Diskussion:Umleitung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ikar.us in Abschnitt Umlenkpfeil
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Umlenkpfeil[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte immer, ein Umlenkpfeil ist eine Maßnahme für Militärfahrzeuge, damit die ihren Weg zur Kaserne finden. Hier wurde ich eines Besseren belehrt. Ist der Umlenkpfeil eigentlich nur für den Schwerverkehr gedacht, oder auch für den Indivitual- und Freizeitverkehr?

Für den Schwerverkehr wäre ein solcher sinnvoll, da wie wir wissen einige Bundes- und Landesstraßen für den Durchgangsverkehr (Fachlich: Maut-Ausweichverkehr) gesperrt sind. Sollte stärker genutzt werden. -- JARU 23:00, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Da fehlt jede Erklärung, wie die Umlenkung funktionieren sollte.
Ich glaube, es war so gedacht, dass in den Verkehrsmeldungen im Radio gesagt wird, folgen Sie den orangenen Pfeilen.
Also eigentlich ein Vorgänger für dynamische Wegweisertafeln mit Texteinblendungen, oder?
--Ikar.us (Diskussion) 13:19, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Nummerierung der Bedarfsumleitungen[Quelltext bearbeiten]

"Für den Autobahnverkehr in nördlicher oder östlicher Richtung sind die Bedarfsumleitungen mit ungeraden Nummern und für den Autobahnverkehr in südlicher oder westlicher Richtung mit geraden Nummern zu bezeichnen."

das soll in der STVO stehen? Bestenfalls in irgendeiner länderspezifischen Verwaltungsvorschrift! Die Nummer sind je Land und Autobahn vergeben. In Sachsen->Anhalt wird zumindest an der A2 fortlaufend nummeriert und nicht richtungsabhänig gerade/ungerade. --Langläufer 22:14, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten

WAR Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Andere Verkehrsbereiche: Gibts im Bahn- und Schiffsverkehr auch, ebenso im Wasserstraßenbau. habe ich bei den Landverkehren aktualisiert. Aber auch im Luftverkehr kann es zu Umleitungen auf Ausweichflughafen kommen, die rechtliche Situation habe ich dargestellt. --JARU Postfach Feedback? 23:57, 10. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Umleitung vs. Umlenkung[Quelltext bearbeiten]

Moin,

irgendwie widerspricht sich meines Erachtens Abs. Umleitung Satz 4 "die Nichtbeachtung stellt keinen Verstoß dar." und Abs. Umlenkung Satz 5 "Im Gegensatz zur Umleitung ist das dem Umlenkpfeil folgen jedoch eine freiwillige Maßnahme, man ist im Gegensatz zur Umleitung dazu nicht verpflichtet."
Ja was denn nun? Man muss der Umleitung folgen, man darf es aber auch sein lassen. Ja! (^.^)
--
Kays 13:10, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Man ist in beiden Fällen nichts verpflichtet den Pfeilen zu folgen. Gemeint ist wohl eher, das es bei der Umleitung nicht möglich ist, den "normalen Weg" zu fahren, bei der Umlenkung wäre es jedoch möglich, man verzichtet jedoch freiwillig drauf. --Langläufer

Allgemein[Quelltext bearbeiten]

"Im Flugverkehr kann es zu Umleitugen ...." Bitte gelegentlich das fehlende "n" im Wort UmleituNgen einfügen - Danke (nicht signierter Beitrag von 91.198.67.77 (Diskussion) 11:29, 27. Jul 2012 (CEST))

Ist nun ausgebessert.--Mailtosap (Diskussion) 20:53, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten