Diskussion:Transplantationsgesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 134.155.36.48 in Abschnitt Was war vorher?
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Gewebegesetz[Quelltext bearbeiten]

Das Gewebegesetz soll das TPG keineswegs ablösen. Vielmehr handelt es sich um ein Artikelgesetz zur Änderung des AMG, des TPG, des TFG und anderer Vorschriften. Im Rahmen des Gewebegesetzes wird das TPG neu gefasst. (nicht signierter Beitrag von Dr-nick (Diskussion | Beiträge) 21:11, 2. Nov. 2006‎)

Organentnahme bei Lebenden[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit dem Satz "Organübertragungen von Toten sind auf jeden Fall vorzuziehen" gemeint? Mir wurde von einem Mediziner gesagt, dass die Qualität von Lebendspenden höher sei, da die Organe i.d.R. weniger geschädigt seine. Durch den Fortschritt z.B. bei der Sicherheit im Auto geht die Zahl der für die Organspende geeigneten Unfallopfer wohl stetig zurück. Die Organe von Verstorbenen sind deshalb oftmals durch das hohe Alter der Spender geschädigt.--Prud 16:58, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab das jetzt mal konkretisiert, das war zwar fast richtig, aber ein bisschen schwammig. Medizinisch betrachtet ist es so, dass Organe aus Toten nicht nur wegen des Alters, sondern auch wegen der teilweise zwischen Entnahme und Implantation liegenden Zeit "schlechter" sind. Rechtlich gibt es aber die Regel, dass die postmortale Spende vorgeht, weil man ua. Organhandel vermeiden will. Ob das angesichts der vorherrschenden "Organknappheit" sinnvoll ist, ist fragwürdig. --Hanny Banny 15:46, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Diesem Artikel (http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/789/116673/) ist zu entnehmen, dass, zumindest in den USA, auch anonyme fremde Spender akzeptiert werden. Nach meinen Informationen sind die medizinischen Beschränkungen für eine Transplantation kaum noch jenseits der Blutgruppe. Vielleicht könnte dies von einem Kundigen ergänzt, bzw. geklärt werden. --Prud 14:41, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Organspenderegister[Quelltext bearbeiten]

Dem Absatz ist nicht zu entnehmen ob dieses Register bereits existiert. Im §2 (3) TPG steht lediglich "Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer Stelle die Aufgabe übertragen, die Erklärungen zur Organspende auf Wunsch der Erklärenden zu speichern und darüber berechtigten Personen Auskunft zu erteilen (Organspenderegister)." Ich würde den Absatz entweder näher ausführen und auf den aktuellen Stand eingehen oder löschen.--Prud 17:38, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Keine Verwandten?[Quelltext bearbeiten]

Was passiert, wenn jemand gestorben ist, der für eine Organspende in Frage käme, aber keine lebenden Verwandten hat und auch keinen Organspendeausweis? Im Zweifel also für oder gegen Organspende?

  • (Teil-)Antwort darauf gibt § 4 II 5 TPG: " Dem nächsten Angehörigen steht eine volljährige Person gleich, die dem möglichen Organ- oder Gewebespender bis zu seinem Tode in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat; sie tritt neben den nächsten Angehörigen." (Zitat des Gesetzeswortlautes)--Hanny Banny 10:48, 14. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Spendername[Quelltext bearbeiten]

Wird der Empfänger über den Namen des Spenders informiert ? Wie ist das geregelt ? (nicht signierter Beitrag von 91.57.251.13 (Diskussion) 03:25, 20. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Zahl der Organspender[Quelltext bearbeiten]

Im Absatz Aufklärung wird der Anteil der Leute mit Organspendeausweis mit 3,3 % angegeben. Der Nachweis dazu fehlt. Ich bin in anderen Quellen (Blut- und Organspende. Wie tragfähig sind die Gründe gegen Kommerzialisierung? In: Ji?í Pešek/Falk Wiesemann (Hrsg.): Blut. Perspektiven in Medizin, Geschichte und Gesellschaft. Essen 2011, 257-268. Davon S. 260) auf einen Anteil von 11 % gestoßen, welcher seit 1999 relativ konstant sein soll. Auch dort fehlt allerdings eine genaue Quelle.

Eine weitere Frage ist, ob sich diese Zahl auf Europa oder Deutschland bezieht, denn in anderen europäischen Staaten gibt es mitunter gar keine Organspendeausweise, weil dort die Organspende anders geregelt wird (Widerspruchsregelung o.Ä.)

Ich wäre dankbar, wenn jemand sich die Mühe machen könnte, eine genaue Zahl mit Beleg zu recherchieren. (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.17 (Diskussion) 12:39, 22. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Vermittlungspflichtige Spenderorgane[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Ausnahmen hinsichtlich der Vermittlungspflicht bei vermittlungspflichtigen Spenderorganen? Wer ist wem gegenüber wozu verpflichtet? Darf ein ungeeignetes Spenderorgan in Ausnahmefällen ohne Vermittlung verpflanzt werden? § 12 Absatz 1 litera 3 TPG verbietet in bestimmten Fällen die Vermittlung. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:55, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:06, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Was war vorher?[Quelltext bearbeiten]

Transplantationen gab es ja in Deutschland auch vor 1997. Wie war denn das gesetzlich geregelt? 134.155.36.48 21:30, 25. Okt. 2023 (CEST)Beantworten