Diskussion:Unter Sankt Veit

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Kuhni74 in Abschnitt Dampftramwaystation in Unter St.Veit
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Unter-St.-Veit schreibt sich amtlich so. (Siehe die richtige Schreibung in der U-Bahn-Station.) Vor und nach langen Bis-Strichen kommt konventionsgemäß keine Leerstelle. Ich werde die Schreibung gelegentlich harmonisieren, auch für Ober-St.-Veit. --Wolfgang J. Kraus 20:52, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten

und warum machst du dann einfach nur meine Änderung zu 100% rückgängig und revertierst damit die Korrekturen hin zu den korrekten Bis-Strichen? also bitte nicht nur auch die restlichen Unter Sankt Veits im Artikel auf Unter-Sankt-Veit ändern, sondern auch meine Korrekturen der Bis-Striche wiederherstellen, den Artikel verschieben und die Navi-Leisten anpassen. Bei O-S-V das Selbe. Und bitte eine Quelle angeben, die nicht nur das Schild einer U-Bahn-Station beinhaltet. --androl ☖☗ 15:00, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ja, bitte eine verlässliche Quelle. Die Stadt Wien bezeichnet die Orte jedenfalls hier ohne Bindestriche. --Geiserich77 17:42, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Wie ein Bezirk Namen schreibt (die BV Hietzing ist laut Seitenimpressum dafür verantwortlich), ist ebenso wenig relevant wie die Schreibung auf U2-Bautafeln, die zumindest bis vor kurzem noch eine Hardeggasse kannten.

Beim Googeln findet man auf einer privaten Website eine Abschrift eines Gemeinderatsbeschlusses aus 1981, der hier auszugsweise zitiert wird:

(Quelle: http://joern.de/tipsn141.htm)

... Beschlusses vom 30. Jänner 1981. Das Amtsblatt unter Pr.Z. 28, P. 53: In Abänderung und Erweiterung des Stadtratsbeschlusses vom 19. Juni 1907 über die einheitliche Schreibweise der Namen von Gassen, Straßen und Plätzen werden künftig die Grundsätze der Wiener Nomenklaturkommission für die Schreibung von Verkehrsflächenbezeichnungen und sonstigen geographischen Namen in Anwendung gebracht (Beilage Nr. 102).

Und das sagt Beilage Nr. 102/1981:

Grundsätze der Wiener Nomenklaturkommission

Verkehrsflächenbezeichnungen

... ... <Es werden fünf Punkte mit Regeln angeführt.>

Sonstige geographische Namen

1. Im allgemeinen gelten die heutigen Rechtschreibregeln. 2.1. Z u s a m m e n schreibt man im allgemeinen Zusammensetzungen aus Grundwort und einfachem [sic!] oder zusammengesetzten erdkundlichen Namen (z. B. Donauhafen). 2.2. Z u s a m m e n g e s c h r i e b e n werden in der Regel Zusammensetzungen mit Groß-, Klein-, Ober-, Unter- (z. B. Unterbaumgarten, Oberdöbling), soweit dem nicht die amtliche Schreibung (Amtliches Ortsverzeichnis) entgegensteht. 3.1. B i n d e s t r i c h e setzt man, wenn die Bestimmung zum Grundwort aus mehreren oder mehrteiligen erdkundlichen Namen besteht (z. B. Rhein-Main-Donau-Kanal). 3.2. B i n d e s t r i c h e stehen im allgemeinen bei näheren Bestimmungen, die einen [sic!] Ortsnamen nachgestellt sind, soweit nicht der Amtsgebrauch entgegensteht (z. B. Inzersdorf-Stadt, aber Wien Süd, weil so amtlich). 3.3. B i n d e s t r i c h e stehen auch, wenn ein geographischer Name aus zwei geographischen Namen zusammengesetzt ist (z. B. Wien-Donaustadt, Rudolfsheim-Fünfhaus). 4. Es steht k e i n B i n d e s t r i c h , wenn Sankt (St.) Teil eines erdkundlichen Namens oder seiner Ableitung auf -er ist (z. B. St. Marx, St. Marxer Linie). Er steht auch nicht bei Ortsnamen, denen die Bezeichnung »Bad« vorausgeht (z. B. Bad Vöslau). Wird jedoch ein Ortsname oder ein Heiligenname mit Sankt (St.) Bestandteil eines mehrgliedrigen geographischen Namens, so sind alle Wörter der Aneinanderreihung mit B i n d e s t r i c h e n zu verbinden (z. B. Unter-St.-Veit, St.-Agnes-Bründl).

Ich beziehe mich bei der Schreibung von Unter-St.-Veit auf Punkt 4. Dass oben zitierter Gemeinderatsbeschluss noch gilt, ergibt sich aus einem Gemeinderatsprotokoll aus 1999, gefunden nach Suche von Eintragungen mit dem Stichwort "Nomenklaturkommission" (der einzigen solchen Eintragung):

(Quelle: http://www.wien.gv.at/mdb/gr/1999/gr-044-s-1999-12-17-005.htm)

(PrZ 299-M07, P 49) In Abänderung des GRB vom 30. Jänner 1981 werden für die Schreibung von Verkehrsflächenbezeichnungen und geografischen Namen die Grundsätze­ der Wiener Nomenklaturkommission dahingehend ergänzt, dass grundsätzlich die Neue Rechtschreibung Anwendung findet. Auf Straßentafeln, Orientierungsnummerntafeln und dergleichen sowie in Personaldokumenten ist die geänderte Schreibweise nur bei Neuanbringung bzw Neuausstellung zu berücksichtigen.

Ich hoffe, diese Quellen reichen aus. Der gesamte Text der Nomenklaturkommission liegt im Rathaus bzw. in der MA 8 - Archiv der Stadt und des Landes Wien auf.

--Wolfgang J. Kraus 17:10, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Dazu noch eine "praktische" Quelle, der Städteatlas Großraum Wien, Ausgabe 2008 (kein Tippfehler!), herausgegeben von Freytag-Berndt & Artaria, Wien, in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 41, Planblatt 42, links oben.

--Wolfgang J. Kraus 22:20, 11. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Danke, interessanter Punkt! Ich habe allerdings noch eine ziemlich offizielle Quelle gefunden: Das Ortverzeichnis von Statistik Austria, Stand: 2001. Dort stehen als Katastralgemeinden "Unter St. Veit" und "Ober St. Veit", als Stadtteile "Ober-Sankt-Veit" und "Unter-Sankt-Veit" und als Zählsprengel "Ober St.Veit". Laut Erklärung sind die offiziellen Namen der verschiedenen Konstrukte aufgeführt und diese dürfen voneinander abweichen, weil sie zu verschiedenen Zeitpunkten festgelegt wurden. --androl ☖☗ 00:35, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt nicht die ganze Diskussion gelesen, will aber fragen, warum der Name nun mal mit Bindestrichen und mal ohne geschrieben wird. In Google-Maps fand ich ihn ohne, was der allgemeinen Rechtschreibung entspricht, ebenso auf anderen Websites. Aber hier ist offenbar keine Einigung zu erzielen (?). Wenn es wider Erwarten Bindestriche sein sollen oder müssen, dann aber bitte kurze Bindestriche und im ganzen Artikel einschließlich Lemma einheitlich. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:42, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Neue Überlegung. Wie ich sehe, ist es offenbar nicht der Ort „unterhalb von St. Veit“, sondern das „untere St. Veit“ im Gegensatz zum „oberen St. Veit“ bzw. „Ober-St.-Veit“, vergleichbar mit Oberlahnstein und Unterlahnstein (heute Lahnstein), die zusammengeschrieben werden. „Unter-St.-Veit“ wäre zusammengeschrieben aber kaum zu lesen. Deshalb wird aufgelockert bzw. mit Bindestrichen gekoppelt. Google und einige andere schreiben es mithin falsch. Aber ich hatte mich ja auch irritieren lassen. Noch mal beste Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 00:11, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo, bei der Schreibweise von Ortsnamen finden die allgemeinen Rechtschreibregeln selten Anwendung. Ein Ort wird so geschrieben, wie es festgelegt wurde, und in der Praxis so, wie man meint, dass es korrekt sei. Siehe Oberlahnstein, Ober-Klein-Gumpen, Ober Kostenz, Nieder Kostenz, Groß Klein. In Österreich muss man bei der korrekten Schreibung auch streng zwischen St. und Sankt unterscheiden und, wie bekannt, zwischen den Namen von Ortschaften, Gemeinden und Katastralgemeinden. Die oben zitierten Rechtschreibregeln, nach denen die Stadt Wien den Ort hier offiziell Unter-St.-Veit schreibt, sind ja vielleicht auch nur ein nicht umgesetztes Vorhaben, wenn die Stadt Wien in der Praxis dann doch Unter Sankt Veit schreibt. Und dann gibt es noch die Artikel Ober Sankt Veiter Friedhof, Unter St. Veiter Pfarrkirche und Ober St. Veiter Pfarrkirche. Dass das auf Nichteingeweihte verwirrend wirkt, kann ich absolut nachvollziehen. --androl ☖☗ 19:59, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wie ich oben schrieb, ließ ich mich zunächst auch irritieren. Aber – wie schon gesagt – da es ein Ober- und ein Unter-Sankt-Veit gibt (oder gab), ist es mit Ober- und Unterlahnstein vergleichbar oder, unabhängig von Ortsnamen, mit Ober- und Unterkiefer. Eigentlich müsste also zusammengeschrieben werden. Das wäre aber unübersichtlich, und deshalb wird mit Bindestrichen durchgekoppelt, was offenbar auch offizielle Schreibweise ist. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:16, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Geschäftsnutzung?[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird die Geschäftsnutzung und -veränderung einfach so gelöscht? Das war ein überaus praktisches Nachschlagewerk. Bitte wiederherstellen und weiter aktuell halten! --Bernhard222 00:13, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wikipedia ist kein Unternehmensverzeichnis, Du suchst die Gelben Seiten. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 02:56, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Darum ist es in dieser Liste auch nicht gegangen. Es ging um die Dokumentation der zahlreichen Veränderungen, die im Straßenbild Unter-St.-Veits durch die Veränderungen in und an Geschäftslokalen im letzten Vierteljahrhundert stattgefunden haben. Beispiel: Beide Fleischhauereien, die es noch 1985 in der St.-Veit-Gasse gab, sind mittlerweile verschwunden, bei einer der beiden das ganze Haus. Der einzige Juwelier Unter-St.-Veits hat aufgegeben. Einstige Wiener Wirtshäuser nahe der Verbindungsbahn (Hietzinger Hauptstraße, Auhofstraße) präsentieren sich heute als chinesisches bzw. türkisches Restaurant. Geschäfte, in denen sich nichts verändert hat (z. B. Erste Bank, Bäcker Schwarz, Drogerie Eisbär) waren in der Liste nicht enthalten, da es sich eben nicht um ein Unternehmensverzeichnis gehandelt hat. --Wolfgang J. Kraus 20:25, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich halte das nach wie vor für ein Unternehmensverzeichnis, aber wenn wir Deiner Argumentation folgen, dann handelt es sich bei dieser Liste von Unternehmensmutationen um nicht schlüssig belegtes Original Research, das per se ebenfalls nicht in die Wikipedia gehört. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:31, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ehem. Niederösterreich[Quelltext bearbeiten]

Der Koautor, dessen Kategorie hier gestrichen wurde, hat natürlich nicht das heutige, sondern das historische Niederösterreich gemeint. Bezog er sich auf die Wiener Eingemeindungen von 1850 bis 1905? Dann würde der Hinweis für Unter-St.-Veit passen. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 17:17, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Laut Kategoriebeschreibung betrifft es nur die Gemeinden auf dem Gebiet des heutigen Niederösterreich, was dann die IP offenbar missinterpretiert hat. Wenn, dann würde hier eine eigene Kategorie hergehören für ehemalige niederösterreichische Gemeinden, die sich heute nicht auf niederösterreichischem Gebiet befinden. Das beträfe dann ja auch die ehemaligen Vorstädte innerhalb des Gürtels. --Invisigoth67 (Disk.) 17:33, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Grenzen[Quelltext bearbeiten]

Bezirksteil Baumgarten, der hier über den Wienfluss ausgreift. Dieser Textteil ist irrig. Es kann zwar die Katastralgemeinde Baumgarten über den Wienfluss ausgreifen, ein Bezirksteil des heutigen 14. Bezirks aber nicht. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 16:24, 10. Jan. 2018 (CET)Beantworten

In diesem konkreten Fall muss tatsächlich zwischen Bezirksteil und Katastralgemeinde unterschieden werden. Ich hab's mal umformuliert, in der Hoffnung, dass es für alle passt. lg --Invisigoth67 (Disk.) 15:51, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Dampftramwaystation in Unter St.Veit[Quelltext bearbeiten]

@Wolfgang J. Kraus: Gibt es weitere Quellen, Photos oder Karten für die Station der Dampftramway (später Linie 158) im Haus Hietzinger Hauptstraße 88? Das wäre interessant! --Kuhni74 (Diskussion) 17:33, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten