Diskussion:Ulrich (Württemberg)

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"1546 besetzt Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg und zwingt Ulrich 1548 das Interim anzunehmen." Was besetzt Karl V. denn? Leider weiss ich nicht genug, um den Satz zu ergänzen.... buecherfresser 20:03, 11. Nov 2003 (CET)


aufgrund der nachlaessig gefuehrten ruestunger der protestanten versaeumten sie, ihre urspruengliche ueberlegenheit gegenueber karl V. auszunutzen, sodass dieser im verbund mit moritz von sachsen, der sich auf seine seite stellte, im laufe des jahres 1546 die territorien der im schmalkaldischen bund vereinigten sueddeutschen territorien, vor allem wuerttemberg und oberdeutsche protestantische reichsstaedte, besetzte, sodass die protestantische schmalkaldische union unterlag (weitere folge war u.a. der uebergang der saechsischen kurwuerde von johann friedrich auf seinen vetter moritz von sachsen aus der albertinischen linie, der sich auf die seite karls V. gestellt hatte, zudem grosse gebietsgewinne fuer moritz).

Ja, die protestantische Seite (zu deren wichtigeren Staaten Württemberg zu dieser Zeit zählte) verlor im Schmalkaldischen Krieg, Truppen des katholischen Kaisers Karl V. besetzten sein Land und Ulrich mußte das Rückgängigmachen der schon relativ weit fortgeschrittenen Reformation ('Augsburger Interim') akzeptieren. -- Sansculotte 20:25, 11. Nov 2003 (CET)


Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Ulrich nicht Österreicher geworden ist, sondern dass er, nachdem er in den 1530er Jahren sein Land wieder in Besitz nehmen konnte, Ferdinand I., der mittlerweile Württemberg besass, den Lehenseid leisten musste. Da Ferdinand I. nicht nur König, sondern auch Erzherzog von Österreich war, scheint der Ausdruck "...Österreicher geworden war ..." sich fälschlicherweise darauf zu beziehen, er sollte also entfernt werden.

Hauffs Lichtenstein[Quelltext bearbeiten]

Der Roman und die Verklärung der Person Ulrichs im 19. Jhd sind durchaus einen eigenen Abschnitt wert. Hierbei sollte auf die Diskrepanz zwischen dem realen Ulrich und dem literarischen Ulrich hingewiesen werden. --Wuselig 22:08, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Übergabe Württembergs an Österreich[Quelltext bearbeiten]

Um die Kriegskosten zu finanzieren trat der Bund Württemberg an Kaiser Karl V. ab, der es der habsburgischen Hausmacht zuschlug und seinem Bruder Erzherzog Ferdinand übergab.

Dieser Satz steht im Artikel Schwäbischer Bund. So steht es auch in etwa bei Carl, Schwäbischer Bund, Seite 19 und auch der Artikel zu Herzog Ulrich im biographischen Lexikon des Hauses Württemberg sagt in etwa das selbe. Im Artikel hier wird so nicht formuliert. Was ich nicht verstehe ist, welche Eigentumsrechte an Württemberg soll der Schwäbische Bund gehabt haben, dass der Bund Württemberg an den Kaiser, respektive Habsburg übertragen konnte? Leitete nicht vielmehr der Kaiser Eigentumsrechte quasi aus verfallenem Reichslehen her, dass er dann an eine neue Dynastie, in diesem Falle seiner eigenen in der Person seines Bruders, verleihen konnte. Wer kann das besser erklären? --Wuselig 10:05, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alles muss man hier selber machen.Hier also die Antwort. Ebenfalls aus Carl, Schwäbischer Bund, Seite 448 ff. Der Schwäbische Bund konnte nach seiner Satzung eroberte Gebiete unter seinen Mitgliedern aufteilen. Tatsächlich ließ er sich 1519 in Württemberg auch huldigen (Die Eidesformel wurde vom württembergischen Historiker Sattler notiert). Ein Regiment wurde eingerichtet zunächst unter der Führung des bayrischen Hofrichters Christoph von Schwarzenberg, der später von Wilhelm Truchseß von Waldburg abgelöst wurde. Der Bund stand vor zwei Problemen. Erstens war er nur auf begrenzte Dauer angelegt und zweitens war das Herzogtum nach den Bestimmungen von 1495 unteilbar. Es war dem Schwäbischen Bund also nicht möglich, wie zum Beispiel die schweizer Eidgenossen Gemeine Herrschaften zu unterhalten. Um seine Kriegskosten also für die einzelnen Mitglieder hereinzuholen musste das Herzogtum als Ganzes an einen neuen Eigentümer gehen. Nahe liegend und zunächst auch versucht, war es das Herzogtum an den minderjährigen Herzog Christoph zu übertragen und eine Vormundschaftsregierung aus der bayrischen Verwandtschaft dessen Mutters einzusetzen. Die Rückeroberungsaktivitäten Herzog Ulrichs zeigten, dass diese Strategie unbrauchbar war.

Die folgenden Fakten wurden von späteren Historikern unterschiedlich interpretiert: Das Herzogtum war hoch verschuldet, wobei ein beträchtlicher Teil der Gläubiger aus der Eidgenossenschaft stammte. Es gab Aussagen, das der Bund plane das Herzogtum den Eidgenossen zum Kauf anzubieten. Am 6. Februar 1520 trat der Bund gegen Erstattung der Kriegskosten in Höhe von 210.000 fl. an Kaiser Karl ab.

Eine Gruppe sah Habsburgs konsequentes Handeln in der Verwirklichung seiner Hausmachtpolitik. Eine andere Gruppe sah die Initiative vom Bund ausgehen, dessen Interesse vorrangig in der Klärung der Kostenerstattung lag. War das Angebot an die Eidgenossen ernst gemeint? In einigen Darstellungen wird der Eindruck vermittelt das Herzogtum sei ausschließlich bei den Eidgenossen verschuldet, tatsächlich weisen die Unterlagen aber nach, dass 2/3 der Zinsen und Leibgedinge Bundesständen und habsburgischen Untertanen zustände. Die württembergische Landschaft warnte die Eidgenossen davor, Herzog Ulrich zu unterstützen, andernfalls wäre die Rückzahlung der Schulden gefährdet.

Eine Denkschrift, die Karl V. vom Kauf überzeugen sollte listet folgende Vorteile auf: Die habsburgische Vormachtstellung im Reich wird zementiert, die Eidgenossen werden im Zaum gehalten, es steht ein Reservoir an Landsknechten zur Verfügung und das Herzogtum stellt eine Brücke zwischen den erbländischen und den niederländischen Besitzungen dar. Andererseits wurde das Schreckgespenst eines Zusammengehens von Württemberg, Städten und den Eidgenossen an die Wand gemalt.

Es wurden aber weder die Erwartungen der Bundesgenossen, noch Habsburgs erfüllt. Habsburg zahlte seine Schulden nicht und der politische Einflussgewinn für Habsburg war auch nicht gegeben. Wie Carl bemerkt: „Nicht der Bund machte sich von Ferdinand abhängig, sondern umgekehrt benötigte Ferdinand den Bund, um sich im angefochtenen Besitz Württembergs zu behaupten.“ [1] Konsequenterweise nahm Bayern, nicht Habsburg in der letzten elfjährigen Einigung die Führungsrolle im Bund ein und fiel Württemberg nach dem Zerfall des Bundes an seine angestammte Dynastie zurück.

  1. Carl, Schwabischer Bund, S. 450

Bild Ermordung Huttens[Quelltext bearbeiten]

Ulrich von Württemberg ermordet Hans von Hutten (Daniel Chodowiecki)

Dieses Bild hat meiner Meinung nach im Artikel zur Zeit nichts verloren. Es stammt aus einer Zeit fast 300 Jahre nach der Tat und wiederspricht Wikipediagrundsätzen. Herzog Ulrich wurde im Zeitablauf sehr unterschiedlich bewertet, zwischen glorifiziert und verteufelt sind alle Schattierungen vertreten. Hauffs "Lichtenstein" ist auch so ein schönes Beispiel. Der Artikel hat also einen Abschnitt Rezeptionsgeschichte verdient, wo das Bild dann seinen Platz finden kann. Aber jetzt muss es raus.--Wuselig 18:27, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Jein, ich finde es ein anschauliches Beispiel dafür, dass die Tat noch Jahrhunderte später thematisiert wurde. Eine entsprechend vorsichtig formulierte Bildunterschrift, die den Entstehungszeitraum des Bildes nennt, wäre auch mit den o.g. wiki-Grundsätzen konform.--Schmelzle 18:42, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bezug unklar[Quelltext bearbeiten]

"Bereits 1512 war Ulrich aus dem Schwäbischen Bund ausgetreten und versuchte stattdessen, eine fürstliche Allianz gegen diesen kaiserlichen Landfriedensbund aufzubauen."

Im Abschnitt "Leben" steht dieser Satz unmittelbar nach einem Abschnitt über eine in Württemberg erhobene Sondersteuer. Worin bestand der kaiserliche Landfriedensbruch? Da ist vielleicht mal was versehentlich wegeditiert worden? --KleinKlio (Diskussion) 22:23, 28. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]