Diskussion:Tusla

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Gadacz in Abschnitt Zugehörigkeit
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Was ist denn mit der Aussage gemeint, Tusla wäre direkt von der UdSSR verwaltet worden? --Lewa 19:45, 21. Aug 2006 (CEST)

Vielleicht von Unionsorganen direkt, nicht von denen der RSFSR oder der Ukrainischen SSR? Wenn ja, ist das ein einzigartiger Fall (für die exUdSSR)? -- SibFreak 16:58, 22. Aug 2006 (CEST)
Eigentlich war die Insel zum Zeitpunkt der Übergabe der Krim an die Urkaine militärisches Sperrgebiet (wegen Kontrolle der Straße von Kirtsch) und wurde nicht wirklich von der (Zivil)-Verwaltung beachtet.--sуrcro.ПЕДИЯ+/- 18:14, 22. Aug 2006 (CEST) ->Korrektur, die Insel wurde wohl nicht von der UdSSR direkt verwaltet, sondern Moskauer Zentrale meinte wohl RSFSR, sie gehörte also weder zur Krim noch zu Krasnodar und die Grenze der Übergabe war soweit ich das verstehe an der Grenze beider Verwaltungseinheiten orientiert.--sуrcro.ПЕДИЯ+/- 10:00, 23. Aug 2006 (CEST)
Hm, habe nun nochmal die paar Sätze des Artikels gelesen ;-) Also: 1941 wird Tusla von Krasnodar an Krim übergeben. 1954 wird Krim von Russland an Ukraine übergeben. D. h. doch wohl _mit allem was dazu gehört_, also auch Tusla (die seit 1941 dazu gehört, s. o.) Wo also ist das Problem? Wozu war überhaupt 1973 eine weitere Vereinbarung nötig? Was genau wurde "vergessen"? -- SibFreak 09:35, 23. Aug 2006 (CEST)

Zugehörigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich lese: "Ein völkerrechtlicher Vertrag oder eine sonstige formelle Regelung zwischen der Ukraine und Russland erfolgte jedoch bisher nicht.". Ja warum sollte es? Völkerrechtlich war damals alles UdSSR. Wie die Grenzen innerhalb dieses Staates verschoben wurden, war ohne jegliches Interesse. Beispiel: Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden einige Gebiete administrativ verschoben (siehe Grenzänderungen nach der Wende. Hat da jemand nach Völkerrecht gefragt, wenn aus Mecklenburgern plötzlich Niedersachsen wurden? Die Sowjetrepubliken waren keine völkerrechtlich selbständigen Gebilde. Erst als Nachfolgestaaten des sowjetischen Völkerrechtssubjekts erlangten sie uno actu den Status völkerrechtsunmittelbarer Staaten. Das wurde damals auch von Russland anerkannt, lediglich für Teile von Sewastopol wurde ein "Mietvertrag" über den Marinestützpunkt abgeschlossen. Krim und auch Tusla gehören zweifelsfrei zur Ukraine, so lange, bis zwischen der Ukraine und Russland ein Abtretungsvertrag geschlossen wird. Ein Referendum, sofern korrekt durchgeführt, könnte das beeinflussen. Der oben zitierte Satz könnte sich allenfalls auf den status quo beziehen.--Klaus-Peter (Diskussion) 10:09, 30. Okt. 2018 (CET)Beantworten