Diskussion:Verantwortliche Elektrofachkraft

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Darkking3 in Abschnitt Satz ist nicht eindeutig.
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Satz ist nicht eindeutig.[Quelltext bearbeiten]

"Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass die Verantwortung für einen elektrotechnischen Betrieb bzw. Betriebsteil eines Unternehmens, z. B. für die Planung, den Bau, den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie für die Auswahl und den Einsatz von im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen (z. B. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) oder zur Prüfung befähigte Personen) von einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) übernommen werden sollte, um den rechtlichen Anforderungen passend Rechnung zu tragen. "

"es ist ERFORDERLICH, dass etwas von jemandem übernommen werden SOLLTE" ist zweideutig. Entweder ist es erforderlich, dann MUSS es übernommen werden (Zwang), oder es ist nicht erforderlich, dann ist es möglich, dass es von jemandem übernommen werden SOLLTE (drigende Empfehlung).

Korrekturvorschlag:

"Aus diesen Gründen sollte die Verantwortung für einen elektrotechnischen Betrieb bzw. Betriebsteil eines Unternehmens, z. B. für die Planung, den Bau, den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie für die Auswahl und den Einsatz von im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen (z. B. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) oder zur Prüfung befähigte Personen) von einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) übernommen werden, um den rechtlichen Anforderungen passend Rechnung zu tragen. "

--217.6.254.90 11:37, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ich habe das mal konkreter definiert. Bitte nochmal prüfen, danke. --darkking3 Թ 13:00, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten