Diskussion:Unterelbegesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt Ist Billstedt nicht auch durch das Unterelbegesetz entstanden?
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Schreibweise Groß Flottbek, Klein Flottbek[Quelltext bearbeiten]

Siehe http://www.archiv-hhnv.de/stadtmain/plan1925p.htm .-- Hayo S. 03:09, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ist Billstedt nicht auch durch das Unterelbegesetz entstanden?[Quelltext bearbeiten]

@Wahrerwattwurm: Meines Wissens sind durch das Unterelbegesetz auch Kirchsteinbek, Öjendorf und Schiffbek zu Billstedt zusammengeschlossen worden. Gibt Deine Literatur was dazu her? --Mogelzahn (Diskussion) 22:41, 21. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

@Mogelzahn, Wahrerwattwurm: Das wäre auch meine Frage gewesen. Da der Gesetzestext inzwischen online verfügbar ist (vgl. Fußnote 1), beantwortet sich diese Frage mit Nein - offenbar ist die Gründung von Billstedt zwar im selben Jahr, aber auf anderem Wege (ein anderes Gesetz?) geregelt worden. Mir fällt aber auf, dass der Artikel leider sehr durch die Altonaer Brille geschrieben ist und dadurch eine gewisse "Unwucht" hat. Die Diskussion im Vorfeld ist erstens nicht auf Altona beschränkt, und zweitens gab es schon damals Bestrebungen, zu einer großen Lösung mit Hamburg zu kommen. Das Unterelbe-Gesetz war eben auch eine Reaktion auf das Scheitern der damaligen "Groß-Hamburg"-Verhandlungen. Dieser Hinweis fehlt mir hier völlig. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 07:33, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Brillen verzerren Perspektiven. Und de facto: wen interessiert Wanzbeck? Es heißt eben in der Fachliteratur auch „Groß-Altona-“, aber nicht „Groß-Wandsbek-Gesetz“. --Wwwurm Paroles, paroles 13:10, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Es besteht ja gar kein Dissens darüber, dass Altona nicht nur die "schönste" ein lächelnder Smiley , sondern auch die mit Abstand größte der drei später eingemeindeten Nachbarstädte war und von daher gern auch den größten Raum in der Darstellung einnehmen darf. Gleichwohl fällt auf, dass der Hauptautor die "Fachliteratur" offenkundig nur recht einseitig zur Kenntnis genommen hat: Zentrale Titel wie z.B. Martens: Hamburgs Weg zur Metropole fehlen ganz, und andere wie die LpB-Broschüre werden nur insoweit zitiert, wie sich auf Altona beziehen. Da wundert es auch nicht, dass die Gliederung einseitig ausfällt und die anderen Gemeinden quasi nur pflichtschuldig als Fußnote erwähnt werden. M.E. sollte aber sowohl die Vorgeschichte als auch die Nachwirkung bis zum Groß-Hamburg-Gesetz ortsübergreifend dargestellt und eingeordnet werden und nicht nur als Teil des Altona-Abschnitts. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 22:41, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Zur Gründung von Billstedt siehe diese Fundstelle Gruß --Definitiv (Diskussion) 10:01, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ah danke, dann war das tatsächlich ein getrennter Vorgang. Interessant auch zu wissen, dass die Vereinigung dort erst 1928 in Kraft trat und nicht 1927, wie allenthalben zu lesen. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 10:36, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Groß-Lokstedt[Quelltext bearbeiten]

Am Ende des "Für und wider Groß-Altona" wird berichtet, dass sich drei Gemeinden zu Groß-Lokstedt zusammenschlossen, um sich vor der Eingemeindung nach Altona zu schützen. Weiter unten heisst es, die Neubildung von Groß-Lokstedt sei durch § 2 des Gesetzes geschehen. Ja was denn nun? Freiwillig oder per Gesetz - oder freiwillig durch Gesetz? --Hvs50 (Diskussion) 10:16, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Sowohl als auch. Das muss kein Widerspruch sein. Gesetzestexte zur Gebietsreform enthalten in der Regel keine Hinweise auf die politische Vorgeschichte und die lokalen Motivationen und Diskussionen. Der Text "weiter unten" gibt nur den Inhalt des Gesetzes wieder, der Text oben ist offenbar aus einer journalistisch/heimatforscherischen Perspektive entstanden (und vermutlich der angegebenen Literatur entnommen) Diese Darstellung hier erscheint jedenfalls ziemlich glaubhaft.--Definitiv (Diskussion) 10:36, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten