Diskussion:Territorialabtei

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.168.40.13 in Abschnitt Reichsabteien
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Aufhebung der Territorialabtei San Paolo fuori le mura und von Claraval[Quelltext bearbeiten]

  • Seit März 2005 ist die Abtei San Paolo fuori le mura keine Territorialabtei mehr. Die Rechtshoheit des Abtes beschränkt sich nur noch auf die Abtei selber (wie, so weit ich informiert bin, bei jeder anderern Abtei auch). Auch wurde in ihren Namen das Territorialabtei durch ein einfaches Abtei ersetzt. Siehe auch das Motu proprio Die altehrwürdige Basilika von Papst Benedikt XVI.
  • Auch Claraval ist keine Territorialabtei mehr (siehe: [1]).
  • Ich habe versucht nachzulesen ob alle Territorialabteien die in dem Artikel beschrieben werden überhaupt noch existieren (JA und NEIN in Klammer):
  1. Santa Maria di Grottaferrata, Basilianer (JA)
  2. Monte Oliveto Maggiore, Benediktiner (JA)
  3. Montevergine, Benediktiner (JA)
  4. Montecassino, Benediktiner (JA)
  5. Subiaco, Benediktiner (JA)
  6. Santissima Trinità di Cava de' Tirreni, Benediktiner (JA)
  7. Abtei Saint-Maurice, Abtei der Regulierten Chorherren des hl. Augustinus (CRSA) (JA)
  8. Maria Einsiedeln, Benediktiner (JA)
  9. Territorialabtei Wettingen-Mehrerau, Zisterzienser (JA)
  10. Pannonhalma, Benediktiner (JA)
  11. Tokwon, Benediktiner (JA)

Bis auf San Paolo und Claraval (die ich in den Abschnitt ehemalige T. verschoben habe), sind also alle angeführten noch offiziell Territorialabteien (wenn unter auch tlw. mit drastisch reduzierten Territorium). Gesamtzahl also 11. lg Gugganij 20:25, 5. Sep 2005 (CEST)

Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Es bestehen zwei kurze Artikel namens Abbatia nullius og Konsistorialabtei, die, dem spärlichen Inhalt nach zu urteilen, von dem selben Sachverhalt handeln wie der Artikel Territorialabtei. Selbst kann ich leider zu diesem Thema nichts beitragen. Kann jemand, der/die davon Ahnung hat, die Unterschiede erklären? Sollten die drei Artikel tatsächlich verschiedene Strukturen beschreiben, sollten sie aufeinander verweisen und die Unterschiede verdeutlichen. Wenn es sich hingegen um unterschiedliche Namen für das gleiche handelt, sollten die beiden erwähnten Artikel in Weiterleitungen umgewandelt werden. Oder? Hanno Sandvik 14:11, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Konsistorialabtei ist glaube ich was anderes, das betrifft nur die Zuständigkeit des Bischofs für die Abtei. Das heißt noch nicht, daß der Abtei dann auch ein weltliches (im Sinne von: nichtklösterliches) Gebiet unterstellt wird. So zumindest lese ich das aus dem Artikel. --84.154.77.116 14:34, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Das verstehe ich nicht ganz. Heutzutage gibt es meines Wissens keine Abteien mehr, denen weltliches Gebiet unterstellt ist, oder? Historisch gab es das natürlich, aber das war wiederum völlig unabhängig von einer Exemtion: Exemte Abteien (= Territorialabteien) waren (wie ich das verstanden habe) durch den Papst von der Zuständigkeit des Bischofs gelöst worden. Abteien mit weltlichem Territorium (= Reichskloster) waren durch den Kaiser mit der Reichsunmittelbarkeit ausgestattet worden. Die meisten reichsunmittelbaren Abteien waren nicht exemt. Hanno Sandvik 23:18, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Deine erste Feststellung ist richtig. Es gibt heute keine Abtei mehr, die ein weltliches Gebiet hat. Deine zweite Feststellung Exemte Abteien = Territorialabteien dürfte falsch sein. Das heißt eine exemte Abtei (= Konsistorialabtei) gehört trotzdem zu einem Bistum. --MAY 03:54, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Cluny[Quelltext bearbeiten]

Auch Cluny war doch Territorialabtei, oder? Falls ja, würde ich es bei den ehemaligen Territorialabteien mit aufnehmen. --Johnny K. 15:15, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ja. Laut diesem Beitrag seit 998, laut diesem seit 909, bis 1790 laut diesem Artikel und bis 1962 laut diesem. --MAY 04:44, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Reichsabteien[Quelltext bearbeiten]

Leider wird im Artikel nur die heutige Situation geschildert und nicht die des Mittelalters. So waren Reichsabteien unabhängig vom weltlichen Territorium (Fürstbistum, Hochstift) eines Bistums. Wie sah die geistliche Situation aus? Waren Reichsabteien auch Territorialabteien oder gehörte ihr Territorium zu einem Bistum? --MAY 04:01, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Antwort: Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Reichsabtei Corvey etwa war seit 1779 auch eine Art Territorialabtei, ohne dass der Bergiff so schon existiert hätte, man sprach eher von (nach außen hin) exem(p)en Abteien. wobei die Begriffe vermutlich nicht ganz deckungsgleich sind, bzw. in verschieden Epochen rechtlich wie historisch nicht in gleicher Weise gebraucht wurden. Die Reichsabtei Lorsch dagegen war zwar weltlich direkt nur dem Reichsoberhaupt (Kaiser) unterstellt (immediat), gehörte aber geistlich zum Erzbistum Mainz. Der Mainzer Erzbischof schaffte es schließlich 1232 auch den weltlichen Besitz von Lorsch an sich zu bringen, was die Auflösung der Reichsabtei bedeutete. miediwo am 14. Februar 2012 (nicht signierter Beitrag von 84.168.40.13 (Diskussion) 11:43, 14. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Rechtlicher Status[Quelltext bearbeiten]

Interessant wären Angaben zu einem rechtliche Status der Territorialabteien, wie bsp. der Territorialabtei Wettingen-Mehrerau und des Prioriats Birnau und darüber hinaus in diesem Fall der administrative Status des Erzbistums Freiburg. --docmo 12:24, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die Wallfahrtskirche und die Pfarrei Birnau werden zwar durch das Priorat Birnau, d. h. von Mönchen der Abtei Wettingen-Mehrerau betreut, sind aber rechtlich zur Erzdiözese Freiburg und nicht zur Jurisdiktion der Territorialabtei gehörig. Damit ist für alle Vorgänge in der Pfarrei (nicht im Kloster) das Erzbistum Freiburg verantwortlich. Zu diesem Sachverhalt wurden von der Erzdiözese aus bestimmten Gründen irreführende Angaben gemacht. Die Abtei ist verantwortlich für das Priorat Birnau, aber nicht für die Pfarrei, umgekehrt das Bistum für die Pfarrei, nicht aber für das Priorat. Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Besetzung von Ämtern und den Einsatz von Personal. Für den Einsatz des Priesters (auf den hier vermutlich angespielt wird) war also letztlich Freiburg, nicht die Abtei verantwortlich. -- Siard 01:21, 8. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Das entspricht nicht meinen Recherchen. Erzbischof Zollitsch sagte im Interview mit Phoenix (Minute 34), dass sich der Priester ohne Kenntnis des Erzbistums dort aufhielt, er war im kirchl. Telefon- und Adressbuch (Schematismus) verzeichnet, aber nicht beim Erzbistum beschäftigt und war das auch nicht. Der Aufenthalt des Priesters ohne Beauftragung durch das Erzbistum im Rahmen eines Gestellungsvertrags fällt somit nicht unter die Verantwortung des Erzbistums, der Ordensobere in Österreich ist damit verantwortlich und zuständig. Wäre der Pater per Gestellungsvertrag für diese Pfarrei zuständig gewesen, die tatsächlich Freiburg untersteht, wäre das Erzbistum in der Verantwortung gewesen. Lt. Zollitsch wurde nachdem 2006 die Anzeige erfolgt war der Territorialabt ordnungsegmäß informiert. Der Aufenthaltsort war dem Bistum unbekannt, lt. Zollitsch. --92.74.119.146 19:40, 15. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wenn er im Schematismus der Diözese (?) verzeichnet war, so war seine Anwesenheit doch wohl bekannt. (nicht signierter Beitrag von Siard (Diskussion | Beiträge) 20:30, 18. Mai 2011 (CEST)) Beantworten
(Schematismus der Erzdiözese) Zeitweise hielt er sich in Ordensgebäuden in Dtl. (Birnau) auf. Damals geschau auch in dort Missbrauch. Seine Anwesenheit stand im kirchlichen Telefonbuch, aber damals bestand keine Zuständigkeit (wer sich in den Gebäuden eines Ordens im Auftrag des Ordens (der Territorialabtei) ohne Gestellungsvertrag mit dem Ortsbistum aufhält, unterliegt nicht der Verantwortung des Ortsbistums), als allerdings die Missbrauchsvorwürfe bekannt wurden, befand sich Pater G. nicht mehr in Birnau, sondern außer Landes. Bei Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz|Leitlinien]] Wettingen-Mehrerau informiert, damit diese die nötigen Schritte einleiten. Sein Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt war lt. Zollitsch der Erzdiözese nicht bekannt. Er meint jedoch, dass es im Nachhinein besser gewesen wäre, wenn man noch mal nachgefragt hätte. Jedoch, so merkt er an, hat er als Bischof keine Autorität gegenüber einem Abt, und die Orden legten großen Wert auf ihre Unabhängigkeit. Der jetzige Abt bestätigt die Aussagen Zollitschs. "Abt Anselm, der seit einem Jahr im Amt ist, betont erneut, dass „auch in unserer Gemeinschaft in der Vergangenheit leider ein nicht adäquater Umgang mit Tätern und Opfern sexuellen Missbrauchs gepflegt wurde, was ich mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen muss." --92.74.119.146 10:33, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten