Diskussion:Verbraucherzentrale

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Hallo,

habe gerade eben den Artikel ergänzt, und der Link unter Punkt 10 wird nicht korrekt dargestellt...woran könnte das liegen? --josef2610 18:22, 20. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Geändert: "Dieser Preis gilt pro Frage" in "Dieser Preis gilt pro Fall"

Nichtbearbeitung mancher Fälle: Beruht aufgrund fehlendem Personal (bedingt durch Geldmangel) (Nachweis Geldmangel: siehe Geschäftsbereichte der einzelnen Verbraucherzentralen bzw. des vzbv)

Im Artikel steht derzeit folgendes:

"Eine Beratung, auch per E-Mail, ist häufig nicht kostenlos. In Nordrhein-Westfalen werden beispielsweise 15 Euro für eine E-Mail-Beratung berechnet. Dieser Preis gilt pro Frage. Die Verbraucherzentralen sind somit nicht wie häufig angenommen eine von der öffentlichen Hand getragene Instanz, die dem Bürger kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn dieser Opfer von Verstößen gegen den Verbraucherschutz wird. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Verbraucherzentralen in manchen Fällen gar nicht auf Anfragen reagieren. Wie hoch die Beantwortungsquote ist, ist bisher nicht untersucht."

Der Text ist nicht ausgewogen; die Preisliste der VZ-NRW ist auf http://www.vz-nrw.de/link326872A.html, die Erläuterung zu gestrichenen öffentlichen Mitteln auf http://www.vz-nrw.de/link299272A.html und im Jahresbericht 2006 http://www.vz-nrw.de/link191894A.html werden Finanzen und Beratungszahlen offengelegt.

Den Vorwurf, Geld für die Beratung zu nehmen, gehört deshalb nicht unter Kritik an der Verbraucherzentrale, sondern unter Kritik an der jeweiligen Landesregierung.

Zu den unbeantworteten Anfragen fehlt eine Quelle: Wikipedia:Belege

Deshalb habe ich den Abschnitt Kritik im Artikel gelöscht.

---- 17:15, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Grundsätzlich eine Bitte: Vor dem Revertieren erst das Ergebnis einer Diskussion abwarten! Wünschenswert wäre es, sich in der Diskussion auf eine Version zu verständigen, die allgemein akzeptiert ist, und dann den Artikel zu verändern. Sonst ist doch die Gefahr recht groß, dass ständig hin und her editiert wird und das Ganze in einem Edit-War endet.
Zur Sache: Ich halte es insgesamt nicht für angebracht, den Abschnitt 'Kritik' komplett zu löschen, da es durchaus Kritik gibt. Wenn Du die Nennung der 15 Euro als Beispiel für nicht ausgewogen hältst, kann man das ja ergänzen, etwa durch den von Dir genannten Link. Man muss allerdings sagen, dass es auch durchaus noch höhere Tarife gibt. Dann aber bitte nicht einfach löschen, sondern ausgewogener darstellen.
Der Vorwurf, Geld für Beratung zu nehmen, gehört insgesamt doch hierher. Ich denke, im Artikel "Landesregierung" wäre dieser Abschnitt fehl am Platz. Auch für das Schulwesen sind die Landesregierungen verantwortlich. Kritik am Schulwesen in Deutschland gehört trotzdem in den entsprechenden Artikel, nicht in einen Artikel "Landesregierung". Man kann allerdings durchaus hier im Artikel ergänzen, wer politisch verantwortlich ist.
Was unbeantwortete Emails angeht, ist es wohl schwer, eine Quelle zu finden. Aus diesem Grund ist ja auch ergänzt, dass es keine systematischen Untersuchungen gibt. Ich persönlich kann nur sagen, dass ich bisher genau zweimal eine Email verschickt habe, die beide nicht beantwortet wurden. --Funnyeric 16:23, 26. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo Funnyeric, auf Wikipedia:Belege steht, dass alles, was nicht belegt ist, gelöscht werden darf. Ich habe den Text hingegen nicht gelöscht, sondern auf die Diskussionsseite verschoben, damit jede Aussage, für die sich ein Beleg findet, wieder zurückverschoben werden kann.

"Eine Beratung, auch per E-Mail, ist häufig nicht kostenlos." Wo ist der Beleg für "häufig", also eine Statistik über den Anteil der kostenlosen Beratungen? Auf welche Verbraucherzentralen bezieht sich die Statistik (nur NRW, auch Schweiz, ...)?

Für eine Enzyklopädie relevant ist nicht, wieviel Euro in NRW die E-Mail-Beratung kostet, sondern dass die Beratung zum Teil kostenpflichtig ist; interessant wären Angaben, in welchem Bereich der Anteil liegt, den die Beratungsentgelte am Gesamthaushalt der Landesverbraucherverbände haben. Diese Angabe gehört aber nicht unbedingt unter Kritik, sondern unter Finanzierung.

"nicht wie häufig angenommen eine von der öffentlichen Hand getragene Instanz" - Wo ist der Beleg, dass dies häufig angenommen wird?

Wenn es zu unbeantwortete E-Mails keine Quelle gibt, dann scheint das ein Einzelfall (Spamfilter?) zu sein, ansonsten hätte da schon jemand drüber geschrieben. Deshalb gehört das -- wie in Wikipedia:Belege beschrieben -- nicht in eine Enzyklopädie wie die Wikipedia. ---- 19:11, 27. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo --,
Vielleicht eine Anmerkung vorweg: Meiner Meinung nach ist Wikipedia:Belege sicherlich sinnvoll und soll natürlich auch die Grundlage für das Belegen in Wikipedia sein. Dennoch muss man ein bisschen Spielraum walten lassen, sonst darf man gar nichts mehr schreiben oder hat hinter jeden Satz ein Zitat. Nur mal ein kleiner Test: Versuch mal zu belegen, dass Franz Walter in Steinheim geboren ist, wenn Du seine Geburtsurkunde nicht zufällig online findest ;-)
Ok, aber jetzt ernst: Dass "häufig angenommen" wird, dass Verbraucherzentralen kostenlos beraten, ist tatsächlich Spekulation. Da darf ich nicht von meinem Umfeld auf andere schließen. Das "wie häufig angenommen" können wir also gerne streichen.
Der Satz "Eine Beratung, auch per E-Mail, ist häufig nicht kostenlos." ist für mich hingegen absolut unproblematisch. Man findet unter http://www.verbraucherzentrale.info/index.php die Links zu den einzelnen Landesverbraucherzentralen und kann dort die Preise nachlesen. Da geht eindeutig hervor, dass Beratungen häufig nicht kostenlos sind. Man kann natürlich auch alle einzeln verlinken und diskutieren. Das halte ich für übertrieben, könnte mich als Kompromiss aber damit anfreunden.
Richtig ist weiter, dass es hier um die Situation in Deutschland geht, wie auch der Banner zu Beginn der Seite anmerkt. Es könnte in der Tat sinnvoll sein, auch hier nochmal darauf hinzuweisen, etwa in der Form "In Deutschland ist eine Beratung häufig nicht kostenlos."
Was meine beiden Emails angeht: Du hast recht, ein einzelnes Erlebnis lässt noch keinen (wissenschaftlichen) Schluss zu, dass dies generell ein Problem ist. Ich kann Dir allerdings eins versichern: Wenn die Email so von dem Spam-Filter einer Verbraucherzentrale aussortiert wurde, dann sollte die mal dringend ihren Spam-Filter neu justieren. Ich kann Dir die Email gerne hier veröffentlichen, dann kannst Du Dich selbst davon überzeugen. Nichtsdestotrotz: Du hast recht, die Erfahrungen einer Einzelperson reichen hier nicht aus. Solange also meine Erfahrungen nicht hier von anderen Usern bestätigt werden, sollten wir den Satz löschen oder zumindest stark umformulieren.
Ein letzter Hinweis: Ein bisschen diskutieren wir ja pro und contra Verbraucherzentrale, wobei ich eher die contra-Position vertrete. Dann darf ich in dieser Eigenschaft zumindest die Frage aufwerfen, ob nicht auch belegt werden muss, was Positives in dem Artikel steht, etwa "Die Verbraucherzentralen helfen bei Rechtsproblemen und vertreten Verbraucherinteressen jedes Verbrauchers". Ist irgendwo belegt, dass die Zentrale wirklich helfen? Selbst eine Formulierung wie "Ihr Ziel ist es, die Verbraucher in Fragen bezüglich des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten." impliziert, dass dieses Ziel erfüllt wird, solange kein kritischer Abschnitt folgt, der zumindest darauf hinweist, dass es auch Meinungen gibt, die dieses Ziel als verfehlt ansehen. Gruß --Funnyeric 19:12, 29. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten ?![Quelltext bearbeiten]

die Struktur dieser deutschen Einrichtung ist nicht dargestellt, Haushalt etc... Es sollte der Verband dargestellt werden (Satzung?), nicht was allgemeines fabuliert werden. Cholo Aleman 22:10, 3. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kritik / Quellenbaustein[Quelltext bearbeiten]

die "kritik" kann so nicht stehenbleiben - wer kritisiert es?? Der Nutzer... der WP?? Es muss nach WP-Regeln eine veröffentlichte Kritik sein, keine Privatmeinung. Das ein öffentlicher Service Geld kostet, ist das normalste von der Welt, siehe Verwaltungsgebühren bei Kommunen etc. etc. Das kann keine "Kritik" begründen. Cholo Aleman 10:58, 4. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hmm, ein ähnliches Thema hatten wir schon weiter oben. Ich würde das ungern wieder von vorne diskutieren. Den Absatz finde ich unproblematisch. Der erste Teil ist belegt, der zweite ist bewusst offen und vorsichtig formuliert. Dass es normal ist, dass Verbraucher für ihren Schutz bezahlen sollen, ist wiederum Deine Meinung. Ich finde das nicht normal und durchaus kritikwürdig. Starke Firmen nutzen ja gerade aus, dass wegen - sagen wir mal 10 Euro - eine Einzelperson nicht klagt oder klagen kann. Wenn der geprellte Verbraucher an die Zentrale denselben Betrag zahlen muss, um zu seinem Recht zu kommen, kann er es auch lassen. Wo ist da der Sinn des Verbraucherschutzes? --Funnyeric 18:29, 4. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich bin derselben Meinung wie der erste Diskussionsteilnehmer ganz oben sowie Cholo Aleman. Der Abschnitt Kritik kann nicht so stehen bleiben. Wer kritisiert da? Bis jetzt kann ich nur erkennen, dass die Privatperson Funnyeric kritisiert. Das gehört aber nicht in einen Lexikonartikel. Die Kritik kann nur stehenbleiben, wenn es eine tatsächliche öffentliche Kritik ist, die sich mit Quellen belegen lässt. Das gilt sowohl für die Frage der Kostenpflichtigkeit von Beratungsleistungen, als auch für die Frage ob Anfragen unbeantwortet bleiben. Während die erste Kritik sich immerhin auf einen unbestrittenen Sachverhalt bezieht (Beratungsleistungen kosten ja tatsächlich etwas), beruht der zweite Kritikpunkt lediglich auf der Vermutung, es könne eventuell sein, dass es unbeantwortete Anfragen in einem erwähnenswerten Ausmaß gebe. Wobei Anlass für diese Vermutung ein Einzelfall ist. Das ist etwa so, als wenn ich einen Chinesen in Düsseldorf beim Schwarzfahren beobachtet hätte und dann schreiben würde: "Ein weiteres Problem besteht darin, dass Chinesen in manchen Fällen schwarzfahren. Wie hoch die Schwarzfahrerquote bei Chinesen ist, ist bisher nicht untersucht."
Da mir die interne Diskussion in den Verbraucherzentralen einigermaßen bekannt ist, kann ich sagen, dass die beiden geäußerten Kritikpunkte wirklich nicht relevant sind. Die Beratungsentgelte werden seit Jahren ganz überwiegend akzeptiert und bei den Anfragen ist nicht das Problem, dass sie nicht beantwortet würden, sondern dass Verbraucherzentralen wegen mangelnder Personalkapazität oft telefonisch schlecht erreichbar sind, was mit der begrenzten Personalkapazität, also letztlich mit der bei gestiegener Nachfrage geringer gewordenen öffentlichen Finanzierung zu tun hat.
Viele Wikipedia Artikel zu Organisationen haben kein Kapitel "Kritik" (z.B. ADAC, Bundeswehr, BDI oder DGB - alles Organisationen an denen ja durchaus auch schon die eine und andere Kritik geübt wurde). Warum ausgerechnet der Artikel über die Verbraucherzentralen mit einem Pseudokritikkapitel ohne Belege ausgestattet werden muss, ist nicht ersichtlich. Im Artikel BUND kann man sehen, dass bei Kritik immer der Kritiker konkret benannt wird und dass Quellen angegeben werden.
Ich verschiebe das Kapitel Kritik in seiner heutigen Fassung hierhin auf die Diskussionsseite und schlage vor, dass nur solche Kritikpunkte wieder in den Artikel eingefügt werden, für die zuverlässige Quellen über tatsächlich geäußerte öffentliche Kritik angegeben werden können.
Zum Thema Beratungentgelte habe ich einen entsprechenden Hinweis im Abschnitt über die Finanzierung eingefügt Ixkeys 20:57, 4. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Dies ist das Kapitel "Kritik" in der Version vom 4.9.2008:
"Eine Beratung, auch per Telefon und E-Mail, ist häufig nicht kostenlos. In Nordrhein-Westfalen werden beispielsweise 15 Euro für eine E-Mail-Beratung berechnet (Bei sozialen Härtefällen z.B. Hartz IV wird ein vergünstigtes Beratungsentgelt berechnet). Dieser Preis gilt pro Fall. Die Verbraucherzentralen sind zwar eine von der öffentlichen Hand getragene Instanz, die dem Bürger kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn dieser Opfer von Verstößen gegen den Verbraucherschutz wird, jedoch müssen aufgrund von Geldmangel Beratungsentgelte verlangt werden [1]. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Verbraucherzentralen in manchen Fällen gar nicht auf Anfragen reagieren. Wie hoch die Beantwortungsquote ist, ist bisher nicht untersucht."
Ich akzeptiere das mal so. Das Problem ist in der Tat, dass der Absatz der Kritik stimmt, ich es aber nicht belegen kann. Eines der großen Problem im deutschen Verbraucherschutz, ganz nebenbei. Lustig ist nur, dass Du als jemand, der sich offenbar auskennt, meine Kritikpunkte bestätigt: Die Zentralen haben offenbar nicht genug Kapazitäten, um Anfragen zu beantworten. Dass Du dies als "nicht relevant" bezeichnest, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Es ändert aber nichts am Sachverhalt: Ich kenne leider keine Quellen, die dies belegen. --Funnyeric 23:06, 4. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Was ich über die telefonische Erreichbarkeit angemerkt habe ist etwas ganz anderes als das, was im Kritik-Kapitel stand. Dort stand, dass Anfragen ignoriert werden. Das ist etwas völlig anderes, als wenn jemand ein Besetztzeichen am Telefon hat oder einen Ansagetext hört, dass man telefonisch leider im Moment nicht mit ihm sprechen könne und er auf die Öffnungszeiten und die Emailadresse als Alternative verwiesen wird. Ixkeys 19:48, 5. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
@Funnyeric: Das sind ja große Wort - ich würde mal vermuten, die Arbeit der Verbraucherzentralen sind vielleicht 5 % dessen was man als Verbraucherschutz bezeichnen sollte, siehe etwa das Lemma Behördliche Lebensmittelüberwachung. Zu den Kapazitäten: so wie Du argumentierst, müsste man an jeder Strassenecke einen Krankenwagen stationieren, damit keiner mehr an einem Herzstillstand umkommt (Defibrillatoren installiert man ja tatsächlich z.B. in der U-Bahn). Der Umfang solcher Einrichtungen ist immer eine Frage der Schwerpunkte und eine politische Entscheidung über die Mittel. Und: Ich vermute mal, dass es hier häufig etwa um Mietprobleme etc. geht - das lässt sich halt häufig kaum per Telefon oder per Mail abhandeln. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn man per Mail oder Telefon gar nicht beraten würde. Cholo Aleman 18:58, 5. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Mag sein, dass das große Worte sind. Wir sind uns ja wohl aber einig darüber, dass es genügend Firmen gibt, die den Verbraucherschutz mit Füßen treten, bei unerwünschter Telefonwerbung mal angefangen. Wo soll denn ein Verbraucher Informationen darüber erhalten, wie er sich gegen so etwas zur Wehr setzen kann, wenn nicht bei Verbraucherzentralen? Dass eine vollständige Beratung telefonisch oder per Email nicht immer möglich sein kann, ist mir auch klar. Seriöse Anfragen per Email aber komplett unbeantwortet zu lassen, ist kein Stil, zumindest, wenn ihr Ziel ist, "die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten". Wenn dies nur 5% der Arbeit der Verbraucherzentralen ist, dann sollte man den Artikel mal etwas gründlicher überarbeiten als die Kritik zu entfernen. --Funnyeric 22:00, 5. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo Leute (mein erster Wiki-Kommentar überhaupt - ich hoffe, dass ich alles richtig mache...) Also ich denke, was Cholo Aleman mit den 5% meint, ist, dass an der Gesamtheit der deutschen Verbraucherschutzes die Verbraucherzentralen gerade mal 5% Anteil haben. Ich muss allerdings Funnyeric Recht geben in Bezug auf die Email-Response der Verbraucherzentralen. Ich habe nun schon drei oder vier Emails mit verschiedenen Fragen an die VZ-Hamburg geschickt. Antworten habe ich NIE bekommen! Obwohl ich in der Email nur gefragt habe, ob ich denn überhaupt Informationen zu bestimmten Themen bekommen könne. Deshalb muss ich hier zustimmen, dass die mangelnde Erreichbarkeit durchaus ein Kritikpunkt ist! -- The Real Eggert

Fast alles richtig - so waren die fünf Prozent gemeint. Ich glaube das mit den Mails ja gerne, aber: Verpflichten sich den die Verbraucherzentralen (auf der Homepage) auf alle Mails zu antworten?? Ruf doch mal dort an wie die Beratungsmodalitäten sind. Ich habe mal gelesen, dass bei Firmen 80 Prozent aller eingehenden Mails nie beantwortet werden, ist mir selber auch 1-2 mal so gegangen (Reifenfirma). Vielleicht versinkt die Zentrale in Spammails und kann die sinnvollen gar nicht recht herausfiltern? Übrigens: bei einem Kommentar einfach mit vier Tilden unterschreiben. --Cholo Aleman 22:30, 12. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mag sein, dass das in manchen Firmen so ist. Mag sein, dass es gute Gründe dafür gibt, dass auf Mails nicht geantwortet wird. Aber: Wenn das oben bereits von mir zitierte Ziel ernst gemeint ist, sieht mir der Versuch der Verteidigung dieses Verhaltens stark nach Ausreden aus. Das kann so im Verbraucherschutz nicht ablaufen und ist daher zu kritisieren (meine Meinung)! --Funnyeric 11:23, 13. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mein erster Kontakt zur Verbraucherzentrale verlief wie folgt: Ich wollte in Kassel von den kriminellen Machenschaften von Callando & Avanio Bericht erstatten. Die Verbraucherzentrale KS hat aber nur 24 Stunden/Woche geöffnet, so hat es nur noch gereicht mir eine Nummer zu geben die ich anrufen sollte für 1,75 € /Min.! Übrigens, Themen wie Recht/Versicherung etc. kosten pro Viertelstunde 20 Euro!

Im Artikel steht, dass die Verbraucherzentrale sich ÜBERWIEGEND mit öffentlichen Mitteln finanziert und im KLEINEREM Umfang durch Entgelte für kostenpflichtige Beratungsleistungen.

Also, meiner Meinung nach läuft da was gehörig falsch. Bei den Preisen könnte man Gewinnorientiert arbeiten und zwar ohne Subventionen in Millionenhöhe. Erinnert mich an den Unicef-Skandal, wo Spendengelder auch nicht bei den Bedürftigen angekommen sind, sondern im Tank einer Luxuslimousine.

Die Verbraucherzentrale sollte keine Immunität genießen, nur weil sie mal was gutes tut und wenn sie nicht im Artikel kritisiert werden darf - wo dann???

Hallo!
Kleiner Tipp vorweg: immer die Beiträge unterschreiben mit zwei - und vier ~, ist hier so üblich.
Deinen Ärger kann ich vollkommen nachvollziehen. Auch ich hatte nur schlechte Erfahrungen mit Verbraucherzentralen gemacht. Das Problem ist, dass Kritik belegt werden muss, es aber wohl keine systematischen Studien gibt, die dies belegen. Einzelerfahrungen zählen offenbar nicht. --Funnyeric 22:21, 6. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es ist wohl richtig, dass Einzelerfahrungen in diesem Zusammenhang nicht relevant sind, es muss deshalb allerdings auch nicht gleich eine „systematische Studie“ sein. Ein kritischer Artikel in einem publikumswirksamen Printmedium bspw., der u.U. in anderen Medien ein Echo oder andere Folgen nach sich zog, könnte durchaus ein wirksamer Beleg sein. Aufgabe des Autors ist dann, die Bedeutung/Relevanz dieses Beleg bzw. dessen Aussage zu bewerten und die eigene Aussage im Artikel entsprechend zu formulieren. Ausführlich unter Wikipedia:Belege. Die persönliche Erfahrung dagegen kann lediglich Ansporn sein, nach solchen Belegen zwecks Verwendung in Wikipedia zu suchen. -- WinfriedSchneider 11:29, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Man könnte ja, als Vorschlag zur Güte, die Erwähnung der Preise, die die Verbraucherzentralen bisweilen erheben als "Hinweis" deklarieren. Zwar wäre das immernoch eine versteckte Kritik, jedoch imho recht sauber. DAS die Zentralen Gebühren erheben ist ja unstrittig und belegbar. Man könnte auch erwähnen, dass gelegentlich die Verbraucherzentralen erst einschreiten, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen wäre (die Zeitdifferenz der entsprechenden Stellungnahmen der Verbraucherzentrale und den einschlägigen Artikeln ich Fachzeitschriften wäre hier wohl als Beleg ausreichend, wenn auch sehr mühsam). 84.75.144.184 01:22, 4. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Portal Verbraucherschutz[Quelltext bearbeiten]

Wer Lust hat, kann sich am Aufbau vom Portal Verbraucherschutz beteiligen, das zur Zeit noch eine Baustelle ist.

Siehe auch Diskussion auf Wikipedia:WikiProjekt_Portale/Baustelle#Portal:Verbraucherschutz.

Bautsch 15:29, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Finanzierung, Struktur[Quelltext bearbeiten]

Liebe Gemeinde, meines Erachtens ist der Artikel noch recht dünn. Über die genaue Finanzierung der Organisation(en) steht praktisch nichts in dem Artikel. Steuergelder, wie viele, welcher Anteile, auf welcher Grundlage, von welcher Körperschaft (Bund, Land)? Zur Organisation: Mir wird nicht klar, wie die Landesverbände zusammenhängen (Bundesverband?). Und, was ich sehr interessant finde: Wenn es sich im Vereine handelt, wer ist denn dort immer Mitglied? Danke --Till W. 14:41, 17. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

+ 1 - vermutlich müsste man für Details jedoch die einzelnen Verbände auf Landesebene betrachten, in BaWü sind nach http://www.vz-bawue.de/UNIQ131073424728103/link27697A.html offenbar diverse Verbände und Parteien Mitglieder des e.V., für Einzelpersonen gibt es eine Fördermitgliedschaft. Cholo Aleman 14:55, 15. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Seit 5 Jahren überfällig ! Ich nehme die Aussage jetzt aus der Einleitung raus. Die Finanzierung erfolgt über Vereinsbeiträge, die Entgelte für die Beratung und möglicherweise auch aus diversen Fördertöpfen. Jedenfalls nicht unmittelbar aus Steuergeldern. Andernfalls bitte Belege für die Aussage. --House1630 (Diskussion) 11:09, 8. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:41, 4. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Im Artikel steht: Im Gegensatz zu den Verbraucherzentralen sind die Europäischen Verbraucherzentren keine Nichtregierungsorganisationen, sondern Einrichtungen der EU-Kommission. Die Verbraucherzentralen sind aber doch auch keine NGOs. Im Artikel Nichtregierungsorganisation werden diese definiert als zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist.. Die Verbraucherzentralen stehen aber im staatlichen Auftrag (so jedenfalls die Einleitung zu diesem Artikel hier). Also sind es keine NGOs. Oder verstehe ich das falsch? -- H005 (Diskussion) 12:39, 22. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Wenn jetzt schon, nach 15 Jahren Koonitinuität und nur kurzer Unterbrechung in diesem Frühjahr, die dritte Chefperson aus den Reihen von grünen SpitzenpolitikerInnen mit Regierungserfahrung kommt, kann man eh nicht mehr von staatsfern sprechen, und darum geht es ja bei dem Begriff NGO.Ememaef (Diskussion) 19:11, 20. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Unterschiedliche Webseiten?![Quelltext bearbeiten]

Infobox: vzbv.de Weblinks: verbraucherzentrale.de --Daniel Maak (Diskussion) 10:09, 15. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Schweiz und Österreich[Quelltext bearbeiten]

Wie heissten die vergleichbaren Organisationen in unseren deutschsprachigen Nachbarländern? Ein Link zum entsprechenden Artikel wäre hilftreich. Bitte umseitig einfügen. Gruss, --Markus (Diskussion) 18:51, 7. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Weitergeleitet von Verbraucherzentrale Bundesverband[Quelltext bearbeiten]

Sorry, aber das ist Blödsinn. Der Bundesverband ist nicht synonoym mit Verbraucherzentralen (davon gibt es Dutzende in Deutschland). --Mateus2019 (Diskussion) 10:52, 29. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]