13, 7. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Die Berechnung beim Geringverdiener ist richtig: 2007 war die Gewerbesteuer noch als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die KSt beträgt daher 25 % von (100-20=) 80 €, also 20 €. Das muss aber natürlich beim leitenden Angestellten genauso sein.217.110.209.235 14:12, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten

VERALTET[Quelltext bearbeiten]

Die angegebenen Rechenbeispiele sind aus dem Jahr 2009. Es wäre gut, wenn ein aktuelleres Beispiel hinzugefügt wird. Beispielsweise ist ja möglicherweise der Solidaritätszuschlag weggefallen. --79.199.220.48 09:59, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten