Diskussion:UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Psatanas in Abschnitt Abschnitt Kritik
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte[Quelltext bearbeiten]

Ist die Individualbeschwerde beim EGMR eine Voraussetzung für die Beschwerde beim UN-Ausschuss? --Dave Aly (Diskussion) 07:11, 16. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Abschnitt Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Kritik ist in der Form untauglich. Abgesehen davon, dass er sprachlich sehr holprig ist, ist er nicht mit Einzelnachweisen belegt. So bleibt völlig unklar, wer diese Kritik geäussert hat. Ich schlage vor, den Abschnitt in der Form zu löschen. Gibt es Gegenstimmen? --Psatanas (Diskussion) 20:48, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Da sich niemand anderweitg geäussert hat, habe ich den Abschnitt nun gelöscht.--Psatanas (Diskussion) 00:05, 4. Okt. 2021 (CEST)Beantworten