Diskussion:Urheberrecht (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 90.146.53.105 in Abschnitt Anmerkung
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laber laber. Ich habe weder Zeit noch Lust, alle zu lesen. Ein Fachkundiger soll doch bitte mal munter kürzen.

laber rababer - die schweiz hat das schärfste urheberecht der welt !^^

Welche Rechte sichert die Schweiz ausländischen Urhebern zu?[Quelltext bearbeiten]

Das URG gilt für die Werke von Schweizer Staatsbürgern, was ist mit Ausländern? --Historiograf 14:32, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

In Österreich gibt es ein eigenes Gesetz mit dem Kürzel URG, nämlich das Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen. Bitte hier vielleicht eine Begriffsunterscheidung treffen, o.ä. (bin kein Autor und kenne mich dementsprechend nicht mit dem System aus. Danke und lg .. -- 90.146.53.105 01:14, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Das Gesetz gehört angepasst[Quelltext bearbeiten]

Bei diesem Gesetz wurde offensichtlich ziemlich einseitig lob­by­ie­rt und schon übertrieben. Kein Wunder dass da die Piratenparteien aufwind erhalten. Ich habe ein rund 100 jähriges Bild gesehen und der Fotograf ist auch schon ein paar Jahrzehnte tot (etwa 60 Jahre). Das Bild steht noch immer unter Urheberrecht, wenn ich das Bild richtig interpretiere. In meinem Fall klar eine Bremsung der technischen Entwicklung.

Auch die Software mit 50 Jahren Schutz ein völliger Schwachsinn (nach meiner Meinung). Die Software - wenn man das Rechen-Zentenarium zur Mondlandung 1969 überhaupt noch "Software" nennen darf wäre heute, Januar 2019, noch im Urheberrecht der Nasa (Landung war im Juni 1969).