Diskussion:Telefonstreich

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Raubdinosaurier in Abschnitt Informationsbeschaffung über das Telefon im Fall Nawalny
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Unlogisch[Quelltext bearbeiten]

Wie kann es sein, dass es zwar verboten ist, Telefonstreiche mitzuschneiden, aber Paul Panzer die Personen auch nicht danach fragt (siehe den Bildhauer Szabo, den er 5x angerufen hat)? --Bessawissa94 17:27, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wie kann es sein, dass es geboten ist, am Zebrastreifen zu halten, wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen, und kaum einer tut das? Ist das nicht unlogisch und folgt daraus nicht, dass es erlaubt ist, einfach weiterzufahren? - Was meinst Du, Bessawissa94, wieviele Strafverfahren und Zivilprozesse es wegen solcher Scherzanrufe schon gegeben hat? Das geht wahrscheinlich in die Tausende. -- Tic-hl 09:11, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Dito, habe überarbeiten Baustein gesetzt. Wie funktionieren nun Paul Panzers Anrufe genau? Sind die Anrufe von vorn bis hinten gefaked, werden sie mitgeschnitten und das Opfer am Ende des Anrufs um Genehmigung gebeten und im Negativfall gelöscht? Das wäre aber unzulässig? Bitte um genaue Beschreibung am besten mit Quelle--Siehe-auch-Löscher 10:40, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
2 Jahre später, der Baustein ist immer noch drin. "Strafbar [8] ist das Mitschneiden der Anrufe auf Band ohne Einwilligung und Zustimmung des Gesprächspartners", heißt es mit Verweis auf STGB § 201 "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes". Das heißt, die Radiostationen begehen mit vollem Wissen strafbare Handlungen? Denn wenn der Mitschnitt im Nachhinein von den Opfern genehmigt wird, war er es doch zum Zeitpunkt der Aufzeichnung noch nicht. Und wenn er nicht genehmigt wird, war er es zu keinem Zeitpunkt, daran ändert m.E. auch die nachträgliche Vernichtung des Mitschnitts, und damit auch des Beweismaterials, nichts. Oder haben Radiostationen irgendwelche gesetzlichen Sonderrechte, die Bürger nicht haben? --Neitram 17:15, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die Frage scheint mir durch den nachfolgenden Satz "Allerdings kann unter bestimmten Umständen, wie sie bei solchen Telefonscherzen gegeben sind, die Einwilligung erst im Verlauf des Gesprächs eingeholt werden, wenn bei Nichteinwilligung die Vernichtung des bereits aufgezeichneten Materials sichergestellt ist." geklärt. --Joerg 130 (Diskussion) 19:58, 29. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Das klärt die Frage keinesfalls, zumal der Link nicht funktioniert und damit die Belegung fehlt, außerdem die Staatsanwaltschaft für die Ermittlung, aber nicht für die juristische Beurteilung zuständig ist, der Link aber nur Bezug zur staatsanwaltschaftlichen Rechtsauffassung genommen haben dürfte.
Rundfunkanstalten und -sender haben keine Sonderrechte, schon die Aufzeichnung selber ohne vorherige Zustimmung wäre formal strafbar (auch gibt es Urteile, daß bei Hotlines eine positive Zustimmung erteilt sein müsse, um einen Mitschnitt zulässig werden zu lassen, die reine Unterlassung reicht nicht), allerdings bliebe der Verweis auf den Privatklageweg (§ 170 Abs. 2 StPO) oder § 153 StPO und die Formulierung im Beitrag macht keinesfalls deutlich, wie nun die nicht belegte Aussage der Staatsanwaltschaft, wenn sie denn wirklich so getroffen worden sein sollte, gemeint gewesen sei (es könnte auch nur darauf ausgerichtet gewesen sein, öffentliches Interesse in Abrede zu stellen).
Da aber auch das Abhören (eingeschränkt über das BGH-Urteil vom 08. Oktober 1993, 2 StR 400/93) schon strafbar ist nach § 201 Abs. 1 StGB, was übrigens gar keine Erwähnung im Beitrag findet, ist damit auch das "Streaming", also die Liveausstrahlung ohne Mitschnitt, strafbar. In der Summe sind damit ausgestrahlte oder aufgezeichnete. --82.83.82.212 16:57, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten

marcophono[Quelltext bearbeiten]

vielleicht könnt ihr ja was darüber einbauen http://www.marcophono.com/  :) (nicht signierter Beitrag von 79.208.69.148 (Diskussion) 16:53, 12. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Informationsbeschaffung über das Telefon im Fall Nawalny[Quelltext bearbeiten]

Fällt der aktuelle Anruf von Alexej Nawalny bei einem Agenten auch irgendwie unter den Telefonstreich oder ist das ein völlig anderes Lemma (das wir nicht haben), da dieser Anruf zur Informationsbeschaffung diente, also quasi wie beim Enkeltrick? δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 03:33, 22. Dez. 2020 (CET)Beantworten