Diskussion:Transitabkommen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 92.216.255.182 in Abschnitt Westdeutsche Kinder zu DDR-Bürgern?
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das viermächte-Abkommen trat am 3.Juni 1972 in Karft, also nach dem Transitabkommen (3.Dezember)

Teil Auswirkungen, Geldeträge[Quelltext bearbeiten]

Die von der Bundesrepublik hierfür übernommenen Kosten beliefen sich bis 1990 auf insgesamt 2.210,5 Millionen DM, wobei der Bau der Autobahnstrecke Berlin-Hamburg mit 1,2 Milliarden DM den größten Anteil ausmachte.

Kein Fehler,nur eine Frage: Wieso sind nicht beide Beträge als Millionen bzw. Milliarden angegeben? So kann man Leicht durcheinander kommen...

Westdeutsche Kinder zu DDR-Bürgern?[Quelltext bearbeiten]

Laut Jakob Heins Buch "Antrag auf ständige Ausreise" wurde im Transitabkommen festgehalten, dass westdeutsche Kinder, die sich mehr als 20 m von der Transitstrecke entfernte, automatisch DDR-Bürger wurden. Diese Regelung wurde nur einmal angewandt. Nach sechs Wochen wurde das (im Buch namentlich genannte Kind) Kind von den Adoptiveltern wegen erzieherischer Probleme an die Verantwortlichen zurückgegeben, die es wiederum an dessen leibliche Eltern zurückgaben. -- kr51-2 19:11, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Unsinn KarlMartell (Diskussion) 13:29, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Diese angebliche "20 Meter-Regel" halte ich auch für Unsinn. Allerdings waren auch nach Abschluß des Transitabkommens "Republikflüchtlinge", also Menschen,die die DDR ohne "Erlaubnis" verlassen hatten, nach dem Rechtsverständnis der DDR noch ihre Staatsbürger und somit theoretisch von drakonischen Strafen bedroht, wenn sie wieder in den Hoheitsbereich der DDR gelangten. Deshalb waren die ersten Reisen auf den Transitwegen von Westdeutschland nach West-Berlin für ehemalige Bewohner der DDR ein emotional höchst belastendes Abenteuer. (nicht signierter Beitrag von 92.216.255.182 (Diskussion) 13:20, 26. Mai 2016 (CEST))Beantworten