Diskussion:Thüringische Staaten

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Hallo Störfix, deine Umstellung dient dem Artikel, er ist dadurch übersichtlicher geworden. Eine Bemerkung hätte ich allerdings zu deiner Änderung von preuß. Gebietsteile auf Enklaven: nicht alles waren Enklaven, so z.B. die Gebietsanteile der preuß. Provinz Sachsen in Nordthüringen und um Erfurt, die gingen nämlich nahtlos in preußisches Territorium über. Enklaven waren freilich Suhl, Schmalkalden sowie Ziegenrück/Ranis. Könnte man sich doch wieder auf den Oberbegriff Gebietsteile einigen? So kommt er nämlich auch in der Literatur vor. Viele Grüße --Dundak 08:54, 17. Sep 2004 (CEST)

Kleinstaaten[Quelltext bearbeiten]

Es waren neun Kleinstaaten, da Sachsen-Coburg und Gotha (Herzogtum) immer zwei Herzogtümer mit einem Herzog in Perosnalunion waren. Daher auch das und und kein -. siehe auch: Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger. --Störfix 19:20, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für die Information! Das war mir nicht so genau bekannt. Dann ist allerdings die nebenstehende Karte unrichtig oder zumindest irreführend. Denn da sind Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha, obwohl zwei Staaten, im selben Farbton dargestellt, während die Regierungsbezirke Erfurt und Kassel, die zu einem und demselben Staat Preussen gehörten (wenn auch in zwei verschiedenen Provinzen), in zwei unterschiedlichen Blautönen dargestellt sind. --BurghardRichter 20:36, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zu den Regierungsbezirken habe ich auf meiner Diskussionsseite geantwortet (falls es jemanden interessiert ;) --Michael S. °_° 20:40, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
das war alles etwas komplex, sachsen-coburg und gotha hatten einen gemeinsamen herzog und wurden somit im Reich wie ein Land behandelt und hatte auch nur eine Stimme im Reichsrat. Rechtlich waren die Gebeite aber immer eigenständig, da der herzog es nie schaffte einen Staat mit einem Parlamnet usw. daraus zu machen. Mal sehen, evtl. ein leicht anderes grün. --Störfix 21:08, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Satz Die Kleinstaaterei kam zu hohen Ehren, wirkten doch auf einer Fläche, die kleiner war als die einer preußischen Provinz, neun Kleinstaaten und Preußen mit dem Regierungsbezirk Erfurt. ist eigentlich o.k., da nur ein Flächenvergleich stattfindet. Bezieht man den Vergleich auf das heutige Thüringen, dann waren es neben dem Regierungsbezirk Erfurt auch Kassel und zumindest auch Merseburg. --Störfix 21:15, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, aber wenn man das heutige Land Thüringen zugrunde legt, dann darf man aber Sachsen-Coburg nicht mitzählen, und dann sind es wieder nur acht Kleinstaaten. Wie ich schon auf der Diskussionsseite von Benutzer Diskussion:Michael Sander geschrieben habe, ist es das Problem, dass das Territorium von Thüringen vor hundert Jahren sich vermutlich gar nicht so eindeutig abgrenzen lässt. Immerhin lagen ja auch noch königlich-sächsische Exklaven im Gemenge mit thüringischen Fürstentümern.
Was Deine Karte betrifft, so versteh bitte meine obige Kritik nicht als Tadel an der insgesamt sehr übersichtlichen Karte, sondern nur als Erklärung dafür, dass es mit Coburg-Gotha leicht zu Missverständnissen kommt. Ich habe meine Informationen im wesentlichen aus der sehr genauen Karte von Vogel im Stielerschen Handatlas (Verlag Perthes, Gotha, Ausgabe 1908), und da erscheinen Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg auch so, als ob sie politisch zusammengehörten. --BurghardRichter 21:36, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Noch nicht ganz zufrieden. Da die eigenständigen thüringischen Staaten an dieser Stelle nicht namentlich genannt werden, brauchen die preussischen Regierungsbezirke es eigentlich auch nicht. --BurghardRichter 21:50, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die stehen ja ganzen oben und noch einmal wdh? --Störfix 22:00, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, natürlich nicht, sondern die Namen der Regierungsbezirke hier weglassen (in der Karte sind ja die zwei wichtigeren genannt). Zur Verdeutlichung der politischen Zersplitterung genügt der Hinweis, dass es mehrere Regierungsbezirke sind. --BurghardRichter 22:03, 28. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Geschichte des Begriffs Thüringische Staaten[Quelltext bearbeiten]

Es wäre interessant zu wissen, wann der Begriff Thüringische Staaten das erste Mal als umgangssprachliches Synonym für den offiziellen Begriff Sächsische Herzogtümer verwendet wurde. Vor 1806 dürfe das nicht der Fall gewesen sein. Bis dahin gehörte der heutige Freistaat Thüringen zum Obersächsischen Reichskreis, das Henneberger Land (SLZ, SM, MGN, SHL, Teile von HBN und IK + das thüringische IL) allerdings zum Fränkischen Reichskreis. --MartinTruckenbrodt (Diskussion) 22:30, 21. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Wenn es auch nicht direkt zum Thema gehört: Martin, kannst du bitte noch den heute von dir eingefügten Satz „Kleine Bereiche im Westen des Wartburgkreises, die erst 1815 von Hessen an Sachsen-Weimar-Eisenach fielen und auch im Mittelalter und nicht zur fränkischen Grafschaft Henneberg gehörten, gehören bis heute zum Bistum Fulda“ korrigieren? Da stimmt grammatisch irgend etwas nicht; ich kann leider nicht eindeutig erkennen, wie es gemeint ist. --BurghardRichter (Diskussion) 22:49, 21. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ist erledigt. Blöderweise wieder mal vergessen vorher einzuloggen. Man sollte nur noch angemeldeten Benutzer das Editieren erlauben! ;) --MartinTruckenbrodt (Diskussion) 20:48, 23. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
1877 wurde jedenfalls der Begriff Thüringische Staaten in einem herzoglichen Erlass unter Einschluss der schwarzburgischen und reussischen Fürstentümer verwendet. (siehe 2. Sitzung [1] )--Störfix (Diskussion) 08:32, 13. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

@MartinTruckenbrodt, Roxanna: Sind "Thüringische Staaten" und "Sächsische Herzogtümer" deckungsgleich? Meinem Dafürhalten nach beinhaltete letzteres immer nur die ernestinischen Staaten? Gibt es irgendwelche Belege, dass auch die reußischen und schwarzburgischen Staaten (die ja auch keine Herzog-, sondern Fürstentümer waren, und das auch erst relativ spät in ihrer Geschichte) unter dem Begriff "Sächsische Herzogtümer" zumindest gelegentlich mit einbezogen waren? --slg (Diskussion) 03:02, 18. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Es gibt Karten in vielen historischen Atlanten, die alles darunter subsummieren. Du hast aber insofern recht, dass man das mit der nicht 100prozentigen Deckungsgleichheit erwähnen könnte, z.B. in einer anmerkenden Fußnote oder so. --Roxanna (Diskussion) 03:14, 18. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Sächsische Herzogtümer bezieht sich auf alle Wettiner, nicht nur auf die Ernestiner, aber nicht auf die anderen Herrschaften in Thüringen bzw. Obersachsen. Im heutigen Freistaat Thüringen hatten auch z.B. die Albertiner umfangreichen Besitz. Die Begriffe sind definitiv nicht deckungsgleich. --MartinTruckenbrodt (Diskussion) 21:09, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Richtig, hundertprozentig deckungsgleich sind sie nicht. --Roxanna (Diskussion) 21:15, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]