Diskussion:Unterlassungseffekt

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Olag
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"Die Eltern eines Kleinkindes feiern zusammen mit dem Bekannten X ein Gartenfest. Die Eltern stehen zum Kind in einer Garantenstellung, X hingegen nicht. Das Kleinkind klettert in den Pool und ertrinkt. Die Eltern und X handeln nicht, sondern sehen dem Geschehen zu. Dies wird bei den Eltern zu einer Strafbarkeit wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts (§ 211, 212 StGB (D) — Mord, Totschlag) führen, während bei X lediglich eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB (D) in Betracht kommt."

Y anstatt X

In dem Artikel wird bisher meines Erachtens das Dilemma nicht klar. Dafür müsste wohl der Unterschied zwischen konsequentialistischer und deontologischer Ethik erläutert werden. WEr machts?--Olag 17:49, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten