Diskussion:Völkerstrafrecht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:A460:7E01:1:6053:C2A0:BD4A:9E43 in Abschnitt Photo des Internationalen Strafgerichtshofes
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Jedoch[Quelltext bearbeiten]

Die folgende Textpassage ist kritisch:

Zwar sind die Nürnberger Prozesse oft als "Siegerjustiz" gewertet worden; auch wurde dem Militärtribunal vorgeworfen, es verletze den Grundsatz "nulla poena sine lege" bzw. "nullum crimen sine lege", indem es quasi neue Völkerstrafrechtstatbestände kreierte. Jedoch sind die Grundsätze, die im Urteil von Nürnberg niedergelegt sind, grundlegend und zum Teil noch heute gültig.

Das jedoch suggeriert einen logischen Zusammenhang wo keiner gegeben ist. Du bist Bundesdeutschland 23:12, 9 November 2005 (CET)

Selbiges wollte ich auch gerade nachfragen. Dass etwas immer noch besteht, rechtfertigt ja keine Entschuldigung für die Verletzung von "nulla poene sine lege". Daher nehme ich es heraus. --Cropper 13:34, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wo ist das Völkerstrafrecht normiert?[Quelltext bearbeiten]

Zunächst mal: Für Wikipedia-Verhältnisse ein erfeulich guter Artikel. Was mir jedoch noch fehlt, ist 

a) Eine Verortung der völkerstrafrechtlichen Normen. Wo sind diese aufgeführt? In einem int. Abkommen? In mehreren? Eine Auflistung, die nicht zwingend alle Tatbestände enthalten muß, wäre nicht schlecht.

b) Wie läuft das Rechtsetzungsverfahren für Völkerstrafrecht ab? Ist dafür immer ein Abschluß eines multilateralen Abkommens erforderlich. oder gibt es eine Ermäcgtigung z.B. der UNO, direkt-etwa in Form von resolutionen-Strafrecht zu setzen?

Gruß: Finanzanwärter

Ich vertraue dem dt. Gesetzgeber insoweit um zu sagen, daß das ziemlich genau der Inhalt des VStGB sein dürfte - auch wenn dies erstmal natürlich nur deutsches Recht ist, das ist klar. --84.154.56.216 20:00, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Entsprechender Abschnitt eingefügt. Erzer (Diskussion) 15:28, 2. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Mit Inhalt des Abschnittes grundsätzlich einverstanden, mit Ausnahme des deutschen Völkerstrafgesetzbuches: keine originäre Völkerrechtsquelle und zudem gilt dies nur für Deutschland. Sollte entsprechend angepasst werden. --Alles fliesst (Diskussion) 21:41, 2. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Hast schon Recht; wollte auch nicht ausdrücken, dass das VStGB selbst Rechtsquelle ist, sondern dass der gegenwärtige Bestand des Völkerstrafrechts (insb. des VölkergewohnheitsR) im VStGB niedergeschrieben ist. Aber in jetziger Form wohl in der Tat zu verkürzt bzw. irreführend, ich schau mal, wie ich es ändere. Erzer (Diskussion) 22:04, 2. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Hab den Abschnitt entsprechend angepasst. Jetzt einverstanden? Erzer (Diskussion) 09:18, 3. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Scheint mir i.o. zu sein.--Alles fliesst (Diskussion) 20:48, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Photo des Internationalen Strafgerichtshofes[Quelltext bearbeiten]

Das hier verlinkte Photo zeigt das ehemalige Gebäude. Inzwischen wurde ein neuer Gebäudekomplex erstellt. Im Artikel desInternationalen Strafgerichtshofes ist das richtige Photo verlinkt. Möchte vielleicht jemand dies anpassen? Ich kann das nicht.. --2A02:A460:7E01:1:6053:C2A0:BD4A:9E43 14:59, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten