Diskussion:U-Bahnwache

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ein Tim in Abschnitt U-Bahnwache
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U-Bahnwache[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne eigentlich nur die U-Bahnwache in München unter diesem Begriff. Und wenn man den Begriff bei Google eingibt kommen auch nur Seiten, die sich auf München beziehen raus. In Hamburg soll es anscheindend eine S-Bahnwache geben.

(aus der Benutzerdiskussion Matt1971)

So sei es. Matt1971 20:18, 12. Apr 2005 (CEST)

Das ist so nicht ganz richtig, denn in Hamburg gibt es auch noch eine U-Bahn-Wache. (vgl. hier, PDF ). Genau heißt sie wohl Hamburger U-Bahn Wache GmbH (HUW). Eine S-Bahn-Wache gibt es aber auch, denn S-Bahn und U-Bahn sind im Hamburger Verkehrsverbund zwei verschiedene Unternehmensbereiche. MisterMad 08:39, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das sind nicht "zwei Unternehmensbereiche" sondern zwei komplett unterschiedliche Verkehrsunternehmen, die beide dem HVV angehören. Nämlich die "S-Bahn-Hamburg GmbH" als Tochter der Deutschen Bahn und die Hamburger Hochbahn AG. Trotzdem ist die Einschränkung des Lemmas "U-Bahn-Wache" auf München natürlich Unsinn. --Mogelzahn 21:16, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich würde den Artikel trotzdem gerne zu "U-Bahnwache München" (oder "U-Bahn-Wache München") bzw. "Münchner U-Bahnwache" (oder "Münchner U-Bahn-Wache") ändern, um Verwirrungen zu verhindern. Klingt das gut? --Ein Tim (Diskussion) 01:20, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Besonderheit: Scharfe Bewaffnung[Quelltext bearbeiten]

Aloha, sollte die Bewaffnung der U-Bahn-Wache nicht auch als Besonderheit hervorgehoben werden? Soweit ich weiss ist das ja -zumindest in Deutschland- relativ einmalig, weder die Sicherheitskräfte der Bahn noch die im Auftrag anderer ÖPNV-Unternehmen sind mit scharfen Waffen ausgerüstet. Auch die rechtlichen Grundlagen für diese Bewaffnung vermisse ich irgendwie im Artikel, weiss da evtl. jemand genaueres oder hat Quellen parat? --Ratatosk 22:44, 20. Okt. 2008 (CEST) 22:44, 20. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das würde mich auch mal interessieren. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass nur Staatsbeamte (Polizei) in der Öffentlichkeit Waffen tragen dürfen. Selbst als Soldat darf man ja seine Dienstwaffe ausserhalb der Kaserne nur bei BEwachungsaufgaben (Waffentransport o.ä.) dabei haben. Warum die U-Bahn-Wache in München Waffen tragen darf ist mir schleierhaft! Weiß jemand, seit wann dem so ist? Steht das in Zusammenhang mit dem Überfall auf den Rentner Weihnachten letztes Jahr?? Fragen über Fragen, wäre gut, wenn da jemand etwas Licht reinbringen könnte! --TheDragon 20:14, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Vielleicht hillft ja das hier weiter: http://www.muenchner-u-bahnwache.de/tagesablauf.php Anscheinend hat die U-Bahn-Wache also schon seit 1989 Schusswaffen! Ist mir nur vorher nie aufgefallen! --TheDragon 20:20, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Huch, warum war mein Diskussionsbeitrag da denn doppelt?! Egal, einmal reicht ja auch :-X
BTT, der Link auf den Tagesablauf ist leider tot, die wayback machine merkt sich aber (fast) alles. Die Frage, warum nun ausgerechnet die U-Bahn-Wache bewaffnet sein muss wird da aber leider nicht beantwortet, wie schon gesagt ist sie ja m.W.n. der einzige private Wachdienst im deutschen ÖPNV, der Schusswaffen trägt - nicht einmal die direkten Kollegen der S-Bahn-Wache in München tut dies, da dort die „Gefahr des Verlustes einer Handfeuerwaffe in einem Handgemenge und ein widerrechtlicher Schusswaffengebrauch [...] als zu hoch eingeschätzt“ wird (Quelle: Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen). Schusswaffen bei privaten Sicherheitsdiensten kenne ich jedenfalls sonst nur bei Geld- und Werttransporten oder Personenschützern, und selbst nach den jüngsten Überfällen im Raum München würde ich den ÖPNV dort nicht als so gefährlich erachten, dass die Sicherheitsdienste bewaffnet auftreten müssen, ansonsten müsste das in Berlin, Hamburg oder Frankfurt/Main wohl auch der Fall sein (Himmel, hoffentlich bring ich da niemanden auf blöde Ideen...). --Ratatosk 05:11, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Selbst als Soldat darf man ja seine Dienstwaffe ausserhalb der Kaserne nur bei BEwachungsaufgaben (Waffentransport o.ä.) dabei haben. ist falsch. Viele Soldaten verlassen etwa jeden zweiten Tag die Kaserne mit Waffe und Manövermunition richtung Standortübungsplatz (ja, das ist außerhalb), und bei Märschen usw. werden die militärischen Bereiche ganz verlassen.--93.133.213.101 15:01, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Vermutlich liegt es daran, dass 1989 der Auftrag für die Bewachung der U-Bahn München an die U-Bahn-Wache MUG übergegangen ist. Der vorherige Vertragspartner der Stadtwerke-VB war der ZSD ("Schwarze Sheriffs"), die von Haus aus mit Revolvern ausgestattet war. Man wollte wohl das abschreckende Moment bewahren [1] [2] [3]. Der ZSD wurde abgesetzt, da er ständig in den Negativ-Schlagzeilen war. Übrigens ist der ZSD noch beim Atom-Ei und in der "Burg" (Psycho-Gefängnis, ex Bezirkskrankenhaus Haar), jeweils im Landkreis München, unter Vertrag. --77.4.55.116 16:14, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Für alle Interessierten: Hier mal die Links funktionierend:
[4], [5] (leider inzwischen hinter Paywall), & [6]
Ich werde mir das Thema mal genauer ansehen und den Artikel
a) ausreichend belegen
b) eventuell kürzen
c) als Besonderheit das Tragen von scharfen Waffen erwähnen. --Ein Tim (Diskussion) 00:47, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Einzelnachweise fehlen[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Artikel ist unbelegt. Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Quellen die Angaben stammen. Deshalb habe ich den Wartungsbaustein „Belege” eingefügt. Einzelheiten siehe WP:Belege. --Wartungstechniker (Diskussion) 14:34, 8. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hab diese Vorlage mal neu hinzugefügt und werde mich im neuen Jahr mal an die Arbeit machen, Belege hinzuzufügen. --Ein Tim (Diskussion) 00:41, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ausrüstung: Einsatzfahrzeuge[Quelltext bearbeiten]

Dass die Unfallhilfswagen der U-Bahn-Wache mit Folgetonhorn („Martinshorn“) ausgerüstet sind, also Sondersignal verwenden können, wäre eine Quellenangabe wert. Für Unfallhilfsfahrzeuge genügt eigentlich das blaue Warnlicht, das alleine keine Sonderrechte gewährt, sondern zur Absicherung von Unfall- und anderen Gefahrenstellen dient. Die reinen Einsatzfahrzeuge der U-Bahn-Wache, mit denen zum Beispiel Streifen zu Einsätzen fahren, haben nicht einmal Blaulicht, also ziemlich sicher auch kein Folgetonhorn, das ohne Blaulicht sinnlos wäre. -- Renardo la vulpo (Diskussion) 21:41, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

In einem Tagesablauf der U-Bahnwache (Wayback-Machine) wird geschrieben:
"Teils sind die Fahrzeuge mit Blaulicht ausgestattet: ein Einsatz mit Sondersignal erfordert eine entsprechend fundierte Ausbildung.
Die Einsätze sind selbstverständlich durch gesetzliche Auflagen und Vorgaben der Aufsichtsbehörden geregelt."
Daraus wird das leider nicht wirklich klar. --Ein Tim (Diskussion) 00:44, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten