Diskussion:Unterbringung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Lizenzhinweis[Quelltext bearbeiten]

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Die Artikel Unterbringung (Deutschland) und Psychisch-Kranken-Gesetz haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Psychisch-Kranken-Gesetz einige Textpassagen übernommen und in Unterbringung (Deutschland) eingefügt.

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Hirokoma 22:26, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Ursprungstext[Quelltext bearbeiten]

Der Text in der Anfangsversion ist von meiner Webseite http://home.freiepresse.de/uwdel/Betreuungsrecht.html übernommen. Meiner Ansicht fehlt noch der Hinweis auf die Einweisung nach & 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB (zur Untersuchung) im Teil fürsorgliche Unterbringung. Außerdem müsste der Anfang noch ergänzt werden, weil ja nicht nur zur Heilbehandlung sondern auch zur Abwendung von Gefahr eine Unterbringung nach BGB erfolgen kann, auch wenn damit der Text nicht leichter verständlich wird. Wenn niemand was dagegen hat, werde ich noch kurz einige Sätze ergänzen.

Urteil betreffend Zwangsbehandlung auf der Grundlage des Betreuungsrechts[Quelltext bearbeiten]

Gemäß Beschluss des OLG Celle ist auf der Grundlage einer Betreuung vielleicht noch die zwangsweise Unterbringung, jedoch nicht mehr die zwangsweise Behandlung zulässig:

http://www.dgppn.de/aktuell/olg_celle.htm, sowie http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm, Urteil über Zwangsbehandlung auf der Grundlage einer Betreuung

--David Mörike 13:45, 2. Sep 2006 (CEST)

Hallo David, du bist leider nicht ganz auf dem aktuellen Stand. Der BGH hat am 1. Februar 06 in dieser Sache entschieden (es handelte sich um eine Vorlage beim BGH seitens des OLG Celle). Die Zwangsbehandlung der Anlasserkrankung (also die, weswegen untergebracht wurde, ist danach zulässig. Die Entscheidung steht im Artikel unten bei Weblinks. Die OLG Celle-Entscheidung ist damit (leider) hinfällig.
HDeinert2002 18:58, 2. Sep 2006 (CEST)

Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention[Quelltext bearbeiten]

"Nach den UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen [1], die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert worden ist, sind sowohl die Zwangsunterbringungen als auch die Zwangsbehandlungen unzuläsig und stellen eine Menschenrechtsverletzung dar. Für das PsychKG Berlin hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. eine Gutachterlichen Stellungnahme beauftragt."

Selbst die gutachterliche Stellungnahme kommt u.a. auch zu dem Schluss: "Vertretbar wäre bei einer sehr engen Auslegung von Art. 14 Abs. 1 lit. b) BRK allerdings auch, die Zwangsunterbringung nach dem PsychKG als vom Gesetz und damit von Art. 14 BRK legitimiert anzusehen."

Also nun mal halblang. Hier gehört ein "möglicherweise" rein, bis die Sache klar ist.-- Pete (nicht signierter Beitrag von 193.100.24.106 (Diskussion | Beiträge) 20:14, 28. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Redundanzen[Quelltext bearbeiten]

Es bestehen erhebliche Redundanzen insb. zu Psychisch-Kranken-Gesetz. Auf der dortigen Diskussionseite befindet sich ein Vorschlag zur Behebung. Bitte Meinung dazu bilden bevor Löschungen vorgenommen werden - das transferieren von Text von einer Seite auf die andere macht ziemlich viel Arbeit.... (nicht signierter Beitrag von Hirokoma (Diskussion | Beiträge) 22:38, 20. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Artikel "Unterbringung(Deutschland)"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Eine ambulante Zwangsbehandlung Betreuter außerhalb der Unterbringung (wie beispielsweise zwangsweise Depotspritzen beim behandelnden Psychiater) ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig."

Laut dem Benutzer HDeinert2002 darf also nach einem psychiatrischen Aufenthalt der Betreuer den Betreuten zu einer ambulanten Behandlung zwingen. Könntet der Autor dieses Artikels den Artikel bitte ändern! (nicht signierter Beitrag von Propinent (Diskussion | Beiträge) 23:20, 10. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

?? --Der letzte Enzyklopädist 02:59, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:38, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten


2003:C5:A74F:7E00:399C:2B25:F31B:F764 "Patienten können in einer psychiatrischen Klinik notfallmäßig auf einer geschlossenen Station zurückgehalten werden." Gibt es eine Quelle dazu? Ein Gesetz, ein Urteil oder sowas?

2003:C5:A74F:7E00:399C:2B25:F31B:F764 "Patienten können in einer psychiatrischen Klinik notfallmäßig auf einer geschlossenen Station zurückgehalten werden."[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Quelle dazu? Ein Gesetz, ein Urteil oder sowas?

Da über Monate keine Rechtsgrundlage ergänzt wurde, habe ich den Satz gelöscht.