Diskussion:Titularkönig

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Gibt es eine reputable Quelle für die Aussage, dass eine Königin immer einem König nachgeordnet ist? Ich würde vorschlagen, die Diskussion im Diskussionsthread des Artikels Prinzgemahl weiterzuführen. --DerSchwabe (Diskussion) 19:41, 25. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Eine IP hatte den Baustein "Belege" eingefügt und dazu einen Hinweis in der Versionsgeschichte: "ein solcher (grundlegender!) Artikel muss belegt sein" hinterlassen. Die Drohung des Löschens von Inhalten wegen fehlender Belege ist in diesem Falle falsch und destruktiv. Dieser Artikel wurde 2005 angelegt und aus der Zeit stammt auch die inhaltliche Basis. Damals hieß WP:Belege noch "Quellenangaben" und es gab keine Belegpflicht, sondern es hieß das Artikel Quellenangaben enhalten SOLLTEN. Einzige Ausnahmen waren Zitate, aber hier beruht die Belegepflicht ja auf dem Urheberrecht, nicht auf WP-Konventionen. Natürlich wäre es gut zu diesem Artikel Quellen und Belege zu haben, aber es MUSS diese nicht geben, insofern nicht ein bestimmter inhaltlicher Teil auch Teil von Widersprüchen in einer Diskussion wäre - was ganz offensichtlich hier nicht der Fall ist, wenn man auf die praktische leer Diskseite schaut. Der Inhalt des Artikel stand in den vergangenen zehn Jahren nie zur Diskussion. Die IP täte daher m.E. gut daran statt destruktiver Bausteinplatzierungen Quellen und Belege zu recherchieren um die Inhalte dieses Artikels zu untermauern und konstruktive Unterstützung an den Tag zu legen. VINCENZO1492 07:51, 1. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Anspruchstitel zu bestehenden Monarchien[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt im Artikel die Variante, dass das Königreich weiterhin besteht, aber ein Thronanwärter seinen Anspruch politisch nicht durchsetzen kann. Das war beispielsweise der Fall, wenn eine herrschende Dynastie von einer anderen gewaltsam abgelöst wurde und der Verlierer den Machtwechsel nicht anerkannte.

Ähnlich in Fällen, wo nach dem Tod des Monarchen mehrere Anwärter den Thron und damit auch den Königstitel für sich beanspruchten (Stichwort "Erbfolgekriege").

Oder es wurden Titel für fortbestehende, aber an andere Staaten verlorene Territorien beansprucht. Klassisches Beispiel hierfür ist der jahrhundertelange Anspruch der englischen Monarchen auf den französischen Thron nach dem Hundertjährigen Krieg, der sich in der Abbildung der französischen Lilien im königlichen Wappen bis ins 18. Jhd. niederschlug. (nicht signierter Beitrag von 91.47.8.200 (Diskussion) 18:36, 25. Aug. 2015 (CEST))[Beantworten]

So einen Fall, wie du ihm im ersten Satz beschreibst, gibt es ja mit Ungarn unter Horthy. Das hieß dann auch Titularkönigreich Ungarn.--Jordi (Diskussion) 02:44, 31. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Könige im Ruhestand[Quelltext bearbeiten]

Was ist eigentlich mit den Königen und Königinnen "im Ruhestand", wie z.B. Juan Carlos, Albert II oder Beatrix, die nach ihrer Abdankung weiter den Königstitel führen? Sind das auch Titularkönige? --Sundowner (Diskussion) 18:25, 6. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Wäre es nicht sinnvollerweise unter Titularmonarch zu führen. Denn es gibt, wie auch die Einleitung bereits sagt, eben nicht nur Titularkönige, sondern auch Titularsultan etc. --Chtrede (Diskussion) 08:18, 9. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]