Diskussion:Umsatzsteuer (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Sicher ist, dass diese Steuer dzt. in Ö "Umsatzsteuer" heißt und nur bis um ca. 1980 "Mehrwertsteuer" geheißen hat. EU-Richtlinien beziehen sich alle auf den Begriff "Mehrwertssteuer", wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Steuer auch bei uns wieder offiziell "Mehrwertsteuer" heißt. Bis dorthin sollte aber der Text im Wiki angepasst werden.


--- (nicht signierter Beitrag von 212.183.10.146 (Diskussion) 12:47, 28. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz genau? Bei Lebensmitteln (alle, also auch Kaviar, Zuckerln,...), Getränken (alkoholisch, alkoholfrei)?


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Der Link zu

   * Beschreibung vom österreichischen Bundesministerium für Finanzen

geht ins Leere! spf, 2009-07-07 (nicht signierter Beitrag von 212.152.198.6 (Diskussion | Beiträge) 13:49, 6. Jul 2009 (CEST))

Umsatzsteuer McDonalds[Quelltext bearbeiten]

Kann unter Fastfood#Umsatzsteuer jemand Österreich ergänzen, Google findet nichts? --Suricata 10:49, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Erledigt. In Österreich ist ja die Regelung viel einfacher als in Deutchland, weil zwischen im Restaurant oder Mitnahme nicht unterschieden wird. --Maxian D-C (Diskussion) 13:17, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Medikamente[Quelltext bearbeiten]

Haben in Österreich nicht auch Medikamente einen Steuersatz von 10%?--SteEis. 13:27, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Seit 1.1.2009 gilt für Arzneien der 10% ermäßigte Steuersatz, für Medizinmittel 20%. --Maxian D-C (Diskussion) 13:59, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Zollanschlussgebiet[Quelltext bearbeiten]

Bezüglich: :Weiters gibt es den ermäßigten Steuersatz von 19 %. Dieser gilt allerdings nur in den Gemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg), da diese Gemeinden zollrechtlich zu Deutschland gehören.

Da das Gebiet steuerrechtlich Deutschland angeschlossen ist, würde ich vermuten, dass es dort zusätzlich auch den ermässigten Steuersatz (7%, beispielsweise für Lebensmittel) gibt. Leider kenne ich mich da nicht so gut aus. Die Formulierung ermässigter Steuersatz ist dann meiner Meinung nach auch unglücklich gewählt. (nicht signierter Beitrag von 109.193.51.87 (Diskussion) 02:16, 14. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

12 %-Steuersatz[Quelltext bearbeiten]

Momentan heißt es im Artikel: „Das österreichische Steuerrecht verwendet ausschließlich den Begriff Umsatzsteuer und sieht derzeit ebenfalls zwei Steuersätze vor ...“. Abgesehen vom überflüssigen „ebenfalls“, das sich auf keinen vorherigen Punkt im Artikel bezieht, stimmt diese Aussage nicht, da der weiter unten genannte 12 %-Satz für den Ab-Hof-Verkauf von Wein dem Schema des UStG entsprechend ein eigener ermäßigter Steuersatz ist. Somit gibt es drei Steuersätze, wenn man die Spezialfälle der weiter unten genannten Zollausschlussgebiete (19 % und 7 %) nicht dazuzählt. Des weiteren heißt es im Artikel, dass die 12 % „in speziellen Fällen, wie beim Ab-Hof-Verkauf ...“ gelten würden - tatsächlich ist der Ab-Hof-Verkauf (von Wein und anderen gegorenen Getränken) aber der einzige Anwendungsfall des ermäßigten Steuersatzes von 12 %:

„Die Steuer ermäßigt sich auf 12% für die Lieferungen von Wein aus frischen Weintrauben ... und von anderen gegorenen Getränken ... , soweit der Erzeuger die Getränke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes liefert.“

§ 10 Abs. 3 UStG

Ich nehme diesbezüglich eine Anpassung des Artikels vor. --Azby (Diskussion) 15:26, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:00, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten