Diskussion:Textform

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 217.7.92.154 in Abschnitt Anwendungfälle falsch!
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telekommunikative Form[Quelltext bearbeiten]

Liest man die Definition müsste man annehmen, Emails würden einer Textform, aber keinesfalls der Schriftform genügen. Das ist aber durch §127 BGB gar nicht immer der Fall. (nicht signierter Beitrag von 94.219.46.63 (Diskussion | Beiträge) 14:57, 4. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Anwendungfälle falsch![Quelltext bearbeiten]

"Gesetzliche Anwendungsfälle [Bearbeiten] Der wichtigste Anwendungsfall eines gesetzlichen Textformerfordernisses besteht im Rahmen des Widerrufsrechtes bei Verbraucherverträgen nach § 355 BGB in Verbindung mit § 312c Abs. 2 BGB. Alle anderen Fälle eines gesetzlichen Textformerfordernisses finden sich entweder ebenfalls im Verbraucherschutzrecht (meist Informationspflichten) oder aber im Mietrecht (meist Änderungsmitteilungen des Vermieters bezüglich der Mietzahlungen)."

Was ist z.B. mit § 47 Abs. 3 GmbHG? (nicht signierter Beitrag von 217.7.92.154 (Diskussion) 17:33, 26. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten