Diskussion:Vaterschaftsurlaub

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Carolin in Abschnitt Beamtenrecht?
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Beamtenrecht?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht klar, warum der Artikel in die Kategorie:Beamtenrecht eingeordnet ist. --Forevermore 20:31, 9. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Die Kategorien wurden in Analogie zu "Mutterschafturlaub" vergeben, im Artikel steht allerdings noch nichts über einen Bezug zum Beamtenrecht. Beispiele hierfür wären:
  • Beamte einzelner Schweizer Kantone "Vaterschaftsurlaube sind in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen." [1] (auch z.B. [2], [3]),
  • Beamte der EU-Kommission, 10 Tage [4],
  • und in etwas abgewandelter Form für Beamte in Deutschland gemäß Sonderurlaubsverordnung: "bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin 1 Arbeitstag" [5].
Das müsste man aber im Grunde in den Artikel schreiben, sonst ist die Vergabe der Kategorie in der Tat unverständlich. (Das Gleiche wäre auch zum Artikel "Mutterschaftsurlaub" zu sagen.) --Carolin 08:40, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Soeben im Artikel ergänzt. --Carolin 09:22, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten