Diskussion:Theodor Roeingh

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von J.-H. Janßen in Abschnitt Unklares
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"auf der Grundlage von §2 des Berufsbeamtengesetzes"[Quelltext bearbeiten]

Berufsbeamtengesetz = Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde erst 1933 erlassen. Welches Gesetz ist hier gemeint? --Asthma 00:24, 12. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das Reichstagshandbuch für die 8. Legislaturperiode gibt an "am 1. Dezember 1932 in den einsteweiligen Ruhestand" versetzt; Detlefs J. Blesgen: Financiers, Finanzen und Finanzierungsformen des Widerstandes, 2006, S. 93 gibt dass Roeingh wegen Art. 2 des Berufsbeamtengesetztes, unter Begründung mit "fehlender Vorbildung", entlassen wurde. Diese Quelle gibt aber, hab' ich noch mal nachgeschaut, keine Jahreszahl an, sondern vermerkt nur den Umstand an sich (also unklar ob 32 oder 33). Implizit sagt diese Quelle allerdings, dass die Entlassung vor Juli 1933 erfolgt sein muss, da zu diesem Zeitpunkt, so die Quelle die Milderung der Entlassung erfolgte (Gewährung eines Gnadengehalts). Ich sehe daher 2 Möglichkeiten: a) Die Nazis haben ihn als Ministerialdirektor 1933 entlassen und die Maßnahme einfach offiziell auf den 1. Dezember 32 rückdatiert (Unterschied zwischen faktischer Entlassung und amtlicher Darstellung/amtlichem Schritt, z.B. dass man im April die Entlassung ausspricht, diese auf Dezember rückdatiert und erklärt die letzten vier Monate war keine eigentliche Tätigkeit als Ministerialdirektor mehr sondern nur noch eine Abwicklung persönlicher Angelegenheiten im Büro oder so); b) Er wurde tatsächlich im Dezember 32 entlassen, dies aber eben nicht im Sinne einer endgültigen Entlassung, sondern nur einer - wie das Handbuch sagt - "einstweiligen" Entlassung und die Nazis haben dann im Laufe des Jahres 1933 die Gelgenheit genutzt und den zur Disposition Gestellten gemäß Art. 2 des Berufsbeamtengesetzes endgültig entlassen, um eine Rückkehr völlig auszuschließen (IMHO die wahrscheinlichste Variante); c) Möglichkeit 3 wäre, dass die Angabe des Reichstagshandbuches falsch ist, und die Entlassung einige Monate später erfolgte: Hier wären ein Versehen der Redaktion (etwa das jemand aus Versehen 1. Dezember anstatt 1. März geschrieben hat) oder eine politisch motivierte bewusste Falschangabe (er wurde 1933 entlassen, um die Entlassung bei den Lesern nicht als politisch motivierten Schritt des Regimes gegen einen oppositionellen Politiker erscheinen zu lassen hat man die Entassung einfach im Handbuch vordatiert, um sie der früheren Regierung zuzuschreiben, so dass niemand auf die Idee kommen würde, dass das neue Regime für seine Entlassung verantwortlich sei).--Zsasz 01:06, 12. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich hab mal die Darstellung bei Schumacher eingearbeitet. Demnach ist er im Dez. 1932 entlassen worden (kein Grund angegeben, Spekulation meinerseits: Folge des Preußenschlages). Das Gesetz vom April 1933 selbst bot wohl die Möglichkeit, Pensionen rückwirkend bis April 1932 abzuerkennen. Gruß Hozro 21:21, 12. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Unklares[Quelltext bearbeiten]

Der Text lässt leider manche Unklarheiten aufkommen. Zum Beispiel diese: Warum legte Theodor Roeingh im Februar 1930 sein Landtags-Mandat sowie seine Ehrenämter nieder? Vermutlich, weil er zum Ministerialdirektor ernannt wurde? Der Artikel stellt hier leider keinen Zusammenhang her, also darf der Leser raten oder geistig aussteigen. Und auch dies: Wie konnte Theodor Roeingh ohne entsprechende Studienabschlüsse bzw. beamtenrechtliche Voraussetzungen überhaupt Ministerialdirektor werden? Fragen, auf die man gerne eine Antwort hätte. -- J.-H. Janßen (Diskussion) 20:09, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten