Diskussion:Tyskertøs

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Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

Fragwürdige Datumsangabe[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Im Sommer 1945 gab es auf jeder siebten Hochzeit in Norwegen einen deutschen Bräutigam." Die deutsche Okkupation Norwegens endete bereits am 8. Mai 1945, also noch im Frühling. Daher dürfte es im Sommer 1945 wohl kaum noch zu Hochzeitsfeiern mit deutschen Ex-Besatzern gekommen sein. Bitte entsprechend ändern bzw. den Satz löschen!" (nicht signierter Beitrag von 91.12.74.212 (Diskussion) 07:43, 14. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Bis die Quelle (Ebba D. Drolshagen: De gikk ikke fri, S. 165) überprüft ist, reicht evtl. die Jahresangabe. Ist jetzt geändert. --Nordmensch (Diskussion) 11:45, 14. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dänemark/Film[Quelltext bearbeiten]

Lars von Trier hat in seinem Abschlussfilm "Befrielses Billeder/Bilder der Befreiung" an der Dänischen Filmschule das Thema "Tyskertøs" mitbearbeitet, siehe http://www.dfi.dk/faktaomfilm/nationalfilmografien/nffilm.aspx?id=21. Der Film enthält neben Spielsequenzen mit Schauspielern auch eine Dokumentarfilmszene mit einer geschorenen Frau, die von dänischen Hilfs-Polizisten oder Ex-Widerständlern auf der Straße vorgeführt wird. Ich kann nicht richtig einschätzen, ob es sinnvoll wäre, das in den Artikel einzubauen... --46.244.134.3 23:17, 19. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Rückkehrmöglichkeit 1950-55[Quelltext bearbeiten]

"Da aber niemand die neuen Bestimmungen kannte, wurden die Ehepaare wieder aus Norwegen ausgewiesen." Die Rückkehrmöglichkeit in die norwegische Staatsbürgerschaft galt nur für die Frauen, diese mussten zur Wiedererlangung in Norwegen leben. Angehörige, vor allem die Ehemänner, hatten aber keine Aufenthaltsgrundlage - sie hatten die Staatsbürgerschaft nicht verloren und konnten sie nicht wiedererlangen und sie waren (noch) nicht mit einer Norwegerin verheiratet. Meine Mutter hat 1953 nach Scheidung von ihren ersten deutschen Ehemann versucht mit meinen beiden Halbgeschwistern nach Norwegen zurückzukehren. Allerdings war sie als Rot-Kreuz-Kriegsschwester auch Kollaborateuerin... Roald (Diskussion) 20:37, 16. Okt. 2014 (CEST)+[Beantworten]

Rechtliche Grundlage[Quelltext bearbeiten]

Hallo, danke für den Artikel! Gab es eigentlich für die staatlichen Repressalien eine rechtliche Grundlage, die aus dem Vorkriegsrecht stammt? Beispielsweise eine Regel für das Verhalten bei einer Besatzung? Ziko (Diskussion) 17:26, 18. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Entschuldigung[Quelltext bearbeiten]

Bei wem hat sich die norwegische Regierung für den norwegischen Widerstandskampf entschuldigt ? Weiß da jemand was ? --Zwönitz (Diskussion) 01:33, 19. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Die norwegische Regierung hat sich 2018 bei den norwegischen Frauen entschuldigt, die aufgrund ihrer Beziehungen mit Deutschen nach dem Krieg ausgegrenzt wurden oder denen sogar (nach Vermählung mit einem Deutschen) die norw. Staatsbürgerschaft aberkannt worden war (was in vielen dieser Fälle die Ausweisung aus Norwegen bedeutete). Für passiven oder gar aktiven Widerstand gegen das deutsche Besatzungsregime hat sich die Regierung nicht entschuldigt.--GeeGee (Diskussion) 01:35, 13. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Wie soll das denn gehen „sich entschuldigen“. Wenn jemand schuldig geworden ist, kann er doch nur andere um Entschuldigung bitten, nicht sich selbst entschuldigen. Nur wenn jemand monetäre Schulden hat, kann er durch Zahlung die Schulden begleichen und sich so „entschulden“. Wenn aber jemand einem anderen etwas Unrechtes zugefügt hat, kann er nur um Entschuldigung bitten, nicht das selbst erledigen. -- Brudersohn (Diskussion) 18:49, 20. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Einen so sinnentleerten Beitrag liest man auch nicht alle Tage. Ich empfehle die Bedeutung des Wortes "entschuldigen" in einem Wörterbuch nachzuschlagen . Gruß. --GeeGee (Diskussion) 01:47, 13. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]