Diskussion:Thomas Karremans

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kreuzberger in Abschnitt Letzter Absatz zum Thema Zeugenentschädigung
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Urteil 2013[Quelltext bearbeiten]

Erst heute hat ein Gericht das Urteil bestätigt (bezüglich der 3 Bosnier die geklagt hatten) und erneut diesen Bosniern Recht gegeben. Damit liegt nun ein bestätigtes Urteil vor, das sicherlich Gewicht hat. Das sollte im Artikel auch kurz erwähnt werden bzw noch besser, der aktuelle Satz in bezug auf das Jahr 2013 erweitert werden. 84.112.136.52 (13:43, 6. Sep. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:52, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Letzter Absatz zum Thema Zeugenentschädigung[Quelltext bearbeiten]

Mir erschließt sich die Relevanz des letzten Absatzes nicht. Wenn Karremans als Zeuge geladen war, müssen ihm insoweit doch seine Kosten erstattet werden. Worin besteht da die Relevanz der Darstellung, dass derjenige, der die Ladung des Zeugen forderte auch dessen Kosten zu tragen hat?

Ich habe den letzten Satz entfernt. Er hat offensichtlich den einzigen Zweck, Karremans zu diskreditieren; dafür spricht auch die tendenziöse Formulierung "Überlebenden des Massakers" statt "Hasan Nuhanović", die irgendwie Empörung erzeugen soll, ohne dass (hier!) Substanz dafür angeführt wird. Karremans war Zeuge und ist nicht freiwillig nach Den Haag gekommen; in keinem Rechtsstaat wird verlangt, dass ein solcher Zeuge die Auslagen selber zu tragen hat.--Kreuzberger (Diskussion) 16:04, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten