Diskussion:Urkunde

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bartosaurus in Abschnitt Prüfungsunterlagen auch Urkunden?
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Ich bin ja kein Jurist, kann aber an den von 62.109.88.90 gelöschten Einträgen keine groben Fehler entdecken. Was die historischen Urkunden angeht, so ist der Artikel nicht gerade brilliant aber auf keine Fall falsch.Deshalb habe ich ausführliche Version von 149.225.40.222 wieder hergestellt. GVogeler 13:05, 25. Apr 2005 (CEST)

Hinweis:[Quelltext bearbeiten]

Grundstückskaufverträge müssen nicht grundsätzlich beurkundet werden. Es genügt die sog. grundbuchliche Form = Beglaubigung. Es wird jedoch meist trotzdem beurkundet, da sich der Käufer hinsichtlich seines Zahlungsversprechens der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. Hierzu ist die Form der Beurkundung zwingend vorgeschrieben.

Das ist so nicht richtig, zumindest in D muss der Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden s. § 311b Abs. 1 BGB!!! Gruß Thogru 16:43, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Aus meiner Sicht ist Ihr Vortrag falsch, das zum Übergang des Eigentums es der "Auflassung" bedarf. D.h. Grundstücksteigentümer und Erwerber sind sich darüber einig, dass das Eigen- tum an den Erwerber übergeht. mfg. kwk 05:21 22. Apr. 2006 mariaviten 05:22, 22. Apr 2006 (CEST)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Kam per E-Mail:

Er [der Artikel] ist meiner Auffassung nach inhaltlich unkorrekt. 1. wenn ich einen Freund bitte, Zeuge zu sein, dass ich ein Schriftstück mit einer bestimmten

  textlichen Aussage eingeworfen habe ist dies mit Sicherheit eine bessere Beweiskraft 
  als

2. ein von der Post Beauftragter einen Briefumschlag einwirft, von dem er nicht wissen kann und

  darf, welchen textlichen Inhalt dieser Umschlag umgibt. (Schreiben im Umschlag).

Ich halte diese Seite für äusserst ----mager---- und fehlerhaft. Die ganzen Verweise auf andere Begriffe erfüllen doch nicht die Aufgaber den Begriff "Urkunde" zu erklären.

-- Matt1971 ♪♫♪ 15:41, 12. Jun 2006 (CEST)





                                                         HALLO
                                                    ich bin nicht der 
                                              johann wolfgang von goethe, 
                                                    denn ich bin die
                                                        JANNINA

Hallo! Wenn man von Charte (auf Französisch) auf Charta (auf Deutsch) will, landet man auf "Urkunde". Der Links von Englisch auf Deutsch stimmt aber! Könnte jemand dies korriegieren? Danke

Anfrage, Anregung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, mich hat hier die Darstellung des Auffaltevorgangs fasziniert. Könnte man diesen Link im Rahmen dieses Artikels irgendwie gebrauchen bzw. unterbringen? Rechte Seite (Auffaltevorgänge der Urkunden als Videoclips) http://papsturkunden.franconica.uni-wuerzburg.de/ Gruß--Tost, Renate (Diskussion) 07:24, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Din-A-4 dominierendes Format[Quelltext bearbeiten]

Angesichts des Umstandes, daß u.a. auch Banknoten und Kassenbelege Urkunden sind, also das Din-A-4-Format zumindest quantitativ bei Urkunden nicht dominiert, sollte dies auf "Urkunden in Schriftform" beschränkt werden, damit die Aussage, daß heute Din-A-4 das dominierende Format sei [unter "Geschichte"], auch als richtig angesehen werden kann.--82.83.83.232 08:41, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Eisenbahntoken[Quelltext bearbeiten]

Servus,
Ist ein Zugstab eine Urkunde?
Wenn nein, wie nennt man ganz allgemein einen Gegenstand, dessen Besitz etwas dokumentiert (z. B. eine Identität, ein Recht oder – im Falle des Schwarzen Peters – einen Nachteil?
Danke & Gruß, Ciciban (Diskussion) 17:41, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Nein, da fehlen die Schriftform und Elemente wie Aussteller und Datierung. Historisch könnte man es mit Symbolen oder Herrschaftszeichen vergleichen, von der Funktion her ist es aber eher ein Schlüssel (key wird ja heute für alles mögliche benutzt). Wie eine Spielkarte in die Reihe passen soll, erschließt sich mir zunächst nicht. Gruß --Enzian44 (Diskussion) 18:16, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
... die ist das Herrschaftszeichen des Verlierers – Ciciban (Diskussion) 19:09, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Beispiele für Urkunden"[Quelltext bearbeiten]

Hier sollte der Punkt "Gründungsurkunde z. B. für einen Verein oder ein Unternehmen" unter "Personen betreffende Urkunden" eingeordnet werden, da der Verein (wenn er denn eingetragen wird) und ggf. auch das Unternehmen eine juristische Person ist, aber jedenfalls keine Sache (i.S.d. BGB).

Ärztliche Bescheinigungen und Krankschreibungen sind doch wohl auch eine der häufigsten,aber im Artikel- Text nicht erwähnten Urkunden. Alfred Löhr (Diskussion) 09:27, 3. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Die im Artikel genannte Literatur ist für die rein juristischa Ausrichtung der Darstellung ungeeignet. --Enzian44 (Diskussion) 20:30, 3. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Zum ersten Bild: Ist die Abschrift einer Urkunde im Gesetzblatt auch eine solche ? Sind dann alle Gesetzblätter Urkunden? --Alfred Löhr (Diskussion) 22:11, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Prüfungsunterlagen auch Urkunden?[Quelltext bearbeiten]

Ist eine Prüfung, die an Hochschule oder Hochschule oder IHK usw. abgelegt wird auch eine Urkunde? (nicht signierter Beitrag von Bartosaurus (Diskussion | Beiträge) 12:50, 24. Apr. 2022 (CEST))Beantworten