Diskussion:Usus modernus pandectarum

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Kampf Romanisten und Germanisten
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Der Text müsste gegliedert werden. --Martin Hoffmann 11:09, 30. Jul. 2007 (CEST)

CIC[Quelltext bearbeiten]

Verweis nach bkl CIC bitte klären. --Knoppen 20:56, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Römisch-kanonisches Recht, was ist das?[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "römisch-kanonisches Recht" irritiert mich. Meines Wissens gibt es das römische Recht und das kanonische. Im ius commune geht es imho um römisches = weltliches Recht, oder gab es im ius commune kirchenrechtliche Einflüsse, die so bedeutend waren, dass sie diese Begriffskombination (römisch-kanonisch) rechtfertigen? Und wird diese Kombination irgendwo außerhalb des Artikels benutzt?

Ich fühle mich nicht dazu aufgerufen, kanonisches Recht zu beschreiben, weder als selbst gesetztes Recht der Religionsgemeinschaften (Kirchenrecht) noch im Sinne des Staatskirchenrechts in der Außenbeziehung der Religionsgemeinschaften zum Staat, denn dazu kenne ich mich viel zu schlecht aus. Aus dem weltlichen Betrachtungswinkel der Rezeption des römischen Rechts nach Iustinian (Spätantike) lässt sich aus meiner Sicht allerdings diese Brücke schlagen: (sakrales) Gewohnheitsrecht - erste Kodifikationen (XII Tafeln...) - Kaiserrecht - CIC - Rezeption durch Glossatoren/Kommentatoren - mores gall./ital. - Usus modernus pandectarum - Natur-/Vernunftrecht - Historische Rechtsschule - Pandektistik - BGB. Daneben stets Einsickerungen lokaler Einflussfaktoren. Angesprochen auf das ius commune, lässt sich allerdings recht umfängliche Kongruenz feststellen mit dem „gemeinen Recht“. Lässt sich unter diesem Blickwinkel die Frage vielleicht beantworten? Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 12:15, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Kampf Romanisten und Germanisten[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Abschnitt über die "Redaktionskontroverse" stark irreführend. Es wird der Eindruck erweckt das römische Recht hätte erst im 16. Jahrhundert seinen Weg ins Reich gefunden. Das stimmt aber so nicht: Die Gesetze von Roncaglia sind stark römisch rechtlich beeinflusst. Die Regalia sind dann in der Goldenen Bulle auf die Reichsstände übergegangen. Zusätzlich gibt es noch das Stadtrecht von Nürnberg, das zur Hälfte aus römischen Recht besteht und von doctores entworfen wurde. Diese wurden ja wohl im Reich an den bereits existierenden Universitäten ausgebildet. Es erscheint mir sinnvoll den Abschnitt dahingehend zu ändern und am besten noch die Abschnitte in den Artikeln "Römisches Recht" und "Rezeption des römischen Rechts" anzugleichen. --Der inquisitor 1542 (Diskussion) 17:02, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Ich fühle mich dazu angesprochen. Die Kritik ist berechtigt. Du weißt aber auch, dass Wikipedia ein open process-Projekt ist? Also bringe Dich bitte ein. Das was ich zuletzt zusammengetragen habe, stammt aus den Federn Koschakers und Wieackers, die beide für Ihre zugespitzten Formulierungen bekannt sind. Aber gerade die Provokation die von den beiden ausgeht, war für mich zur Eröffnung erfrischend. Natürlich lernten deutsche Juristen bereits ab dem 12./13. Jahrhundert bei den italienischen (Post-)Glossatoren in Bologna. Die Ergebnisse konnten kaum ohne Niederschlag bleiben. Dazu ist aber eine eigene Aufarbeitung notwendig. Man muss aber auch trennen zwischen der „Translatio imperii“ und der „praktischen“ Rechtsrezeption. Allein der Tatbestand der translatio ist noch ungenügend unterfüttert.
Und: die für die Rezeptionen in Teilen Deutschlands ausschlaggebenden Zeitpunkte müssen schlussendlich in den Artikel eingeflossen sein, das ist zur Darstellung mein eigener Anspruch. Ich kann meine Arbeit nur in immer kleineren homöopathischen Dosen leisten und das in dem Bewusstsein, dass unglaublich viel noch zu leisten ist. Regelmäßig handle ich autorenweise ab. Zu den drei genannten Artikeln war das erst der Anfang eines strategischen Überarbeitungsversuchs. Relativierungen sind beim inhaltlichen Zubau sicherlich vorzunehmen. Weitere Werke von Kunkel, Wesel und Kaser liegen zwar auf meinem Tisch. Wo aber stehen die anderen bücherbepackten Tische? Ich allein könnte die Gesamtausgewogenheit nur über lang gestreckte Zeiträume gewährleisten, eher bin ich altersbedingt gestorben, bevor der Zustand erreicht wäre. Hättest Du nicht Lust, weniger Wikipedia zu lesen und stattdessen etwas mitzuarbeiten? Ich verrate Dir: derzeit wären wir auf dem Gebiet gerade mal zu zweit. Danke aber für Deinen wertvollen, mir natürlich auch bekannten Hinweis. --Stephan Klage (Diskussion) 20:06, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten