Diskussion:Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung Abzugsverfahren ist meines Erachtens falsch oder zumindest nicht gebräuchlich. Ich werde das weiter prüfen und den Artikel auch noch mal überarbeiten, aber vielleicht kann sich ja jemand schon einmal zum Lemma äußern. --PsyKater 10:07, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Neuigkeiten: Das Abzugsverfahren gemäß §§5Xff. UStDV wurde abgelöst durch die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" in §13b UStG, was dann auch im Artikel beschrieben wird. O.g. Paragrafen der UStDV wurden entfernt. Quelle werde ich noch nachtragen, war ein angesehener UStG-Kommentar. Als Bezeichnung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist in Deutschland "reverse-charge"(-Verfahren) üblich. Das Lemma sollte demnach entweder reverse-charge oder Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers heißen. Da in der Wikipedia grundsätzlich allgemeingültige Begriffe erklärt werden (vgl. Deutschlandlastig) schlage ich vor, das ganze unter dem Lemma "reverse-charge" zu erklären und dabei auf die deutsche Regelung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b einzugehen. Wie kann ich das verschieben zu einem anderen Lemma vorschlagen? Bräuchte da als immer noch Anfänger dringend Hilfe! Danke! --PsyKater 20:50, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Weitere Baustellen[Quelltext bearbeiten]

Weitere identifizierte Baustellen:

Ich habe den Artikel bereits in der Kategorie Recht angelegt, um mehr Aufmerksamkeit für diesen Artikel zu wecken. Außerdem nehme ich in meine --Baustelle mit auf. --PsyKater 19:19, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Neues Lemma / Seite verschoben[Quelltext bearbeiten]

Die Seite wurde verschoben, da der Begriff Abzugsverfahren ab dem 01.01.2002 vom Umsatzsteuerrecht in Deutschland nicht mehr verwendet wird. An dessen Stelle ist der Begriff "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft" getreten, die in § 13b UStG geregelt ist. Der Begriff Abzugsverfahren wurde in Klammern belassen, da er anscheinend noch in weiten Kreisen gebräuchlich ist. Es wurde eine Umleitung von dem Lemma "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft" eingerichtet. Michael Metschkoll (Diskussion) 19:03, 13. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Quelle / Änderungen v. 26.9.14 (Wirkung vom 1.10.14)[Quelltext bearbeiten]

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-26-Steuerschuldnerschaft-Leistungsempfaenger.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (nicht signierter Beitrag von 94.221.231.146 (Diskussion) 14:38, 5. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Internationalisierung[Quelltext bearbeiten]

Das Problem der fehlenden Internationalisierung würde ich gerne lösen indem ich den Artikel nach Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Deutschland) verschiebe. Damit würde zwar der Begriff "Abzugsverfahren" überschrieben. Dieser Begriff ist meiner Einschätzung nach aber so gut wie nicht mehr in Gebrauch und seit 2002 auch kein offizieller Begriff mehr. --mundanus Disk. 13:52, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:29, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten