Diskussion:Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 195.82.67.50 in Abschnitt Toter Link
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Bitte um Klaerung[Quelltext bearbeiten]

Habe den Beitrag gerade gelesen und habe einige Zweifel bei der Darstellung:

1. "Neu ist durch diese Rechtsprechung die Definition des Schutzbereichs von Art. 16 GG als ein Grundrechtskomplex aus Staatsbürgerschaft und Auslieferungsschutz, ein Maßstab woran auch die Gesetzgebung zur Deutschen Staatsangehörigkeit künftig gemessen wird." - Dies wird nicht ausdruecklich aus dem Urteil deutlich

2. "Das Gericht sieht in der Staatsangehörigkeit und dem Auslieferungsverbot einen zusammenwirkenden Grundrechtskomplex und beschreibt ihn orientiert am völkerrechtlichen Heimatbegriff." - Dies wird ebenfalls nicht aus dem Urteil deutlich

Bitte ganzes Urteil lesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050718_2bvr223604.html (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.190.223.52 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 17:41, 24. Aug 2006 (CEST))

Datum[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich finde, das Datum des Urteils gehört auch in den einführenden Absatz. Nicht nur in die Infobox. --Boobarkee 01:04, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Toter Link[Quelltext bearbeiten]

Dieser Link führt nicht mehr ans Ziel. Quelle: Deutscher Bundestag, Bundesgesetzblatt 2006 I Nr.: 36 Seiten 1721 bis 1726. (PDF; 0,1 MB) (nicht signierter Beitrag von 195.82.67.50 (Diskussion) 10:57, 4. Feb. 2014 (CET))Beantworten