Diskussion:Trinkwasserverordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:908:DA20:4640:F13B:F06:A8F9:D7CB in Abschnitt Wortfehler
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wortfehler[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es langsam eingebürgert ist, hat das Wort Philosophie in dem Artikel doch nichts zu tun - meine Meinung jedenfalls. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:DA20:4640:F13B:F06:A8F9:D7CB (Diskussion | Beiträge) 19:32, 22. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Es gilt doch IUPAC, oder? Darum alle Abkürzungen für Liter mit "groß L" -- Kosmologie 13:49, 29. Jan. 2008 (CET) Soviel ich weiß benutzt man doch hier in Deutschland für Zitate und Hinweise auf Gesetze; Paragraphen, Absätze, Abschnitte usw... und nicht die Seitenzahlen irgendeiner Veröffentlichung. Nun HIER http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html findet man den Gesetzestext und leider --- oder wesentlich besser --- KEINE Seitenzahlen. Hier die Frage: Gibt es für die Angabe der Seitenzahlen und das Weglassen der Paragraphen irgendeinen zwingenden Grund? (nicht signierter Beitrag von 217.225.78.196 (Diskussion) 14:34, 5. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Fehlende Energiebilanz[Quelltext bearbeiten]

Warum steht hier nichts zur Energiebilanz der neuen Verordnung? Dadurch, dass Warmwasserspeicher wegen der Legionellen-Gefahr ständig so stark aufgeheizt werden müssen, müssen in Deutschland ein paar Atomkraftwerke länger am Netz bleiben. Außerdem verkalken die Leitungen bei 60° schneller und die Pumpen gehen schneller kaputt. Dabei kennt man schon energiesparendere Lösungen: UV-LEDs würden es auch tun. Zusammen mit der wartungsfreien Platin-Anode bestückt, könnte man wesentlich Energie sparen, ohne die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden. Sicherheit und Energie sparen lassen sich unter einen Hut bringen. -- Infoman77 21:27, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Erwartest Du tatsächlich von unserer Obrigkeit intelligente Lösungen? Ich erwarte nur Vorschriften. Mit der neuen Überwachungspflicht auf Legionellen lassen sich mal wieder hunderte Millionen verdienen. Das allein wird wohl der tiefere Sinn der neuen Trinkwasserverordnung sein. Wenn das Wasser einmal pro Jahr auf 60-70°C erwärmt wird, erscheint mir anschließend eine Beprobung aus technischer Sicht ziemlich überflüssig. --85.181.41.162 19:56, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Leider stellt ihr den Sachverhalt etwas zu einfach dar. Aber von vorne: UV-Desinfektion ist zwar möglicherweise eine Alternative, jedoch ist es nicht so einfach die UV-Lampen in einen wartungsarmen Zustand zu bringen. Meines Wissens nach können sich gerade auf den Lampen erhöhte Mengen Biomasse bilden, welche dann die Lichtleistung reduziert. Da bei der Desinfektion UV-resistente Organismen übrig bleiben und diese sich dann von den „geknackten“ ernähren kommt es zur verstärkten Biomassebildung. Deshalb werden bei großtechnischen Lösungen auch immer Reinigungssysteme mit installiert. Die verminderte Lichtleistung ist aber nicht abschätzbar - weshalb es, zumindest soweit ich weiß, vor einer ganzen Weile schon intensive Diskussionen beim DVGW über die Normung derartiger System gab. Zweitens, eine thermische Desinfektion erfolgt nicht einmal am Jahr sondern einmal am Tag. Da eine relevantes Wachstum unter ungünstigen Bedingungen (oder günstig, je nach sichtweise) bereits nach kurzer Zeit entstehen kann. Das Problem ist einfach, das es nicht auszuschließen ist, dass sich Verkeimungen in der Installation bilden - vor Allem sei hier auf die Pseudomonaten und Legionellen verwiesen, deren lebensweise in Warmwassersystemen bisher nicht vollständig erforscht ist. Dieses Wachstum ist bei ordentlich ausgeführter Installation mit DVGW zertifizierten Materialien und gutem Betrieb und Wartung in der Regel zu vernachlässigen. In der Praxis hat sich aber leider gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Wird eine Hausinstallation ordentlich betrieben fand und findet eine, meist thermische, Desinfektion statt. Der Mehraufwand durch die neue TrinkwV liegt lediglich in Beprobung der Anlagen. BG Radian 22:11, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

KRITIK: Bedenkenloses Wassertrinken in Ganz-Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nicht firm, was den behandelten Sachverhalt betrifft, doch schenkt man den Ergebnissen dieser Untersuchung Glauben (letzte Seite des PDFs) http://www.test.de/filestore/form_metalle.pdf?path=/44/81/8bad3132-be5a-4d80-9daa-c902baf1d21d-file.pdf&key=53972EF956E36593E3C49E1FAD15CEC72185856C so sollte der Abschnitt, in dem das bedenkenlose Wassertrinken vorgeschlagen wird, überarbeitet bzw. überdacht werden.

Mit freundlichen Grüßen Rueppel Ritter

doppelter Text[Quelltext bearbeiten]

Die Bestimmung ist Bestandteil aller Wasserversorgungsverträge mit privaten Kunden und einem Wasserversorgungsunternehmen. Rechtlich bedeutet dies, dass das Wasserversorgungsunternehmen nur bis zu diesem Punkt die Verantwortung für die Qualität des Wassers hat, danach trägt der Eigentümer der Hausinstallation, also die Gebäudeeigentümer, die Verantwortung. Das Ende der Hausanschlussleitung ist normalerweise der Haupthahn im Keller des Gebäudes. kommt im Artikel doppelt vor. --Scholten 22:29, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Blei[Quelltext bearbeiten]

"In Deutschland liegt der Grenzwert bei 0,025 Milligramm Blei pro Liter; ab 1. Dezember 2013 beträgt er 0,01 Milligramm pro Liter - er wird also um 60 % gesenkt" . - an welcher Stelle soll das in den Artikel ? Seite 1 --Neun-x 11:26, 23. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Regenwassernutzungsanlagen[Quelltext bearbeiten]

Sachlich falsch ist die Darstellung, dass Wäsche lediglich mit Wasser mit Trinkwasserqualität gewaschen werden darf. In der amtlichen Begründung zur Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (Bundesratsdrucksache 721/00 vom 08.11.00, Seite 53) heißt es dazu: "In gleicher Weise muss auch im Haushalt für die Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und von anderen Bedarfsgegenständen im Sinne von § 5 Abs. 1, Nr. 1 bis 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes Wasser zur Verfügung stehen, das den Anforderungen der Verordnung entspricht. An die Reinigung dieser Bedarfsgegenstände sind besonders hohe Anforderungen, insbesondere zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu stellen, soweit sie bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt oder mit dem menschlichen Körper in einen nicht nur vorübergehenden Kontakt kommen. Aus dem Schutzzweck der Vorschrift ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang neben der Reinigung der Kleidung auch die von Hand- und Spültüchern betroffen ist. Daraus folgt, dass in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen der Wäsche Wasser mit der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu nutzen. Ob daneben ein Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert, bleibt der eigenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen." (Hervorhebung von mir)

Deshalb habe ich den Satz "Dieses Wasser muss Trinkwasserqulität haben, § 3 Nr. 1a TrinkwV." entfernt und den Text entsprechend angepasst.

Desweiteren habe ich einen Verweis korrigiert (Regenwassernutzungsanlagen fallen unter § 13 Abs. 3 TrinkwV, nicht unter Abs. 1), die Überwachung durch das Gesundheitsamt präzisiert sowie den Text neu angeordnet bzw. besser systematisiert (müsste aber eigentlich komplett überarbeitet werden, da nicht optimal). --TKChem 12:19, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt ist viel zu lang und hat hier in dieser Ausführlichkeit nichts zu suchen. --Fmrauch (Diskussion) 11:13, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Inkrafttreten[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "Wenn die Verordnung im Januar im Bundesgesetzblatt verkündet wird, tritt sie voraussichtlich am 1. August 2011 inkraft." Es ist aber doch so, dass die TrinkwV jetzt sicher am 1. November 2011 inkraft tritt. In der Tabelle rechts ist das Datum schon richtig. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Freundlicher Gruß

Dipl.-Ing. Jens Bellmer www.hausanalyse.de (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.66 (Diskussion) 08:56, 19. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Nicht mehr aktuell??[Quelltext bearbeiten]

Moin,

Ich bin mir nicht sicher, doch ist die TrinkwV jetzt mit neuen Grenzwerten raus und in Kraft. http://www.dvgw.de/463.html

Viele Grüße Kevin (nicht signierter Beitrag von 86.103.152.91 (Diskussion) 15:19, 2. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Tote Leitungsabschnitte in der Wasserversorgung[Quelltext bearbeiten]

Laut Auskunft eines Angestellten der lokalen Wasserversorger in Kuerten, sind tote Leitungsstraenge generell zu vermeiden und seien es auch nur wenige Zentimeter, unabhaengig von einer konstanten Spuelung des Wasserfilters. Zumal diese vom Gesetzgeber auf Wasserversorgerseite nicht zugelassen werden, allerdings wohl auf privater Seite nur dann geahndet werden koennen, wenn Beschwerden vorliegen.

In manchen Miethaeusern sind solch tote Leitungsstraenge der Alltag und sorgen fuer eine Verminderung der Wasserqualitaet durch entweder Rostbildung oder Keimbildung bis hin zur Ungeniessbarkeit des Wassers welches direkt aus der Leitung entnommen wird.

Ich bitte darum, einen Hinweis auf diesen Fakt in den Artikel von kompetenter Stelle einpflegen zu lassen. (nicht signierter Beitrag von 2003:45:C002:2:80:0:2:1 (Diskussion | Beiträge) 21:57, 18. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Aktuelle Werte[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte mich nur informieren was mit Geruch (in TON) gemeint ist. In der Trinkwasserverordnung 2012 steht etwas dazu, aber mit anderen Grenzwerten als im Artikel. --Pp.paul.4 (Diskussion) 16:16, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten