Diskussion:Unterbringung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Zero Thrust in Abschnitt Begriff viel weiter
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Zwangsbehandlung nicht gleich Unterbringung[Quelltext bearbeiten]

Im Augenblick führt der Begriff "Zwangsbehandlung" auf eine Umleitung zu "Unterbringung". Könnte man das Ganze so ändern, dass ersichtlich wird, dass eine Zwangsbehandlung nicht unbedingt eine Unterbringung bedeutet? 87.179.227.82 15:02, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Zweihundert Tausend[Quelltext bearbeiten]

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, schätzungsweise die Hälfte davon nach dem bundesweiten Betreuungsrecht.

Quelle: ZEIT.de (Von Annika Joeres / 31.8.2011)

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/betreuung-psychiatrie --129.69.141.80 17:29, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Begriff viel weiter[Quelltext bearbeiten]

Laut Duden ist der Begriff viel weiter, vgl. http://www.duden.de/rechtschreibung/Unterbringung Dann muss man auch erwähnen, dass der wikipedia-Artikel ausschließlich auf die Bedeutung in der Rechtssprache eingeht (im Duden wird dies Verwahrung genannt) und dass das Wort 'Unterbringung' in der Alltagssprache noch andere Bedeutungen haben kann. -- Pinguin55 22:26, 13. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Unterbringung ist aber ein überwiegend rechtlich gebrauchter Begriff, mal abgesehen von allgemeinen Bedeutungen, die zu erklären nicht Aufgabe einer Enzyklopädie ist. Ein Problem sehe ich aber darin, dass dieser Artikel eben gerade das juristische Bedeutungsspektrum bei weitem nicht beleuchtet, sondern psychiatriefixiert ist. Unterbringung spielt aber auch in anderen Rechtsbereichen eine Rolle, z.B. im Ordnungs- und Asylrecht. Unterbringung (Deutschland) hilft da auch nicht weiter, wo sich ebenso auf den Fall nach PsychKG beschränkt wird. Das ist ein bisschen Etikettenschwindel und Stand jetzt bleibt die WP Hinweise zur Verwendung des Unterbringungsbegriffs im weiteren rechtl. Sinne schuldig. -ZT (Diskussion) 09:54, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Welche Quellen wurden verwendet? Wieso sind die nicht angegeben? -- 141.70.10.115 13:54, 22. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

bis zu welchem alter?[Quelltext bearbeiten]

Bis zu welchem alter kann man von den Eltern zwangseingewiesen werden? das steht nämlich nicht und für ein Referat ist das manchmal auch ganz gut es erwähnt zu haben?? (nicht signierter Beitrag von 77.21.111.31 (Diskussion) 15:05, 26. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Vielleicht nützlich?[Quelltext bearbeiten]

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Zwangsbehandlung (nicht signierter Beitrag von 46.114.145.1 (Diskussion) 18:53, 10. Jul 2014 (CEST))

Selbst- oder Fremdgefährdung[Quelltext bearbeiten]

Wäre es vielleicht sinnvoll dies in einen eigenen Artikel auszulagern? Viele verscheidene Artikel z.B. Zwangsbehandlung aber auch alle Artikel zur Unterbringung oder z.B. Unterbringung (Österreich) greifen auf diesen Begriff zurück.--Helmut Lippert-Mataga (Diskussion) 11:44, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten