Diskussion:Vagantenbischof/Archiv/2006

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.46.77.158 in Abschnitt Apostolische Sukzession
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Apostolische Sukzession

Nach langer Beobachtung meldet sich hier wieder der Erstverfasser zu Wort.

Zu den Diskussionsbeiträgen:

  • @Christianus: Die Formulierung "Sie üben ihr Amt somit in ihrem eigenen Namen, ohne weiteren kirchlichen Auftrag ... aus" war vielleicht etwas unglücklich, sie stammt aber nicht von mir, sondern von dem alt-katholischen Theologen und Bischof Urs Küry. Natürlich kann ein Bischof sein Amt nicht "im eigenen Namen" ausüben - sonst wäre er ja kein christlicher Bischof. Er übt es nur im Namen Gottes aus - oder im Namen Christi - oder gar nicht. Wann nun eine Bischofsweihe ungültig ist, darüber gibt es unter Katholiken (zu denen ich eben nicht nur die Römer, sondern auch die Utrechter und die Anglikaner zähle) geteilte Meinungen. Die strenge Richtung hebt auf die doppelte "intentio" bei der Bischofsweihe ab und sagt sinngemäß: "Wenn auch nur eine der beiden Absichten - die des Weihenden wie die des Geweihten - auf sein eigenes Wohl mehr als auf das der Kirche gerichtet sein sollte, so ist diese Weihe ungültig." Die etwas mildere Richtung - zu der auch Urs Küry gehörte, wie auch Bischof Joachim Vobbe, betrachtet jede Bischofsweihe als gültig, die
    • von (mindestens) einem gültig geweihten Bischof
    • öffentlich
    • für ein tatsächlich bestehendes Bistum (Diözese) oder eine tatsächlich bestehende Gemeinde
    • unter Handauflegung und Herabrufung des Heiligen Geistes auf den Geweihten
    • vollzogen wird.

Ist einer dieser Punkte fraglich, so spricht man von einem "Vagantenbischof" oder einem "vaganten Bischof", je nachdem ob man eher die Ungültigkeit oder die Gültigkeit der Weihe betonen will.

Hallo Erstverfasser, hier meldet sich der überarbeiter zu Wort.- Da ich u.a. den Pasus "Vagantenbischof wird oft als Kampfbegriff" gebraucht, verfasste, hierzu eine Erklärung die perfekt zu deiner Ausführung hier passt. Genau dieser Bischof Vobbe tut seine eigenen Kriterien untergraben indem er z.B. die Amtsträger anderer Kirchen als Vaganten abstempelt, obwohl diese nach den hier postulierten Kriterien echte Bischöfe sind - Hier, dass Beispiel Freikatholische:

1)** von (mindestens) einem gültig geweihten Bischof öffentlich

hierzu vergleiche die Bilder: http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0021.jpg

http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0013.jpg

2) ** für ein tatsächlich bestehendes Bistum (Diözese) oder eine tatsächlich bestehende Gemeinde

hierzu vergleiche die Bilder, und die Zählung:

http://www.remid.de/remid_info_zahlen.htm http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0100.jpg http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0026.jpg

3) ** unter Handauflegung und Herabrufung des Heiligen Geistes auf den Geweihten vollzogen wird

hierzu vergleiche diese Bilder:

http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0014.jpg http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0011.jpg http://freikatholische-kirche.de/bilder/IMG_0004.jpg

Erdrückende Beweislast, nicht?!? Demnach, sind alle Punkte erfüllt - Warum nur, wird dann immer noch so getan, als wären alle anderen katholische Gruppen außer der altkatholischen "Vaganten"? Dies kann demnach nur politisch motiviert sein, und hat mit einer ehrlichen Auseinandersetzung zu diesem Thema nichts zu tun. Gruß--Reval 14:24, 08. Jul 2006 (CET)

Tatsächlich bestehende Diözese - das hieße ja, daß sämtliche rk Weihbischöfe (die ja Bischöfe "virtueller" untergegangener Diözesen sind) nach altkatholischer Lesart ungültig wären? Firmian 08:59, 19. Jan. 2009 (CET)
Das könnte wohl in der Tat strittig sein. Aber evtl. vermengt ihr hier Suffragan- und Titularbischöfe? Ich weiß nicht, ob alle Hilfs- oder Suffragan- (heute wohl Weihbischof genannten) Bischöfe der RKK wirklich nur auf Steinhäufen in Nordafrika ohne tatsächlich bestehende Gemeinde, für die sie mit tätig sein sollen, als geweiht anzusehen sind. Es ist ja auch Definitionssache, was man als vorhandene Gemeinde und als Beauftragung mit Dienst und Aufgabe ansieht.--84.46.77.158 20:11, 8. Feb. 2010 (CET)