Diskussion:Urschrift

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Clon in Abschnitt Fehler bei "Urschriften in der Verwaltungspraxis"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bitte deutlicher[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel macht noch zu wenig deutlich, um was es geht. --wau > 12:43, 13. Mär 2005 (CET)

Fehler bei "Urschriften in der Verwaltungspraxis"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel:

„Im Fall eines Verwaltungsrechtsstreites ist durch die Behörde nach § 82 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Original des angegriffenen Verwaltungsaktes oder des angegriffenen Widerspruchsbescheides dem Verwaltungsgericht vorzulegen.“

Dieser Teil steht im Widerspruch zum verlinkten Gesetz, da hier nur eine Abschrift und nicht das Original verlangt wird, oder?

„§ 82 VwGO Abs. 1: (...) Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.“

--Clon (Diskussion) 07:12, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten