Diskussion:Ursula Gerhardt

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von MOdmate in Abschnitt Vandalismus
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Werte IP, so tragisch der Fall sein mag, so haaresträubend ist doch das, was Sie hier in den letzten Stunden veranstalten.

1. Die Beteiligung Gerhardts an dem Urteil aus dem Jahre 1993 ist nicht hinreichend nachgewiesen. Die Quellenangabe gibt dafür jedenfalls nichts her. Außerdem bezweifle ich, dass am Amtsgericht Hamburg-Blankenese allein Frau Gerhardt für Jugendschutzsachen zuständig war.
2. Die Revision war wegen einer Aufklärungsrüge erfolgreich. Vielleicht schauen Sie erst einmal nach, was das bedeutet, ehe Sie Frau Gerhardt im Artikel zwischen den Zeilen eine gewisse "Nachlässigkeit im Umgang mit dem Sexualstrafrecht" unterstellen. Anders formuliert: Wäre Ihnen eine Rechtsbeugung lieber gewesen? Außerdem wurde der Beschluss von fünf Richtern unterzeichnet, was aber nicht heißt, dass Ihn auch Frau Gerhardt mitgetragen hat. Auch insoweit empfehle ich Ihnen, zunächst etwas über das Zustandekommen kollegialgerichtlicher Beschlüsse und Urteile herauszufinden, ehe Sie hier "scharf schießen".

MfG, MOdmate 16:43, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Dritte Meinung: Wenn ein Richter oder eine Richterin im Verlauf seiner/ihrer Tätigkeit wegen eines umstrittenen Urteils öffentlicher Kritik ausgesetzt war, sollte das in neutraler, sachlicher Form in den Artikel hinein. Die Ergänzungen der IP erfüllen dieses Kriterium nicht. Vielmehr zielt die Zusammenstellung der Tatsachen ganz klar darauf ab, Frau Gerhardt eine Mitschuld am sexuellen Missbrauch von Kindern vorzuwerfen. Solange es keine belastbaren Quellen gibt, die belegen, dass solche Vorwürfe in der öffentlichen Diskussion erhoben wurden, ist das POV und unenzyklopädisch. WP ist nicht dazu da, Auseinandersetzungen zu führen, sondern sie – sofern relevant – zu referieren. --Jossi 18:23, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Da ich ja der Erstrevertierer in diesem EW war, dachte ich mir, mit dem Beibringen der Quellen wäre die Sache hinreichend belegt. Allerdings habe ich diese Quellen nicht selbst überprüft. Senatsentscheidungen (soferne es 1993 eine war) sind nicht einer Person zuzuordnen. Das gleiche gilt auch für die nachfolgenden Entscheidungen. Ansonsten ist Jossi bzgl. der tendenziellen Form der Darstellung recht zu geben. --Hubertl 08:37, 3. Mai 2008 (CEST)Beantworten


@MOdmate: Mir sind sowohl die Rechtsnatur der Aufklaerungsruege als auch das Zustandekommen kollegialrichterlicher Beschluesse hinlänglich bekannt. Ich habe den Kram auch studiert. Sie muessen also nicht mir strafrechtliche Unkenntnis vorwerfen, denn dieser Vorwurf geht fehl, jedenfalls soweit er von Ihrer Richtung in meine gerichtet ist. Im vorliegenden Fall war das Unterlassen des entsprechenden Beweisantrages mit dem klaren Kalkül, hierdurch mit einer Aufklärungsrüge das Urteil in der Revision zu Fall zu bringen m. E. klar rechtsmissbraeuchlich. Der BGH hätte wenigstens mal überlegen können (interessante Überlegungen hierzu finden sich in Wessels, JuS 1969, 1 ff.), ob man in derartigen Extremfällen nicht eine minimale Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatz andenken kann. Meinetwegen kann der BGH dann ja zu einem anderen Ergebnis kommen (was er unter Beteilung von Frau Gerhardt sicher getan hätte...), aber weder GBA in seinem Antrag noch BGH in seinem Beschluss haben auch nur mit einem einzigen Wort hierüber nachgedacht.
Kurzum: Frau Gerhardt hat als Richterin in Blankenese und am BGH in Leipzig alles richtig gemacht, ich habe -im Gegensatz zu MOdmate- keine Ahnunung von Jura und das System von Wikipedia nicht verstanden...
Frei von jedweder Ironie und Polemik: Wie ist denn jetzt das allgemeine Stimmungsbild zur 176er Passage? Kann sie in neutraler Form rein, sobald Itzehoe sein Urteil gemacht hat?
Was, bitte, ist mit "176er Passage" gemeint? Im Übrigen würde es die Übersicht über die Diskussion ungemein erleichtern, wenn Diskussionsbeiträge generell signiert würden. --Jossi 11:09, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Vandalismus[Quelltext bearbeiten]

Liebe IP, wenn du hier noch ein einziges Mal einen unsachlichen Kommentar in den Artikel schreibst, dann stelle ich gegen dich einen Sperrantrag. Etwas anderes als Vandalismus kann ich in deinem Verhalten nämlich nicht erkennen. -- MOdmate 16:19, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Meine Kommentare sind nicht unsachlich, sondern treffen den Kern. Ursula Gerhardt hat die ihr qua Amtes verliehene Macht genutzt, Kinderfickern die Verrichtung ihres schmutzigen Werkes zu erleichtern. Das ist ja nun einmal so, MOdmate (xxxxxxxxxxxxxxxx). Und deshalb ist esauch schlicht und ergreifend so, dass die Welt sicherer geworden ist, nachdem sie auf ihrem Altenteil sitzt (und da wahrscheinlich schlaue Reden ueber Resozialisierung und Täterbiographien schreibt). Und jetzt stellen Sie mal Ihren Sperrantrag, Sie xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.143.66.143 (DiskussionBeiträge) 22:48, 18. Mai 2008) --Jossi 01:08, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Dein Wunsch wurde soeben von mir erfüllt. --Jossi 01:08, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Besten Dank! Ich glaube allerdings nicht, dass das viel nützen wird. Die Beleidigungen der IP schicke ich erstmal in die Artikel-History. -- MOdmate 13:18, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten