Diskussion:Troncmittel

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Vollprogramm[Quelltext bearbeiten]

Dies ist mein erster Eintrag. Was wird unter "Vollprogramm" verstanden? @WolfgangRieger (nicht signierter Beitrag von Markze (Diskussion | Beiträge) 00:03, 14. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Der Versuch, aus einem unzureichenden Text einen enzyklopädischen Artikel zu machen, damit er nicht gelöscht werden muss. Ich habe dir ein paar Links auf deine Diskussionsseite gestellt, die dir beim Einstieg helfen können. --88.71.29.135 00:04, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Siehe auch hier im Glossar. --Taratonga 00:08, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Troncmittel[Quelltext bearbeiten]

Ich habe doch erhebliche Zweifel, ob das hier richtig dargestellt ist:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Frage entschieden, ob Lohnsteuer/Einkommensteuer zu erheben ist auf das Geld, das die Mitarbeiter aus dem Tronc erhalten. Die Frage war: steuerfreies Trinkgeld oder Arbeitslohn. Antwort des BFH: nicht steuerfreies Trinkgeld, sondern Lohn.

Der Beleg aus dem Programm der CDU Eidelstedt zur Kommunalwahl genügt mir nicht, um diese klare Aussage des BFH umzudeuten. Er entschied, ob sie steuerfrei im Sinne des § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz sind. Dies lehnt er ab, also sind sie der Einkommensteuer zu unerwerfen.

Nach meiner Kenntnis wird der Tronc überwiegend an die Mitarbeiter ausgekehrt. Streitig ist, was der Arbeitgeber noch daraus finanzieren darf, z.B. die Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats.

Der Staat verdient - ausser an der Einkommensteuer der Mitarbeiter - unmittelbar am Gewinn der Spielbank, sei es über Lizenzabgaben, sei es weil er selbst Betreiber ist.

Andererseits findet google jede Menge durch Troncmittel beglückte in Hamburg und Hessen. Vielleicht werden dort staatliche Einkünfte aus dem Glücksspiel so bezeichnet, obwohl sie nicht aus dem Tronc - Trinkgeld der Angestellte - stammen?--Arbeit&Recht 20:06, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

ich diskutiere hier wohl mit mir selbst, aber ich bin auch so schlauer geworden: Der Begriff ist mehrdeutig. So wird er zum Beispiel vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zitiert aus einem Haustarifvertrag einer Spielbank: "... Zuschüsse, die das Unternehmen zur Deckung der Mindestgehälter leistet, werden dem Unternehmen aus dem 75 %igen Troncanteil zurückerstattet. Eine Erstattung wird in den Monaten vorgenommen, in denen die Troncmittel des 75 %igen Troncanteils höher sind, als zur Deckung der Mindestgehälter erforderlich.", also zu verstehen im wörtlichen Sinn: Mittel aus dem Tronc, das was im Tronc ist.
Außerdem wird der Begriff benutzt für Mittel, die aus den Spielbanken kommen und für gemeinnützige Zwecke bereitgestellt werden, und zwar z.B. in Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein.
In Hamburg waren dies in den letzten Jahren 300.000,00 € bis 350.000,00 €. --Arbeit&Recht 06:32, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:10, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten