Diskussion:Unterhalt (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Stephanie Do in Abschnitt Unterhalt bei Paaren, die zusammen gelebt haben
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die geschichtliche Entwicklung wäre imho interessant. Vielleicht könnte jemand etwas hierzu schreiben.


Der Bitte würde ich mich anschließen. Ab wann war Unterhalt Pflicht für den Kindsvater bei nicht verheirateten Eltern? Bis zu welchem Alter des Kindes bestand die Unterhaltspflicht - so es sie gab - beispielsweise um 1900?

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Bei "Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter" fehlt eine abschließende Klammer. Da mir nicht ganz klar ist, wo sie gesetzt werden soll, stelle ich dies hier in die Diskussion.

Ab der Überschrift "Barunterhalt" ist der Artikel listenhaft/unverständlich. -- 84.155.145.5 18:33, 3. Okt 2006 (CEST)

Die drei Begriffe (Barunterhalt, Naturalunterhalt, Betreuungsunterhalt) erscheinen auch mir überarbeitungsbedürftig. Für ein minderjähriges Kind ist jedenfalls Betreuungsunterhalt erforderlich, und dies ist eine spezielle Form der naturalen Leistung.

Für Kinder und Jugendliche schlage ich folgende Fassung vor:

Vorschlag zu 'Unterhalt nach Art der Gewährung'[Quelltext bearbeiten]

Rechtsgrundlage ist in der BRD § 1612 BGB.

Naturalunterhalt[Quelltext bearbeiten]

Naturalunterhalt wird durch Deckung der natürlichen Bedürfnisse eines Kindes in naturaler Form geleistet; beispielsweise durch Bereitstellung einer Wohnung, Heizen der Wohnung, Bereitstellen von Kleidern, Nahrung und anderen Sachmitteln. Auch Dienstleistungen wie die Erziehung, Pflege und Beaufsichtigung des Kindes sind natural geleisteter Unterhalt (siehe Betreuungsunterhalt).

Betreuungsunterhalt[Quelltext bearbeiten]

Betreuungsunterhalt wird gegenüber minderjährigen Verwandten durch deren Pflege und Erziehung erbracht. In einem vereinfachten Unterhaltsmodell, bei dem sich die Eltern den Unterhalt für ein gemeinsames Kind teilen, ist der Betreuungsunterhalt (meist der Mutter) dem Barunterhalt (des Vaters) grundsätzlich gleichgestellt. Normiert ist dieser Grundsatz der Gleichwertigkeit in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB.

Barunterhalt[Quelltext bearbeiten]

Unter Barunterhalt versteht man eine Leistung in Geld. Die Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt wird erfüllt durch Zahlung eines Geldbetrags. Diese Form des Unterhaltsgewährung stellt den häufigsten Fall bei getrennt lebenden Eltern dar, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung zu naturalen Leistungen nicht oder nicht voll nachkommen kann und deshalb ersatzweise in Geld leistet bzw. in Geld leisten muß.

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern (und auch den sogenannten volljährigen privilegierten Kindern) wurde zum 1. Juli 2007 von € 890 auf € 900 angehoben. Im Geltungsbereich der meisten Oberlandesgerichte (OLG) wird noch unterschieden, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder nicht. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt € 770 €.

Gegenüber volljährigen nicht privilegierten Kindern gilt in der Regel ein Selbstbehalt von € 1100. Gegenüber den Ehegatten (getrennt lebende oder geschieden) gibt es über die OLG-Bezirke hinaus bisher keine einheitliche Regelung des Selbstbehaltes. Der BGH hat in einem seiner jüngeren Urteile entschieden, dass der „eheangemessene“ Selbstbehalt zugrunde zu legen ist. Nach Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main beläuft sich dieser in Hessen derzeit auf € 1000. In anderen OLG-Bezirken bewegt er sich zwischen dem notwendigen (€ 770/€ 890) und dem angemessenen Selbstbehalt (€ 1100).

Verknüpfung der drei Unterhaltsarten[Quelltext bearbeiten]

Die komplizierte Verzahnung von Barunterhalt, Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt zeigt sich, wenn der Vater nicht reiner Zahlvater ist, sondern erhebliche Zeitanteile an der Betreuung des Kindes übernommen hat. In der Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält, leistet er einerseits Betreuung und daneben auch die Verköstigung. Erreicht sein Anteil tatsächlich 50%, so leistet er grundsätzlich genausoviel wie die Mutter. Die zu bestreitenden Kosten fallen in seinem Haushalt genauso an wie im Haushalt der Mutter (unter der Voraussetzung, daß alle Sachkosten jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen aus dem eigenen Haushalt bestritten werden). Es ist dann kein Transfer in Geld von einem zum anderen Elternteil erforderlich. Dieser hypothetische Fall dürfte allerdings selten gegeben sein. -- mG 194.95.67.1 17:02, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten



Wie lange ist nachehelicher Unterhalt zu gewähren ? Grundsätzlich kann er ja zeitlich begrenzt sein, aber wonach richtet sich das ? Nach Dauer der Ehe etwa ?

      33%neues gesetz?

Das hätte ich auch gerne gewußt. Wer weiß darüber mehr?

Dauer der Unterhaltszahlung[Quelltext bearbeiten]

Die Beantwortung der Frage hängt grundsätzlich davon ab, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind oder nicht.

1. (Recht bis 2007) Sind Kinder vorhanden, dann steht dem die Kinder betreuenden Elternteil der Betreuungsunterhalt zu. Dieser Elternteil muß keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, bis (bei Vorhandensein eines Kindes) das Kind die weiterführende Schule besucht. Ab diesem Zeitpunkt bis zum 16. Lebensjahr des Kindes besteht dann jedoch nur die Verpflichtung zur Aufnahme einer Halbtagsbeschäftigung. Erst nach dem 16. Lebensjahr eines Kindes, muss dieser Elternteil einer Vollzeittätigkeit nachgehen. ab 2008: keine Erwerbsobliegenheit bis Kind 3 Jahre, danach je nach Betreuungsmöglichkeiten.

2. Sind keine Kinder vorhanden, dann hängt die Dauer der Gewährung von Unterhalt für die Zeit nach der Ehescheidung in der Tat von der Dauer der Ehe ab. Hier kann der Unterhaltsanspruch zeitlich begrenzt werden. Die Rechtsprechung hierzu ist in Deutschlaand jedoch unterschiedlich. Keine zeitliche Begrenzung wird derzeit bei einer Ehedauer von 18 bis 20 Jahren angenommen. Bis zu einer Dauer von 10 Jahren wird man mit einer zeitlichen Begrenzung zwischen 5 und 8 Jahren zu rechnen haben. ab 2008: Unterhalt nur zum Ausgleich ehebedingter Nachteile!

3. Ab 2008 wird mehr Wert auf die Eigenverantwortung des unterhaltsbegehrenden Elternteiles gelegt. Erst sollen die Kinder, soweit vorhanden, 100% des ihnen zustehenden Unterhaltes bekommen. Bleibt dann unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes (derzeit für einen arbeitenden Pflichtigen 900 EUR) nichts mehr über, hat der ehemalige Ehepartner Pech.

Auch die zeitliche Begrenzung wird kürzer sein. Eine lebenslange Unterhaltspflicht gibt es dann nicht mehr.

Das neue Gesetz enthält zahlreiche Billigkeitsklauseln. Das bedeutet, dass nur ein Richter verbindlich entscheidet, wie lange nach einer Scheidung Unterhalt zu zahlen ist. Wichtig ist der ehebedingte Nachteil. Liegt ein solcher vor - zB durch Berufspause - ist länger Unterhalt zu zahlen. Fehlt er, arbeiten also beide im erlernten Beruf Vollzeit, gibt es in der Regel keinen sogenannten Aufstockungsunterhalt mehr. Habe dazu etwas geschrieben[[1]].

Warum (solch ein Gesetz)?[Quelltext bearbeiten]

Warum hat der Gesetzgeber solche in Gesetz eingeführt? Was hat ihn dazu bewogen? Mir leuchtet nicht ein das "Grundsätzlich sollen getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten den durch die Ehe geprägten Standard aufrecht erhalten können" sollen. Würde gut in den Artikel hereinpassen. Wiederpricht das nicht dem Recht auf Privateigentum? --Porter2005 00:11, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Der Gesetzgeber hat dieses Gesetz 1895 eingeführt. Es soll nun mit der "Unterhaltsreform 2007" ein klein wenig den veränderten Bedingungen angepaßt werden. -- Leptokurtosis999 14:51, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Seite "Unterhalt" Verweis auf fehlerhaften Link[Quelltext bearbeiten]

Der Link auf Paragraf 170 StGB ist

http://bundesrecht.juris.de/StGB/_170.html [geht nicht]

sollte aber sein

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__170.html [geht]

Soll nur ein Hinweis sein.

Hinweise und Infos: www.mein-recht.de , dann Unterhalt anklicken

Unterhaltspflicht gegen Eltern?[Quelltext bearbeiten]

Vermisse einen Absatz über die Unterhaltspflicht der Kinder gegen die Eltern. Es ist gar nicht mehr selten, dass Eltern bei kleiner Rente im Pflegeheim aufgrund der hohen Kosten auf Unterhalt angewiesen sind. Soweit ich es richtig weiß, gilt diese Pflicht aber nicht gegen Großelternteile. Hat das eine rechtliche Grundlage? Bedingt Ja! Sozialämter machen gerne Unterhaltsansprüche gegen Kinder geltend. Haben die Kinder nicht genug (Selbstbehalt Einkommen 1400,- netto), gehts auch an die Enkel: Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. Gruß --Aaaah 19:17, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Elternunterhalt behandelt das Thema umfassend. 89.221.15.146 16:45, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe mir gerade einmal die Weblinks in der Rubrik "Unterhalt" angeschaut. Hier verstoßen einige Links eindeutig gegen die Wikipedia-Richtlinien.

1. Keine weiterführenden Informationen bietet:

2. Wegen Anzeigenschaltung in starkem Ausmaß auf der verlinkten Website sind zu beanstanden:

3. Unnötige Doppelverlinkungen sind in folgenden Links enthalten:

4. Über den Link

ist lediglich ein Forum zu erreichen, dass Gesetzestexte wieder gibt. Weiterführende Informationen in Bezug auf das Thema Unterhalt gibt es nicht.

Diese Links werde ich dementsprechend entfernen und / oder eingekürzen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 78.52.193.190 (DiskussionBeiträge) 20:02, 22. Dez 2007) my name 21:02, 22. Dez. 2007 (CET)Beantworten

5. Erneute Entfernung des Links *Das neue Unterhaltsrecht 2008 samt Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2008 wegen Anzeigenschaltung in starkem Ausmaß auf der verlinkten Website (siehe bereits oben Punkt 2.)

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel wegen teilweiser Überholung seiner Inhalte und wegen Strukturlosigkeit überarbeitet. Ich hoffe, dass das im Sinne aller war. --Sebastian Huber 21:08, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Krankheit[Quelltext bearbeiten]

Was gilt denn bei psychischer u.o. körperlicher Krankheit, wenn das volljährige Kind nicht fähig zu sein scheint seinen Lebensunterhalt zu verdienen u.o. gegebenenfalls keine Ausbildung stattfindet? Ist es dann berechtig, das nunmehr volljährige Kind auf die Straße zu setzen und verhungern zu lassen bzw. rechtlich zulässig? (nicht signierter Beitrag von Mousepotato (Diskussion | Beiträge) 13:37, 7. August 2008)

Niemand ist verpflichtet sein erwachsenes Kind zuhause zu behalten. Eine eventuelle Behinderung, die eine eigene Erwerbstätigkeit verhindert, müsste der Unterhaltsberechtigte, also das Kind nachweisen, aber selbst dann hätte er nur Anspruch auf Barunterhalt und könnte sich kein Zimmer in der elterlichen Wohnung oder gar kostenlose Verpflegung einklagen. Wenn ein behindertes Kind aber stirbt weil man es aus der Wohnung geworfen hat, kann das strafrechtlich eine Aussetzung mit Todesfolge darstellen. -- Liliana 13:48, 26. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Unterhaltsverzicht[Quelltext bearbeiten]

In Unterpunkt 1.3 gibt es für die Unwirksamkeit eines Verzichts, wenn dieser zu Sozialhilfebedürftigkeit führt, keinen Nachweis. Der § 1585c BGB besagt dies nicht. Außerdem ist der Link zu § 1585c BGB funktionsunfähig.

Unterhaltsbetrug[Quelltext bearbeiten]

Unterhaltsbetrug: Unter Kapitel „Verwirkung“ sollte das Kapitel „Unterhaltsbetrug“ eingefügt werden.

Unterhaltsbetrug wird überwiegend von Frauen begangen. Unterhaltsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und ist moralisch verwerflich.

>>> 19.12.2012: Hallo,hab da mal den Unterhaltsbetrug mit aufgenommen. Fehlte merkwürdigerweise ja gänzlich immer noch nach Jahren. Betrifft ja hauptsächlich Frauen. Dieses soll keine spitze Bemerkung sein, aber Unterhaltsbetrug ist leider eine weiblich dominierte Domäne. Im Artikel habe ich die Fakten zusammengefasst. LG

Meistpraktizierte Vorgehensweise: Frauen ziehen aus der aktiven Ehe zu ihrem neuen Lebenspartner und machen daraus eine Wohngemeinschaft. Besonders schwierig wird es, wenn die Frau wegzieht. Den schwierigen Nachweis muss der zu unrecht Unterhaltspflichtige leisten.

Warum ist Unterhaltsbetrug kein Straftatbestand? >> Weis das jemand?? Die Folge wären wohl etliche vorbestrafte Frauen.

Auch hier kann ich antworten: Die rechtliche Konstellation wurde seinerzeit bewust so konstruiert, dass es recht schwierig ist, ein Strafverfahren anzustoßen. D.h. die Männer (bitte nicht böse sein, dass dort Männer steht) zahlen auch bei Unterhaltsbetrug. Doch das geht so: Die Beweislast des Unterhaltbetruges muss leider der zahlende Ehepartner vornehmen. Man benötigt handfeste Beweise, in schriftlicher, fotografischer weise oder Zeugenaussagen. Mit diesen, ohne nähere Angaben zu machen, kann man auf den Ehepartner einwirken und den Unterhalt einstellen (über Anwalt, heißt Verwirkung). Nun muss der zahlungserhaltende Ehepartner auf Unterhalt klagen. Hier besteht nun das Risiko, das tatsächlich diese Beweise vorliegen und der Unterhalt dauerhaft und vollständig verwirkt ist. Die Drohkulisse kann man nun erhöhen, indem man sagt, wenn eine Klage auf Unterhalt eintrifft, geht man zur Polizei und stellt mit den Beweisen Strafanzeige. Alle die in den Staatsdienst wollen, werden eher nicht klagen. Die Strafanzeige mündet in die Vorbestrafung und muss bei jeder Arbeitssuche benannt werden. Aber sind Kinder in der Ehe entstanden, kann eine Anzeige auch weitere negative Effekte nach sich ziehen. Dieses gilt es zu bedenken.

In der Tat gab es 2008 eine kleine rechtliche Änderung. Seit dem gibt es einen sprunghaften Anstieg vorbestrafter Frauen (Unterhaltsbetrug von Männern gibt es tatsächlich nur in homöopathischen Dosen) wegen Unterhaltsbetruges. Aber das Ziel ist nicht die Vorbestrafung, sondern das Recht auf Einstellung des Unterhaltes (12.2012).

Warum solche Infos hier nicht stehen? Weil Männer nur für sich einen Status Quo erreichen wollen und sich nicht organisieren. Ohne Organisation keine Lobby.

Unterhaltsbetrug: Rückforderung

Die eindeutige Beweislast trägt nicht die Unterhaltsbetrügerin, sondern der zu unrecht Zahlende. Ist dieser Beweis erbracht, kann die Unterhaltszahlung an den Unterhaltsempfänger sofort eingestellt werden. Rückforderung der zu unrecht gezahlten Leistung nur über gültigen Beschluss vom Amtsgericht.

Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben: Ein Diebstahl im Laden wird härter und konsequenter bestraft.

Warum ist das so? Weiß jemand eine Antwort? Gab oder gibt es Gesetzesinitiativen, den Unterhaltbetrug als Straftatbestand im Gesetzbuch aufzunehmen? Warum wird der Unterhaltbetrug so lapidar geahndet?

P.S. zum Thema Unterhaltsbetrug, das hier ein Vorredner ohne Signatur angesprochen hat: Das klingt verdächtig nach einem geprellten Mann, der hier seinen Frust abgelassen hat. Ich bitte dringendst darum, dass ihm keiner nachplappert, wenn auch das Thema Unterhaltsstreitigkeiten durchaus interessant wäre (z.B. wie viele Prozesse und Schlichtungsverfahren pro Jahr das Thema Unterhalt/nicht gezahlter/zu geringer/zu hoher Unterhalt) verhandeln. --XchrissyX 15:36, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Das ist eine Problematik, die in wesentlich neutralerer Form schon irgendwie in den Artikel reinkönnte... Sie müsste dann aber wohl durch Quellen belegt werden und nicht durch Nutzer-Frust.--Juliabackhausen 20:27, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Hm, irgendjemand hat den Passus Unterhaltsbetrug ins unverständliche gekürzt. Ich denke die Wirkung und Ausmaß des Unterhaltsbetruges kommen aus einem Satz nicht mehr heraus. Schade.

Originaler Passus Unterhaltsbetrug:
Der Unterhaltsbetrug steht im Strafgesetzbuch und ist folglich eine Straftat. Liegt eine täuschende Handlung vor, und der Leistungserbringer hat dem Empfänger kein Geld geschuldet, ist dieses Betrug welches im § 263 des Strafgesetzbuches abgebildet ist. Der Leistungsempfänger hat eine Melde- und Führsorgepflicht gegenüber dem Leistungserbringer auch über die Ehe hinaus, im gewissen Sinne auch eine Auskunftspflicht. Im Beispiel dargestellt: Zerrüttet ein Ehepartner durch fremdgehen die Ehe und der andere Ehepartner bekundet weiterhin Interesse an der Ehe, ist der Ehegattenunterhaltsanspruch für den fremdgehenden verwirkt. Fordert der vermeintliche Leistungsempfänger nun Unterhalt wohlwissend dass er eine neue Lebensgemeinschaft hat, stellt dieses Unterhaltsbetrug nach § 263 da.
(nicht signierter Beitrag von DieWendlaenderin (Diskussion | Beiträge) 18:20, 3. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Geschichtliches zur Höhe - Unterhalt nur an Mütter nichtehelicher Kinder?[Quelltext bearbeiten]

Hier wird davon ausgegangen, dass der Vater zahlen muss - nichteheliche Kinder leben aber nicht zwangsläufig bei der Mutter. Da ich mich mit der bis dahin geltenden Gesetzeslage nicht ausskenne, kann ich nicht beurteilen, ob es sich um einen Fehler handelt oder die Unterhaltsverpflichtungen wirklich nur in eine Richtung galten. Ich vermute einfach mal einen Fehler beim Schreiben, da im Rest des Artikels seh genau darauf geachtet wurde, dass die Zahlungsrichtung in beide Richtungen gilt.--XchrissyX 15:36, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Vater/Mutter sind natürlich gleichberechtigt. Das muss dann geändert werden.--Juliabackhausen 20:27, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten
korrigiert.--Juliabackhausen 20:33, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten

BGH-Urteil: Betreuungsunterhalt:Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhalten geschiedene Ehepartner für die Betreuung des ehelichen Kindes nur noch den vollen Betreuungsunterhalt, soweit das Kind noch nicht drei Jahre alt ist. Bis zu diesem Lebensalter ist eine Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils nicht zumutbar. Ab einem Lebensalter von drei Jahren des Kindes ist nunmehr eine volle Erwerbstätigkeit zumutbar, soweit vor Ort eine Ganztagsbetreuung des Kindes möglich ist.

Dies ließe sich im Artikel ergänzen. 92.252.101.77 13:49, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:10, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Unterhalt bei Paaren, die zusammen gelebt haben[Quelltext bearbeiten]

https://en.wikipedia.org/wiki/Palimony Diesen Begriff gibt es im angelsächsischen Raum. --Stephanie Do (Diskussion) 13:32, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten