Diskussion:Vatikanstadt

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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:55, 4. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Da ich selbst keine gescheite Quelle habe, vermerke ich das nur hier in der Diskussion anstatt den Artikel selbst zu editieren: Laut der englischen Wikipedia hat Vatikanstadt eine Fläche von 0,49 km² und nicht (wie hier angegeben) 0,44 km². Dabei berufen sie sich auf einen "De Agostini Atlas Calendar", der in einer früheren Ausgabe wohl die inkorrekte Zahl 0,44 angegeben hat und diese in einer späteren Edition zu 0,49 korrigiert hat. 2A02:2455:E5E:8800:9AAF:65FF:FE58:467F 13:01, 30. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

90 Prozent der Vorfälle bleiben unbestraft, da die Täter nach Italien fliehen[Quelltext bearbeiten]

Das erschließt sich mir nicht. Nur weil ich das Land verlasse, bin ich doch nicht straffrei? --2A02:908:3A1:F6E0:A425:6BCE:4C25:B6CE 12:51, 24. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Wenn ich das Land verlasse, so kann ich nicht mehr verfolgt werden, da die nationale Polizeibehörde einer Nation in einer anderen Nation keine Befugnisse hat. Auch muss bedqacht werden, dass jede Nation ihre eigene Gesetze hat und entsprechend agiert werden muss. Nur Europol und Interpol haben die Befugnisse Grenzübergreifend zu agieren, aber die werden wegen eines einfachen Handtaschendiebstahls nicht eingeschaltet. Für Europol und Interpol müssen schon schwerere Straftaten vorliegen. Daher bleiben also die meisten Fälle ungestraft (Straffrei). Ein Polizeibehörde einer Nation kann den Fall zwar weiter an die Polizeibehörden eines anderen Land geben, ob diese dann verfolgt wird, ist eine andere Sache. Und insbesonderes bei kleineren Diebstählen wird man sich nicht die Mühe machen, Grenzübergreifende Ermittlungen durchzuführen. Der Aufwand würde nicht in Rellation stehen. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 13:04, 24. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Ganz so ist es nicht, ich gebe Art. 22 Abs. 1 des Lateranvertrags zu bedenken:

Auf Ersuchen des Heiligen Stuhles und durch Bevollmächtigung von seiner Seite, die von Fall zu Fall oder für dauernd erteilt werden kann, wird Italien auf seinem Gebiet für die Bestrafung der in der Vatikanstadt begangenen Straftaten sorgen, ausser wenn der Täter sich auf italienisches Gebiet geflüchtet hat. In diesem Fall wird gegen ihn ohne weiteres auf Grund der italienischen Gesetze vorgegangen.

Gerade beim Handtaschendiebstahl und anderer Kleinkriminalität dürfte allerdings bei gelungener Flucht auf italienisches Gebiet die Aufklärungsrate kaum sehr hoch sein. Kratzbaum (Diskussion) 15:16, 11. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Vorschlag: "90 Prozent der Vorfälle bleiben ungesühnt - selbst obgleich der Lateranvertrag Italien bei (häufiger) Flucht des Täters auf italienisches Gebiet ein originäres Recht zur Verfolgung auf dem Territorium der Vatikanstadt begangener Straftaten einräumt." Dazu Fußnote mit Text des Art. 22 Abs. 1 des Lateranvertrags wie oben. Oder liest jemand in den Text was was anderes rein? Kratzbaum (Diskussion) 15:23, 11. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Wer ist in der Vatikanstadt zu römisch-katholischem Glauben verpflichtet?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Religion dieses Artikels steht: Zu römisch-katholischem Glauben verpflichtet sind nur die Kardinäle. Der Papst nicht??? Gemäß dem Artikel Papstwahl (Abschnitt Passives Wahlrecht) muß ein Papst nicht vorher Kardinal gewesen sein. Auch wenn das in der Praxis seit 1378 stets so ist. --Kirchenfan (Diskussion) 23:21, 13. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Im Grunde ist selbst der Satz mit den Kardinälen (jedenfalls in diesem Zusammenhang) unsinnig. Kardinäle sind nicht deshalb dem katholischen Glauben verpflichtet, weil und sofern sie Einwohner der Vatikanstadt sind, sondern "ex officio" - völlig gleichgültig, ob sie dort oder irgendwo anders leben. Kratzbaum (Diskussion) 13:06, 17. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]
Laut dem Artikel zur Schweizergarde müssen die Gardisten katholisch sein. Da hättten wir eine weitere Gruppe. Oder können die Gardisten konvertieren und in der Garde bleiben? Ausserdem gibt es doch Priester, die keine Kardinäle sind (oder sind alle Priester in der Kurie usw. Kardinäle?). Priester müssen aber auch katholisch sein, sonst verlieren sie doch wahrscheinlich Amt und Würde. Und es gibt doch Mönche und Nonnen im Vatikan, die müssen wohl auch katholisch sein. Mir scheint diese ganze Aussage fragwürdig.--2001:BB8:2002:2400:FC41:F4B1:CA12:2AD4 14:28, 6. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Falsche Fläche Vatikanstadtes[Quelltext bearbeiten]

Die Fläche des Vatikans wird in diesem Artikel als 0,44km² angegeben. Es wurde allerdings laut dem "Calendario Atlante De Agostini" (https://it.wikipedia.org/wiki/Calendario_Atlante_De_Agostini) 1945-1946 zu 0,49km² geändert. Lässt sich auch in der englischen Version (https://en.wikipedia.org/wiki/Vatican_City) nachlesen, da ist es richtig dargestellt.


Leider kann man den Artikel aus irgendeinem Grund nicht mehr bearbeiten, sodass ich das hier reinschreiben muss. Falls irgendjemand die Möglichkeit hat, die Seite doch zu bearbeiten, könntet ihr das vielleicht in der Infobox ändern? --Fehlerdetektiv (Diskussion) 11:44, 27. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist aufgrund von mehrfachem Missbrauch gesperrt. Ich habe deinen Einwand in Bezug auf die Fläche geprüft und den Artikel dementsprechend angepasst. Es ist nun dieselbe Formulierung wie in der englischen Wiki. Grüße --Launus (Diskussion) 15:24, 28. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]