Diskussion:Thalkleinich

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Blueduck4711 in Abschnitt Klärungsbedarf
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Klärungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Geschichte steht aktuell "Der Ort wechselte mehrmals seine Zuständigkeit und gehörte zu den Verbandsgemeinden Enkirch (1967/68), Bernkastel (1968/69) und Bernkastel-Kues (seit 1969). Am 7. Juni 1969 wechselte die Zuständigkeit vom Landkreis Zell in den neu gegründeten Landkreis Bernkastel-Wittlich...".

Abgesehen davon, dass es anstatt "Zuständigkeit" richtig "Zugehörigkeit" heißen muss, scheinen hier auch Zuordnungen und Daten nicht richtig wiedergegeben. Nach dem Amtlichen Gemeindeverzeichnis 2006 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurde Thalkleinich am 7. Juni 1969 dem gleichzeitig neu gebildeten Landkreis Cochem-Zell zugeornet und gehörte offensichtlich bis zu dem Zeitpunkt der Verbandsgemeinde Enkirch an (Seite 160 Gemeindeverzeichnis). Am gleichen Tag wurde die Gemeinde Kleinich aus den (aufgelösten) Gemeinden Kleinich und Thalkleinich neu gebildet (Seite 182). Der Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde laut Landesamt (Seite 159) erst am 7. November 1970 aufgrund des Dritten Verwaltungsvereinfachungsgesetzes neu gebildet (anstatt am 7. Juli 1969; "neu gegründet" ist ohnehin der falsche Begriff). Schade das der ehemals in diesem Artikel rührige und wohl auch ortskundige Autor gesperrt ist, sonst hätte ich ihn direkt gefragt. --Update 22:17, 26. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Mit scheint, dass das "Amtliche Namensverzeichnis 2006" an etlichen Stellen mehr als nur ein wenig ungenau ist. So wird dort angeführt, dass zum 7.6.1969 Irmenach gleichzeitig zum Landkreis Cochem-Zell und zum Rhein-Hunsrück-Kreis kam (letzteres ist richtig). Da hatte man wohl irgendwie einen Azubi drangesetzt. Thalkleinich hat niemals zur Verbandsgemeinde Enkirch gehört. -- Blueduck4711 09:19, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Zuordnung von Thalkleinich zur (ehemaligen) Verbandsgemeinde Enkirch scheint tatsächlich ein Fehler im "Amtlichen NamensGemeindeverzeichnis 2006" zu sein, womit aber klargestellt wäre, dass der bisherige diesbezügliche Eintrag im Artikel offensichtlich falsch ist. Kreiszuordnung von Irmenach (7.6.1969) ist kurios --Update 14:01, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Weiterer Klärungsbedarf ergibt sich aus dem Unterabschnitt "Religion". Da steht: "Früher war der Ort wegen des protestantischen Grafen von Sponheim evangelisch geprägt". Das bedeutet indirekt, dass der Ort zur Grafschaft Sponheim gehört hat. Nach dieser Quelle gehörte aber Thalkleinich vor 1792 zu "Zweibrücken, Oberamt Trarbach", das müßte also das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken gewesen sein. Wie kommt es, dass die Grafen von Sponheim die Religion der Einwohner von Thalkleinich bestimmt haben? Oder war es so, dass 1533 der Pfalzgraf Ruprecht die Reformation im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken durchführte?

Weiterer Klärungsbedarf ergibt sich aus der Behauptung "Bis 1828 gehörte der Ort zur Großgemeinde Irmenach" (Abschnitt Geschichte). Frage: Von wann an und wo kann man das von der Großgemeinde nachlesen? Im Artikel Irmenach keinerlei Hinweis auf eine Großgemeinde. Richtig dürfte sein, dass Thalkleinich 1816 der damals neu gebildeten preußischenBürgermeisterei Sohren zugeordnet war (Quelle aus dem Jahr 1817: [1] und [2]), der nebenbei bemerkt auch Irmenach zugeordnet war. Möglicherweise war der Sitz des Bürgermeister-Amtes in Irmenach, aber die preußischen Bürgermeistereien waren keine "Großgemeinden".

Die Grafik der Einwohnerzahlen ist unpassend und wegen der hier bereits aufgezeigten Ungereimtheiten habe ich Zweifel an dem vom damaligen Haupautor erstellten Zahlenwerk --Update 00:02, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Zur Großgemeinde Irmenach hier der Satz aus dem Artikel Irmenach: „Ursprünglich bildete Irmenach mit Beuren und dem heute zu Kleinich gehörenden Thalkleinich die Großgemeinde Irmenach, welche bis 1828 bestand.“ (Quelle: Rodewald, Irmenach in katholischer Zeit, Lit. im Artikel Irmenach) -- Blueduck4711 15:51, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Danke für die Info, nur bin ich da skeptisch ob das auch so war. Grund: Im Artikel Irmenach finde ich im gleichen zeitlichen und thematischen Umfeld folgende Aussage: „Ab 1815 gehörte Irmenach dann zu Preußen und kam zur Bürgermeisterei Büchenbeuren im neugebildeten Landkreis Zell“. Der annähernd gleiche Text findet sich bei www.hunsrueck-nahereise.de. Knackepunkt: es hat nie eine „Bürgermeisterei Büchenbeuren“ gegeben! Irmenach und 17 weitere Gemeinden gehörten zur „Bürgermeisterei Sohren“, deren Bürgermeisteramt in Büchenbeuren, d.h. Wohnsitz des Bürgermeisters und Sitz der Verwaltung, lag. Dies war zumindest 1926 so. Zum Vergleich: 1817, also zwei Jahre nach der Übernahme durch die Preußen und mehr als einhundert Jahre vor der eben genanten Aufstellung aus 1926, war das schon die „Bürgermeisterei Sohren“ (Seite 32) und Irmenach und Beuren wurden als eigenständige Gemeinden aufgeführt (Seite 33). Allerdings fehlt in der Auflistung der Gemeinden und zugehörenden Orte der Ort Thalkleinich (bzw. Thalcleinich). Da Irmenach und Beuren eigenständige Gemeinden waren, ist die Behauptung „Großgemeinde Irmenach“ mehr als fraglich. --Update 02:16, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Hier der Text bei Rodewald: "Der nahe cleinicher Bach mag zu einer dritten Siedelung gelockt haben, und so gesellte sich zu Irmenach und Beuren der Ort Talcleinich und bildete viele Jahrhunderte hindurch mit ihnen eine bürgerliche und kirchliche Einheit. [Fußnote:] Es war die sogenannte "Großgemeinde" Irmenach. Erst 1828 wurden nach sehr langwierigen Verhandlungen die Beziehungen zwischen Thalcleinich und Irmenach-Beuren auf dem Wege des Vergleiches löst. Noch im 16. Jahrhundert stand ein Sechstel des cleinicher Kirchenzehnten dem Irmenacher Pfarrer zu; bis ins 18. Jahrhundert mußte Thalcleinich zu den halben Unterhaltungskosten der Kirche, des Pfarrhauses und des Schulgebäudes in Irmenach beitragen." (Irmenach in der katholischen Zeit, S. 258). -- Blueduck4711 08:02, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Laut Wikipedia-Artikel aber auch dieser Seite gehörte Thalkleinich sehr wohl zum Landkreis Zell. Vermutlich wurden spätestens beim Übergang an Preußen die drei Orte jeweils selbständige Gemeinden, wobei die rechtlichen Verflechtungen dadurch keineswegs aufgehoben wurden. (Ich vermute mal, ohne es zu wissen, dass es bei den "langwierigen Verhandlungen" u.a. um den Waldbesitz ging, denn die Gemeinde Thalkleinich hatte später einen für ihre geringe Größe durchaus beachtlichen Waldbestand.) -- Blueduck4711 08:53, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
"...gehörte Thalkleinich sehr wohl zum Landkreis Zell" habe ich, glaube ich, nicht angezweifelt. Nur kam Thalkleinich nicht zum "Bürgermeisterei Büchenbeuren" ist (im Artikel Irmenach) falsch. --Update 14:23, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo, "Zweibrücken, Oberamt Trarbach" bedeutet Grafschaft Sponheim. Viele Grafen zu Sponheim, Gemeinherren der Grafschaft Sponheim, waren Pfalzgrafen bei Rhein, Herzöge in Bayern, Grafen zu Veldenz und Sponheim aus dem Haus Pfalz-Simmern-Zweibrücken-Birkenfeld. MfG. --Fhmann 16:38, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Thalkleinich gehörte zur Hinteren Grafschaft Sponheim. Diese wurde nach dem Aussterben der Sponheimer Grafen gemeinschaftlich von den Pfalzgrafen bei Rhein (zunächst Linie Pfalz-Simmern, später Linie Pfalz-Zweibrücken bzw. Pfalz-Birkenfeld) und den Markgrafen von Baden regiert. Ist aber im Artikel Grafschaft Sponheim nachlesbar. Quatsch ist allerdings, dass die Grafen von Sponheim evangelisch waren, da sie schon 1437 ausstarben. Evangelisch waren tatsächlich die Pfalzgrafen (jedenfalls meistens) und teilweise auch die Markgrafen von Baden. -- Blueduck4711 15:54, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Gemeinherren waren Grafen zu Sponheim, also waren die Grafen zu Sponheim evangelisch. MfG. --Fhmann 15:59, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Jein. Du hast insofern recht, als die Gemeinsherren in der Tat u.a. den Titel "Graf zu Sponheim" führten, aber in der Regel bezeichnet man als Sponheimer Grafen nur die "ursprünglichen" Grafen von Sponheim, die mit Johann V. im Mannesstamm ausstarben. -- Blueduck4711 16:44, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, unbelegte Angaben kannst du - noch mehr, wenn begründete Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen - einfach löschen. Besser natürlich: durch belegte Informationen ersetzen. Sei mutig. Ganz besonders, nachdem der hiesige bisherige Hauptautor wegen Fake-Erstellung gesperrt wurde. --Martina Nolte Disk. 19:27, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Inzwischen gibt es wohl einen neuen, offenbar auch ortskundigen, Hauptautoren, er wird sich sicher noch melden --Update 19:40, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten