Diskussion:UN-Kaufrecht

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Wachsende Bedeutung des UN-Kaufrechts[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die geänderten Ausführungen zur praktischen Bedeutung des UN-Kaufrechts wieder etwas relativiert. Ich bin seit geraumer Weile im Schwerpunkt im internationalen Handelsrecht tätig und ich habe von einer "Umkehr" nichts mitbekommen. Es gibt nach meiner Beobachtung eine leichte Tendenz bei Deutschen Verkäufern UN-Kaufrecht in Kombination mit der Wahl des Schweizer Recht zu wählen, um § 478 BGB zu entgehen und im Hinblick auf die Klauselkontrolle flexibler zu sein. Aber abgesehen davon - wenn die Verbände Ihre Musterbedingungen geändert haben, dann sollten diese zitiert werden, ebenfalls müsste es zumindest Aktenzeichen für die angeblichen Regressfälle geben.

Gruß Gaius Mucius Scaevola

Ich bin heute das erste Mal auf den Begriff UN-Kaufrecht gestossen. Erfreulicherweise gibt es eine Artikel dazu. Jedoch weiß ich immer noch nicht was für eine Bedeutung das UN-Kaufrecht nun für den Einzelnen (z.B. mich) hat. Was muss man aktiv oder passiv machen um nach UN-Kaufrecht zu handeln? Kann dagegen verstossen werden? Wenn ja, was hat das für Konsequenzen? Hat dieses Recht besondere Vor- oder Nachteile? Nunja, vllt müssen nicht alle Fragen in diesem Artikel beantwortet werden. Jedoch ist mir nicht ganz klar wozu es dieses Recht gibt... Sollte ich anderswo nähere Informationen finden, werde ich sie hier einpflegen.

lars

  • Das UN-Kaufrecht gilt bei gewerblichen Käufen. Es betrifft Dich also nur, wenn Du als Unternehmer handelst. Als Privatperson beim Kauf eines Gutes kommt es nicht zur Anwendung 87.166.89.104

Frage[Quelltext bearbeiten]

30.5.2007 Bin auf einer Schweizer Webseite auf folgenden Text gestossen:

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Daraufhin wollte ich wissen, was genau ausgeschlossen wird und ob dies möglich ist. Leider kam ich trotz diesen Informationen nicht wirklich weiter und weiss nicht, was es wirklich bedeutet. Liegt das an mir oder geht es anderen auch so?

peter

Es wurde die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Das heißt, es gilt normales, deutsches Recht (ohne UN-Kaufrecht). --Wirthi ÆÐÞ 23:17, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Überarbeiten?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist nicht (ganz) schlecht, dennoch habe ich das Gefühl, dass er wohl von einem Juristen geschrieben wurde… --Фантом 20:16, 19. Dez. 2007 (CET) Das Dokument "Deutscher Volltext als pdf-Datei" enthält mehrere Druck- und Formatfehler (Schriftgrösse).(18.12.09 MRE) (nicht signierter Beitrag von 80.254.168.9 (Diskussion | Beiträge) 15:34, 18. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Fehlend: die Aufzeigung der Konkurrenz zu Rom I und II VO[Quelltext bearbeiten]

Das wäre intressant und bedeutend, insb. für Studis, die den Artikel in bezug auf int. Privatrecht lesen. (nicht signierter Beitrag von 91.22.236.19 (Diskussion) 10:53, 18. Jul 2010 (CEST))

Ist der Anwendungsbereich der CISG (UN-Kaufrecht) eröffnet, so geht es der Rom-I gem. Art. 25 Abs. 1 Rom-I vor. Ob die CISG auch außervertragliche Schuldverhältnisse regelt, weiß ich gerade nicht (und gehe auch nicht davon aus). Falls doch, wäre das UN-Kaufrecht auch der Rom-II vorrangig, vgl. Art. 28 Abs. 1 Rom-II -- Mfnalex (Diskussion) 09:18, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Haftrecht? Oder nicht doch eher Haftungsrecht?[Quelltext bearbeiten]

„Abweichend vom deutschen Haftrecht wie im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird im UN-Kaufrecht der Schadensersatzanspruch so geregelt, dass...“

Ich bin kein Jurist. Aber „Haftrecht“ ist doch wohl etwas anderes als das hier offenbar gemeinte „Haftungsrecht“ – es umfasst die Rechtsgebiete, die bei Inhaftierungen Anwendung finden. Bitte ggf. korrigieren, danke! Und ein Lemma „Haftrecht“ könnte von einem Fachmann oder einer Fachfrau eigentlich auch mal erarbeitet werden... ;-) -Shoshone (Diskussion) 21:05, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Citation needed[Quelltext bearbeiten]

Ich bin geneigt, diesen Satz einfach zu löschen, möchte ihn aber vorher zumindest zur Diskussion gestellt haben:

Zudem soll es Fälle der Anwaltshaftung geben, in denen Mandanten ihre Rechtsanwälte erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen hatten, wenn diese das UN-Kaufrecht ohne überzeugende Begründung und – vor allem – ausreichende vorherige Aufklärung ihres Mandanten ausgeschlossen hatten.

Gibt es dafür eine Quelle? Ich finde einen erfolgreichen Haftungsprozess in dem Fall ausgesprochen abwegig, aber auch dementsprechend spannend. --Ildottoreverde (Diskussion) 18:02, 11. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Nach zwei Wochen ohne Reaktion entfernt, sollte sich noch eine Quelle finden ist der Satz mit dem oben stehenden Zitat ja schnell wieder drin. --Ildottoreverde (Diskussion) 16:02, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:59, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten