Diskussion:Verbandsklage

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 176.198.176.175 in Abschnitt "Wende von 1981"? :-/
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"...sondern die der Allgemeinheit."

Es geht eher um die Interessen der Mitglieder, oder vom externen Standpunkt aus, um öffentlich anerkannte Interessen. Die Interessen von Behinderten etwa sind nicht dieselben wie die von Nichtbehinderten, doch sind nur beide zusammen die Allgemeinheit.

Verallgemeinerung[Quelltext bearbeiten]

In der vorliegenden Form erscheint mir der Artikel zu speziell: Das Verbandsklagerecht gibt es nicht nur im Naturschutz, sondern auch anderswo, z.B. im Sozial- und Wettbewerbsrecht. Sollte durch einen Experten entsprechend erweitert werden. Außerdem sollte bei der Gelegenheit der Rechtsthemen-Kasten rein. -- 217.228.186.187

Erledigt. Zufrieden? --Alkibiades 21:50, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Verschieben?[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für sinnvoller, diesen Artikel auf das Lemma Verbandsklage zu verschieben. das ist allgemeiner. Das ist momentan ein redirect hierher. Den kann man leider nicht durch verschieben überschreiben, da er schon einmal geändert wurde. Ich würde also die Schnellöschung des Redirect beantragen, wenn keiner was dagegen hat. --Alkibiades 21:50, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Tierschutzrechtsaspekt sollte ergänzt werden.-Goiken 13:14, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Tierschutz Verbandsklage[Quelltext bearbeiten]

Hallo,anbei ein Vorschlag, ohne Quellenngaben (die folgen aber gerne wenn der Grundartikel fertig ist bzw. befürwortet wird). VG --Bundesverband Tierschutz e.V. (Diskussion) 13:06, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Im Jahr 2002 wurde das Grundgesetz um das Staatsziel Tierschutz erweitert. Tiere sind u.a. sind damit vor nicht artgerechter Haltung, unnötigen Leiden und der Zerstörung ihrer Lebensräume zu schützen. Tiernutzer und Tierhalter hatten zwar die Möglichkeit, Entscheidungen zuständiger Behörden anzufechten, doch wenn Tierschutzbestimmungen verletzt wurden, waren die Rechtsschutzmöglichkeiten angesichts eines fehlenden Klagerechts nur unzureichend. Tierschutzorganisationen konnten Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entschied dann allein, ob sie Anklage erhebt oder die Ermittlung einstellt.

Eine Verbandsklage anerkannter Tierschutzverbände kann sicherstellen, dass Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn allein der Verdacht auf Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen besteht. Außerdem soll das Verbandsklagerecht sicherstellen, dass Verwaltungsentscheide sorgfältiger vorbereitet und die Verbände rechtzeitig in Behördenentscheidungen einbezogen werden. Sie bewirkt auch, dass Entscheidungen von Behörden nicht nur aus Sicht der Tierhalter und -nutzer, sondern aus Sicht der Tierschutzbelange gerichtlich überprüfbar werden.

Als erstes Bundesland führte Bremen im Jahr 2007 das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ein. Hamburg und Nordrhein-Westfalen folgten im Jahr 2013. Ein Jahr später Rheinland-PFalz und das Saarland. In Niedersachsen und Baden-Württemberg wird das Verbandklagerecht demnächst sehr wahrscheinlich auch eingeführt. In anderen Bundesländern scheitert das Verbandsklagerecht meistens am Widerstand der CDU, CSU und/oder FDP, die dort die Mehrheit im Parlament haben.

Ich habe gerade den Text du NRW in zwei Sätze umgeschrieben. Das muss reichen. Grüße --h-stt !? 18:03, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Verbandsklagerecht in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Fehlt leider völlig.

Geschichte des Verbandsklagerechtes[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand eventuell etwas zur Geschichte des verbandsklagerechtes (gern auch in D) hinzufügen?

Danke für die Anregung, ich habe mal die Grundzüge hingeschrieben. Für mehr fehlt mir grad die Zeit zur Recherche. Grüße --h-stt !? 16:16, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten

"Wende von 1981"? :-/[Quelltext bearbeiten]

Ist der Rest besser? 176.198.176.175 21:29, 26. Dez. 2022 (CET)Beantworten